Mingers.
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Grundsätzlich sind beide #Eltern gemäß #Umgangsrecht nicht nur dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, #Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem #Kindeswohl nicht entgegensteht.

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Im Bürgerlichen #Gesetzbuch BGB (§ 1619) ist festgehalten: "Das #Kind ist, solange es dem elterlichen #Hausstand angehört und von den #Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner #Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem #Hauswesen und #Geschäft #Dienste zu leisten.

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#eltern dürfen ihren Kindern bis zu
400.000 Euro #steuerfrei schenken, unter Ehepartnern liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Die Freibeträge dürfen alle zehn Jahre in voller Höhe ausgeschöpft werden.

Schon gewusst? 🤔

TM
Finanzielle Entlastung und Gleichstellung der Elternteile!

Am Freitag hat Bundesjustizminister Marco Buschmann die Grundzüge der geplanten #unterhaltsrechtsreform präsentiert. Ziel ist es, Elternteile, die zur Betreuung des Kindes beitragen, finanziell zu entlasten. Zudem sollen verheiratete und unverheiratete #eltern in Bezug auf den Betreuungsunterhalt künftig gleichgestellt werden.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/buschmann-stellt-plaene-fuer-neues-unterhaltsrecht-vor

TM
TikTok and Fitness: The Rise of Wellness Trends on the Platform