▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
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- Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi
- Prof. Dr. med. Arne Burkhardt
- Dr. med. univ. Dr. phil. Christian Fiala
- Prof. Dr. med. Dr. phil. Martin Haditsch
- Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer
- Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch wegen Gebrauchens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Montag, 25. September 2023

Amtsgericht Mülheim a.d.Ruhr

Der Mandantin wurde bereits zum zweiten Mal vorgeworfen, ein falsches Maskenattest gebraucht zu haben.

Einzig die Tatsache, dass ein bekannt gewordener Bochumer Arzt dieses Attest ausgestellt hatte, veranlasste wohl die Staatsanwaltschaft dazu, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, welcher auch erlassen wurde.

Dabei musste ich einmal mehr feststellen, dass das kleine Einmaleins des juristischen Handwerks vollkommen missachtet wurde und ganz offenbar die Mandantin nur deshalb sanktioniert werden sollte, weil sie ein Attest des „falschen“ Arztes vorgelegt hatte.

Dabei wurde der Bochumer Arzt mittlerweile rechtskräftig von allen Vorwürfen durch das Landgericht Bochum freigesprochen.

Der heutige Freispruch ist durch einen Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.

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