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Die #Impfpflicht gegen das #Coronavirus für bestimmte Berufsgruppen bleibt bestehen. Das hat das #Bundesverfassungsgericht entschieden und damit #Klagen von #Mitarbeitenden aus dem Gesundheitswesen abgewiesen.

Jedoch ist das nicht das Ende für unsere neue #Verfassungsbeschwerde!

Was hältst du von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht?
Schreib es in die Kommentare💬

TM
Auch die Berliner Zeitung berichtet nun über die nicht umsetzbare #Impfpflicht im #Gesundheitswesen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende beim Gesundheitsamt zu melden, wenn sie keinen Nachweis zur Impfung vorlegen können. Noch hat allerdings kein einziges Gesundheitsamt in Berlin, Bußgelder oder ein Beschäftigungsverbot verhängt. Grund: die Ämter sind überlastet und es herrscht Personalmangel.

Sollten Sie bereits einen #Bußgeldbescheid oder gar ein #Berufsverbot erhalten haben, senden Sie unbedingt eine E-Mail an die ✉️[email protected]. Wir helfen Ihnen!
TM


https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-pandemie-berlin-impfpflicht-fuer-gesundheits-und-pflegepersonal-kaum-umsetzbar-li.230114?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1653564062
https://youtu.be/s4BepYLmW4Y

Die einrichtungsbezogene #Impfpflicht steht in Sachsen aufgrund von einer Ausnahmegenehmigung vor dem Aus!
Folgen weitere Bundesländer?
🚨🚨🚨Unsere #Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen #Impfpflicht ist noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen worden: Die Verfassungsrichter verweigern erneut ihre Arbeit. Mehr dazu gibts im aktuellen Video!
Immer mehr Politiker zweifeln an der #einrichtungsbezogenen #Impfpflicht. Kürzlich hat sich auch der NRW-Gesundheitsminister Laumann kritisch geäußert: „Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist“
Eine Verlängerung der Impfpflicht im Gesundheitswesen über das Jahresende hinaus, sei nicht sinnvoll.

Auch die deutsche Krankenhausgesellschaft spricht sich klar gegen die Weiterführung aus!

Allein in NRW wurden rund 20.000 Beschäftigte beim Gesundheitsamt gemeldet, da sie ohne Nachweis arbeiteten.

Da die Impfung weder vor Ansteckung, noch vor einer Infektion schützt, sollten wir lieber dem Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken, statt Personal wegen eines fehlenden Impfnachweises zu entlassen!

TM
Einrichtungsbezogene Impfpflicht:

#Beschäftigungsverbot unzulässig!
Dazu tagte kürzlich das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn und entschied, dass der betroffene Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Die fristlose Kündigung war mangels vorheriger Abmahnung unwirksam.

Dem angehenden Krankenpfleger wurde trotz der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15.03.2022 und trotz der fehlenden Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn zugesprochen.

Das Gericht argumentierte mit dem Wortlaut der Vorschrift im #Infektionsschutzgesetz, welche die #einrichtungsbezogene #Impfpflicht regelt. In Hinblick auf die Rechtsfolge der fehlenden Vorlage eines Impf- bzw. Genesenennachweises, differenziert die neu geschaffene gesetzliche Regelung danach, ob ein Arbeitnehmer bereits vor der Einführung der Impfpflicht beschäftigt war oder erst ab dem 16.03.2022 in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist. Ein Beschäftigungsverbot ist ausschließlich für Arbeitnehmer, die ab dem 16.03.2022 den Dienst antreten, gesetzlich geregelt. Für die bereits zuvor beschäftigten Arbeitnehmer ohne Nachweis, besteht hingegen lediglich eine Meldepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.

TM
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