RBK - Ceterum censeo NATO esse delendam! Raus aus der NATO!
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Jahresauftakt am AG Fritzlar

Hochaktuelles Thema:

Können Teilnehmer von „
#Spaziergängen“ sanktioniert werden ?

Direkt zum Auftakt des neues „Gerichtsjahres“ 2022 nahm ich an einer abermals denkwürdigen - und über 3 Stunden dauernden - Verhandlung teil.

Am Ende stand eine Verurteilung zu einer Geldbuße, die in ihrer Begründung mit der korrekten Anwendung des Versammlungsrechts sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hierzu überhaupt nichts mehr zu tun hatte.

Es ist erschreckend, welch große Wissenslücken sich teilweise vor Gericht insbesondere im Versammlungsrecht auftun.

In der abschließenden Verhandlung sah ich mich daher dazu angehalten, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende zu stellen.

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
220204 von VGH BW, wegen Beschluss, 34-22_geschwärzt.pdf
216.6 KB
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hebt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, nach Erledigung durch Zeitablauf, trotzdem auf.

Es ging um die Allgemeinverfügung zum Verbot von #Spaziergängen.

Das ist meines Erachtens ein Skandal, inzwischen wird nicht mehr nur materielles Recht gebrochen, es wird auch das Prozessrecht gebrochen.

Die Stadt Karlsruhe hat sich vier Tage lang Zeit gelassen, um eine Beschwerde einzureichen und zu begründen. Dann lief die Verordnung aus, damit tritt Erledigung ein. Das scheint 10. Senat des VGH aber nicht zu interessieren.

Der VGH argumentiert, dadurch, dass die Verordnung verlängert wurde, habe sich das Problem nicht erledigt, mein Mandant könne ja auch im Februar noch auf Demonstrationen in Karlsruhe gehen.

Das ist eine neue Eskalationsstufen der gleichgeschalteten deutschen Oberverwaltungsgerichte.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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