Sieg für die Versammlungsfreiheit in Düsseldorf
Am 8ten Januar hatte die Behörde in Düsseldorf die Aufzüge komplett verboten, dies sein zu gefählich hieß es. Dagegen klagte der Kölner Anwalt und Experte für Verwaltungsrecht RA Lober und gewann im Eilverfahren. Lober hatte u.a. schon die pauschale Maskenpflicht in Düsseldorf zu Fall gebracht.

Mit der Eilentscheidung konnte Düsseldorfer OB wohl nicht leben, daher kam es heute (sehr schnell) zu einem Termin in Hauptsache. Die Behörde blieb bei ihrer Ansicht, die Abstände seien nicht zu kontrollieren, während die Kläger der Ansicht waren, durch die Bewegung des Zugs sei es eben nicht so gefährlich.

Das Verwaltungsgericht gab den Klägern nun auch in der Hauptsache Recht, die Auflagen seien zu pauschal und den ganzen Aufzug könne man eben nicht verbieten. Zwar seien grundsätzlich auch Auflegen nach § 7 Corona Verordnung NRW möglich, diese Auflagen müssen aber verhältnismäßig sein. Pauschal einen Aufzug zu verbieten wäre aber eben nicht möglich.

Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit, meinte Jochen Lober zu mir eben am Telefon. Herzlichen Glückwunsch an die Veranstalter in Düsseldorf von der "APO Düsseldorf" und die Organisatoren Ingo und Jessica.

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