RBK - Ceterum censeo NATO esse delendam! Raus aus der NATO!
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Die Stadt #Ulm versucht verzweifelt, endlich eine Rechtfertigung zu bekommen, die Polizei gegen friedliche Menschen einsetzen zu können.

Es handelt sich um verfassungswidrige, ideologisch und politisch motivierte „Regeln, die ich für meinen Teil ignorieren werde.

Geht weiter auf die Straße und lasst euch nicht einschüchtern!

https://www.ulm.de/aktuelle-meldungen/z%C3%B6a/januar-2022/stadt-erl%C3%A4sst-maskenpflicht-2022_01
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Auch die Stadt #Ulm möchte die Maskenpflicht mit Waffengewalt durchsetzen, siehe Seite 14 der Allgemeinverfügung. #Faschismus

Die verfassungsmäßige Ordnung wird beseitigt, es ist Sache der Bürger diese wiederherzustellen.

https://www.ulm.de/-/media/ulm/zoea/downloads/2022/av-maskenpflicht-stadt-ulm-final--ffentliche-bekanntmachung1700-uhr.pdf

https://twitter.com/haintz_markus/status/1488322337665658882?s=20&t=DV-QRQqpqcO1Sny0nfurcA
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Das #Grundgesetz im Ulmer Schaufenster. Wolfram S Männermode in #Ulm - Starkes Statement! Danke!

Keine #Diskriminierung bei https://wolfram-s.com!

#2GMussWeg #CovidRegime #Menschenrechte #2GRegel #Freiheit Twitter-Link
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm

Dienstag, 26.September 2023

Landgericht Ulm

Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.

Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.

Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.

Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.

Leider kein Einzelfall…

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Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
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