This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Grundsätzlich sind beide #Eltern gemäß #Umgangsrecht nicht nur dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, #Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem #Kindeswohl nicht entgegensteht.
Wusstest du das schon?
Schreib es in die Kommentare💬
Wusstest du das schon?
Schreib es in die Kommentare💬