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Alptraumtat wie aus einem Horrorfilm: Angeklagter muss aber nicht ins Gefängnis

Dieser Anblick wird sich den Augenzeugen wohl für immer ins Gedächtnis eingebrannt haben: Ein Mann sticht immer wieder auf eine Frau ein, bis sie blutüberströmt auf den Bürgersteig liegen bleibt. Als er flüchtet, steckt in ihrem Kopf die abgebrochene Klinge eines Messers.

Was wie eine Szene aus einem Horrorfilm klingt, ist am 1. September vergangenen Jahres tatsächlich passiert. In Essen, am helllichten Tag. Der Täter war der Ex-Mann des Opfers und Vater der drei gemeinsamen Kinder. Am Freitag ist der 30-Jährige am Essener Landgericht verurteilt worden. Die Strafe: achteinhalb Jahre Haft. Ins Gefängnis muss der Angeklagte aber trotzdem nicht.

Wegen einer schweren psychischen Erkrankung haben die Richter gleichzeitig die zeitlich unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet – zum Schutz der Allgemeinheit. Dort soll der Angeklagte nun behandelt werden.

Ob das allerdings funktionieren kann, ist unklar. Der 30-Jährige kommt aus Eritrea und spricht eine sehr seltene Sprache. Eine Verständigung ohne Dolmetscher ist praktisch unmöglich.

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