MG DEMO Infokanal Mönchengladbach
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In einigen Berliner Arztpraxen gilt jetzt 3G: Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen Negativtest vorlegen. Auch Kinderärzte sind dabei.

Die Berliner Zeitung gibt Ratschläge, unter welchen Umständen ein Arzt die Behandlung Ungeimpfter ablehnen kann:

"Privat-Ärzte sind etwas freier in ihren Entscheidungen, aber Kassen-Ärzte, die an der sogenannten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, „haben die Pflicht, jene Patienten zu versorgen, die zu ihnen kommen“, so eine Anwältin. Zwar hätten auch diese ein Hausrecht, aber das gelte nur eingeschränkt, eben weil sie sich haftbar machen können, wenn sie Patienten ungesehen abweisen. „Die Botschaft muss also immer sein: Im Notfall bin ich da“, erklärt die Expertin.

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Arzt die Behandlung aber durchaus ablehnen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zum Patienten gestört ist sowie „eine anderweitige Behandlungsmöglichkeit besteht“, so Dr. Maren Charlotte Bedau. Und: „Wenn der Arzt spezialisiert ist, kann er Menschen natürlich abweisen, deren Erkrankung nicht in sein Spezialisierungsgebiet fällt, oder wenn er keine freien Kapazitäten mehr hat.“

https://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/berlin-mediziner-zu-3g-regel-beim-kinderarzt-das-ist-unethisch-und-unserioes-li.187256

#3G #Arztpraxis #Hausrecht

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