RBK - Ceterum censeo NATO esse delendam! Raus aus der NATO!
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Forwarded from ®INFOKANAL ElternStehenAuf e.V (christiane)
Die Vorermittlungen gegen eine #Familienrichterin am AG Weilheim wegen des Verdachts der #Rechtsbeugung sind eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft München II sah keinen Anfangsverdacht. Vier Strafanzeigen waren gegen eine Familienrichterin am Amtsgericht (AG) Weilheim gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft (StA) München II hat die Vorermittlungen gegen die Richterin nun eingestellt. Die Frau hatte im Wege der einstweiligen #Anordnung im April u.a. entschieden, dass ein Schulleiter und seine Stellvertreterin gegenüber einer Realschülerin nicht anordnen dürfen, auf dem Schulgelände eine #Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Beschl. v. 13.04.2021, Az. 2 F 192/21).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ermittlung-familienrichterin-weilheim-maskenpflicht-einstellung/

🌺Euer Team von🌺
📱 @eltern_stehen_auf
🌎 elternstehenauf.de
🌺ElternStehenAuf e.V🌺
Forwarded from Antiilluminaten TV
Markus Hainz:

Ich habe heute eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der #Rechtsbeugung, § 339 StGB sowie des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger, § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB, gegen einen Richter / eine Richterin des Amtsgerichts #Sinsheim eingereicht. Es reicht!
Markus Haintz
Rechtsanwalt

Quelle:
👉🏻 https://twitter.com/haintz_markus/status/1598773534687432706?t=MPXS9j_lfPyeeulbVQSnNQ&s=19

Mehr kostenfreie Infos und Enthüllungen:
👉🏻 https://teleg.eu/antiilluminaten
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Jetzt🔥 Der Richter Christian Dettmar aus #Weimar wurde soeben wegen #Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. LTO

Kommentar: es passiert, was so häufig passiert. Man setzt die meines Erachtens ungerechte Strafe gerade noch zur Bewährung aus. Hier ein Fall aus dem Jahr 2022 zum Vergleich. Damals wurde ein Richter, der rechtswidrig in mindestens 18 Fällen in die Psychatrie eingewiesen und damit ihrer Freiheit beraubt hat, freigesprochen: Zur Begründung ihres Plädoyers für einen Freispruch erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft, die berufliche Überlastungssituation des Angeklagten habe bei dessen Vorgehen eine Rolle gespielt. Zudem habe er offenbar nicht aus »sachfremden Motiven« gehandelt. Dabei hatte das Gericht zuvor in den angeklagten Fällen Verstöße gegen »zwingende verfahrensrechtliche Vorschriften« festgestellt. Zudem hatte der Richter die in Rede stehenden Fälle freiwillig übernommen, er hätte dies auch ablehnen können. nd-aktuell.de
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