❗️Ärztekammer: Keinen Datenblindflug mehr❗️

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Der Präsident der Bundesärztekammer Reinhardt wird ungewöhnlich deutlich:

„Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren einen wahren Datenblindflug erlebt, der keine gute Grundlage für rationale Entscheidungen war.“

„Die Bevölkerung wird erneute Einschränkungen nur dann akzeptieren, wenn diese erwiesenermaßen notwendig und wirksam sind“


(Quelle 👉 rp-online.de)

Die Deutlichkeit dieser Forderung der Ärztekammer überrascht doch sehr, wenngleich diese genau so von jedem Juristen in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit als Selbstverständlichkeit gelten sollte.

Denn nur das, was überhaupt geeignet ist, kann als verhältnismäßige Massnahme überhaupt angeordnet werden.

Ein Grundsatz, der in den letzten 27 Monaten auch und vor allem von den Gerichten nahezu nicht mehr beachtet wurde.

Es wird daher Zeit, diesen elementaren Grundsatz des Rechts endlich wieder zur Grundlage von Gerichtsentscheidungen zu machen. Die Aussage Reinhardts ist daher ein durchaus als Erkenntnis zu bewerten, auch wenn sie für viel angerichtetes Leid zu spät kommt.

In diesem Zusammenhang darf auf den Prozess der Kollegen Bahner, Schmitz und Prof. Schwab vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwiesen werden, das mit Sicherheit das bisher wichtigste Gerichtsverfahren in der Coronazeit darstellt, weil es endlich um genau solche Fragen zur Evidenz und Verhältnismäßigkeit geht.

Ein herzlichen Dankeschön an dieser Stelle, liebe Kollegen

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