Sara Bennett Lightfight
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Wir sollten aufeinander achten anstatt uns immer weiter voneinander zu entfernen. Gehen wir gemeinsam voller Liebe in die Zukunft. Hand im Hand.
Immer für Euch da:
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Nur die Wenigsten von uns haben von dieser Info hier mitbekommen!!!

Als mich diese Tatsache erreichte stand ich im noblen hamburger Villen Viertel in den herrschaftlichen Büroräumen einer Anwaltskanzlei von 2 sehr einflussreichen Anwälten. Das Wort Einfluss muss man hier allerdings künftig streichen!

Die Nachricht traf mich wie eine Faust in die Magengegend. Ich blickte aus dem Fenster auf die Alster, drehte mich zu den beiden Anwälten um und fing bitterlich an zu weinen. Meine harte Schale begann zu bröckeln! Ich hatte das 1. mal wirkliche Panik! Was machen wir denn jetzt, fragte ich die beiden!

Da viele es immer noch nicht raffen was das für die nicht mehr existente Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bedeutet:
Ungeimpfte Anwälten dürfen diese Gerichte künftig nicht mehr betreten, sprich, sie können uns dann auch nicht mehr adäquat vertreten!

Wie lange es nun dauern wird bis diese Abartigkeit auch auf andere Gerichte ausgeweitet wird erspare ich mir!

Einer der Anwälte und ich legten an dem besagten Abend dann weiße Rosen vor ein Gericht in Hamburg nieder.

Und meine Künstler Kollegen veranstalten 2G Events und die restliche nichtsahnende Masse an Ignoranten geht auf Weihnachtsmärkte!

Wir verlassen grad all unsere Grundrechte und spielen Weihnachten!

Es ist an Krassheit nicht zu überbieten!

RIP GRUNDGESETZ!

#gameover #impffaschismus #totalitarismo #diktatur #faschismus
Nochmal, zum lesen: Das Bundesverfassungsgericht hat mir eben bestätigt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen noch in das Gericht. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen Geimpft und negativ PCR getestet sein.

Der Rechtsstaat ist also nicht mehr nur sachlich-rechtlich tot, sondern auch das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG und die Justiziellen Rechte aus Art. 47 ff. der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION und Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr für „Ungeimpfte“. Dies alles, obwohl hier niemand verpflichtet sein soll, sich impfen zu lassen.

Wir erleben Geschichte.

(Netzfund)
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