Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Generelle Maskenpflicht auf Demos in NRW ❗️
https://teleg.eu/RASattelmaier
Ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen gilt ab dem 28.12.2021 in NRW wieder eine #Maskenpflicht im Freien.
Gleichzeitig ist ein Verstoß hiergegen per CoronaSchVO mit einem Bußgeld belegt.
(Quelle 👉 land.nrw.de)
Die Zielsetzung der Wiedereinführung eine pauschalen Maskenpflicht ist eindeutig: Es sollen vor allem große #Versammlungen mit vermeintlichen Verstößen zukünftig schnell aufgelöst werden.
Zur Erinnerung:
Im letzten Jahr gab es die Verpflichtung ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 25.
Wie die tatsächliche Zahl von Teilnehmern gerichtsfest festgestellt werden soll, bleibt das Geheimnis des Verordnungsgebers und wird das ein oder andere Gericht sicher beschäftigen.
Im übrigen:
Die Maskenpflicht wird trotz sinkender „Inzidenz“-Zahlen eingeführt.
https://teleg.eu/RASattelmaier
Ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen gilt ab dem 28.12.2021 in NRW wieder eine #Maskenpflicht im Freien.
Gleichzeitig ist ein Verstoß hiergegen per CoronaSchVO mit einem Bußgeld belegt.
(Quelle 👉 land.nrw.de)
Die Zielsetzung der Wiedereinführung eine pauschalen Maskenpflicht ist eindeutig: Es sollen vor allem große #Versammlungen mit vermeintlichen Verstößen zukünftig schnell aufgelöst werden.
Zur Erinnerung:
Im letzten Jahr gab es die Verpflichtung ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 25.
Wie die tatsächliche Zahl von Teilnehmern gerichtsfest festgestellt werden soll, bleibt das Geheimnis des Verordnungsgebers und wird das ein oder andere Gericht sicher beschäftigen.
Im übrigen:
Die Maskenpflicht wird trotz sinkender „Inzidenz“-Zahlen eingeführt.
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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
#Scholz zwingt Kinder dazu, #Masken zu tragen und trägt selbst keine. #Maskenpflicht quält #Kinder. Das #CovidRegime verhöhnt die Bürger. #wirsinddierotelinie
https://twitter.com/haintz_markus/status/1479195284362170368?s=20
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Forwarded from LK News für ein Leben in Freiheit
💥💥💥 Das Kleinklein der #Bundesregierung gibt uns nicht unsere #Freiheit zurück. #Basisschutzmassnahmen sind keine Befreiung, sondern eine Zementierung des Status quo. Weg mit den #G-Regeln, weg mit den Masken. Zurück zur echten Normalität! #2G #3G #AfD #Maskenpflicht #DieMaskeMussWeg
https://t.co/1R6bqA5Mbz
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Forwarded from HAINTZ.media (The Dot)
++ Eilmeldung ++
7-Punkte-Plan von #Lauterbach und #Buschmann – Das soll im neuen Infektions-Schutzgesetz stehen
(…) Länder könnten selbst entscheiden, ob sie eine #Maskenpflicht in Innenräumen anordnen – gegebenenfalls auch in Schulen für Kinder ab der fünften Klasse. Zudem werde es auch die Möglichkeit für eine #Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Obergrenzen im öffentlichen Raum geben. (…) Welt
Kommentar: die Durchsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht im Herbst wird zeigen, ob wir ein Volk von Schafen sind oder nicht. Weitere Kommentare erübrigen sich.
7-Punkte-Plan von #Lauterbach und #Buschmann – Das soll im neuen Infektions-Schutzgesetz stehen
(…) Länder könnten selbst entscheiden, ob sie eine #Maskenpflicht in Innenräumen anordnen – gegebenenfalls auch in Schulen für Kinder ab der fünften Klasse. Zudem werde es auch die Möglichkeit für eine #Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Obergrenzen im öffentlichen Raum geben. (…) Welt
Kommentar: die Durchsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht im Herbst wird zeigen, ob wir ein Volk von Schafen sind oder nicht. Weitere Kommentare erübrigen sich.
DIE WELT
7-Punkte-Plan von Lauterbach und Buschmann – Das soll im neuen Infektions-Schutzgesetz stehen
Im September läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus, nun haben der Gesundheitsminister und der Justizminister einen Vorschlag für die Fortführung vorgelegt. Der sieht unter anderem eine Maskenpflicht im Fernverkehr vor – aber keine Lockdowns oder …
Forwarded from Friedemann Däblitz
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.
Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.
Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.
https://x.com/dablitz_f/status/1772736174768918605?s=20 @RA_Friede
Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.
Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.
https://x.com/dablitz_f/status/1772736174768918605?s=20 @RA_Friede
X (formerly Twitter)
Friedemann Däblitz (@dablitz_f) on X
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz…