RBK - Ceterum censeo NATO esse delendam! Raus aus der NATO!
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Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #eilantrag #unsozial #rechtswidrig #politikausserrandundband

Am 1.8. habe ich einen Eilantrag gegen die Testnachweispflicht gestellt. Die BZ berichtet darüber und interviewte dazu auch eine Betroffe, die - wie viele Menschen - von der hektisch eingeführten Testnachweispflicht im Ausland überrascht wurde. Eva Maria Vogt kommentiert:

„Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so plötzlich Verordnungen erlassen werden, ohne den Menschen Zeit zu lassen, sich darauf einzustellen.

[…]

Ich habe ein dreijähriges Kind. Das spürt natürlich, wenn ich nervös werde, weil ich jetzt zu einem Testzentrum rasen muss, um vor der Abreise noch eine Bestätigung zu bekommen, obwohl Schweden noch nicht einmal Risikogebiet ist. Sie können sich vorstellen, welche Stress-Situationen da entstehen. Der Druck auf Eltern und Familien ist seit 16 Monaten enorm.“

Über meinen Eilantrag heißt es:

„Offenbar wächst der Unmut über die Einführung der Testpflicht unter den Deutschen: Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed hat bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Einreiseverordnung gestellt. Sie begründet ihren Antrag mit der mangelnden Ermächtigungsgrundlage, der Tatsache, dass in vielen Ländern kein erhöhtes Risiko vorliege, einem Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, der Verletzung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Ungeimpften und noch weiteren Argumenten.“

https://lnkd.in/gWQDnrMX

Den Antrag werde ich bald veröffentlichen. Dort heißt es ua:

„Die Antragstellerin erlaubt sich zudem noch die allgemeine Anmerkung, dass die hier beanstandete Testnachweispflicht vor allem Familien mit Kindern belastet und dabei insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das dürfte vermehrt auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die etwa verreisen, um ihre Familie zu besuchen.“

Neben der aus meiner Sicht evidenten Rechtswidrigkeit der pauschalen, vom Infektionsgeschehen völlig entkoppelten Regelung - warum soll jemand der zB aus Polen, wo die Inzidenz bei unter 3 liegt, einen Test vorlegen? Meines Erachtens ist das ebenso als Schikane, wie die geplanten inzidenzunabhängigen „Regeln“ im Herbst.

Jedenfalls liegt das mildere Mittel - Test in Deutschland nach Einreise bis dahin Quarantäne - auf der Hand. Stattdessen werden insbesondere Familien mit hohen Testkosten belastet - so kommen in Spanien für eine vierköpfige Familie direkt bis zu 200 Euro zusammen.

Zudem werden die Menschen mitten im Urlaub damit überrumpelt, es gibt mE einen gewissen Vertrauensschutz, die Bürger*innen müssen sich wenigstens darauf verlassen dürfen, dass nicht während ihres Urlaubs – so kam die Ferienzeit nicht überraschend –, in der Sommerpause des Bundestags, ein Paradigmenwechsel stattfindet: Unwägbarkeit, die die unterschiedlich steigenden Fallzahlen mit sich bringen, sind gravierend genug.“
Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #rechtswidrig #politikausserrandundband

Wie angekündigt anbei unser Eilantrag vom 1.8. Für die Jurist*innen unter uns: spannend ist bereits die Frage des richtigen Antragsgegners.

Auszugsweise heißt es im Antrag:

„Die Antragsgegnerin hat mithin von dem erforderlichen Kriterium des erhöhten Infektionsrisikos…in rechtswidriger Weise Abstand genommen.

Die Regelung stellt letztlich alle anderen Staaten unter den nicht auf Tatsachen basierenden Generalverdacht einer erhöhten Gefährlichkeit und suggeriert damit auf befremdliche Weise, nur in Deutschland sei es sicher.

[…]

Vor dem Hintergrund, dass in beiden Ländern die Delta-Variante vorherrscht und inzwischen allgemeint bekannt ist, dass gegen Covid-19 geimpfte, aber dennoch infizierte Menschen genauso ansteckend wie ungeimpfte Menschen sind, stellt sich die vorliegende Ungleichbehandlung offenkundig als rechtswidrig dar.

[…]

Vor diesem Hintergrund begegnet auch der pauschalen Akzeptanz aller in Deutschland zugelassener Corona-Impfstoffe, unabhängig von der Wirksamkeit des jeweiligen Vakzins sowie ungeachtet des Zeitpunkts der Impfung – so startet Israel inzwischen die 3. Impfung -Bedenken.

[…]

Selbst wenn man nun annähme, dass das Infektionsrisiko bei Geimpften reduziert wäre, erweist sich die Ungleichbehandlung als systemwidrig. Ausdrückliches Ziel der Verordnung ist schließlich letztlich jeden Viruseintrag nach Deutschland zu vermeiden.

Mithin lässt sich die Privilegierung von Geimpften nicht mit dem Regelungszweck der Verordnung in Einklang bringen.

[…]

Die mildere Maßnahme wäre daher im Rahmen der Erforderlichkeit auch einen Test in Deutschland zuzulassen. […]

Abschließend ist zu konstatieren, dass die generelle Testpflicht, die abgekoppelt von jeglichem Infektionsrisiko besteht, unverhältnismäßig ist. Diese Ansicht teilte bis vor wenigen Tagen auch noch die Bundesjustizministerin Lambrecht.“

https://lnkd.in/deWEm2Qz

Ferner haben wir der Übertragung an den Einzelrichter widersprochen, denn:

„Es kann also keine Rede davon sein, dass es sich vorliegend um eine Rechtssache handelt, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist.

Darüber hinaus kommt der Streitsache eine besondere politische und soziale Tragweite zu.
Zwar wirkt eine für oder gegen die Antragstellerin getroffene Entscheidung zunächst nur inter partes.

Allerdings ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgebots, das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultiert, dass der Staat im Falle des Obsiegens der Antragstellerin gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet wäre, die Rechtswirkung auf alle Bürger*innen zu erstrecken.“

https://lnkd.in/dVknkDZ6
Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Forwarded from J
#Impfdruck #rechtswidrig #Drosten #Lauterbach

Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM): 

„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“

Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:

„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…

Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.

[…]

Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“

https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf

Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet. 

Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere  #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden. 

Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen  sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:

„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“ 

https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/

Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei. 

So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).

Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.  

Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?

Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm

In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.

Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.

Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.

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Mehr zu diesem Fall hier im Video

Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit

👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)

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