Genau das ist unser derzeitiges, rechtsstaatliches Problem. Wenn in einem Verfahren der "Sachverständige" direkt weisungsgebunden ist gegenüber einer Partei, dann ist ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) unmöglich!
Es widerspricht auch der Gewaltenteilung und ist nicht verfassungskonform.