„
Mehr unabhängige Vorabkontrollen sind außerdem nach Ansicht der Richter des Bundesverfassungsgerichts
bei den Vertrauenspersonen (V-Personen), den menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes, notwendig. Wie genau dies erfolgen soll, darüber beraten derzeit die Verfassungsschutzbehörden.
Denkbar wäre, dass die bestehenden Kontrollinstanzen, beispielsweise die G10-Kommissionen auf Bund- und Landesebene, die bislang Telefon- und Online-Überwachungsmaßnahmen genehmigen, künftig auch über geplante Anwerbungen von V-Leuten informiert werden.
Um die Spitzel zu schützen, könnte dabei auf die Nennung der echten Identität oder sogar eine Personenbeschreibung verzichtet werden.“
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/verfassungsschutz-reform-101.html@RA_Friede