❗️Versammlungsverbote scheitern kläglich❗️

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Es war in der Coronazeit so einfach: Behörden konnten regelmäßig ohne große Probleme und letztlich mit freundlicher Unterstützung der Verwaltungsgerichte unliebsame Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG verbieten. Großen Anteil an dieser Verbotskultur hatte auch und vor allem das BVerfG mit seiner wegweisenden „Bremen-Entscheidung“ vom 5. Dezember 2020, welche letztlich zu dieser Erosion des Versammlungsrechts führte.

So wurden der Coronazeit der Jahre 2020 - 2022 in Summe mehr Versammlungen verboten, als in der gesamten Nachkriegszeit der BRD zuvor zusammen.

Damit ist jetzt offenbar Schluss. Die Rechtssprechung hat sich wieder auf das berufen, was jahrzehntelang als Standard galt: Versammlungsverbote können nur in extremen Ausnahmefällen bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eintritt, verboten werden.

Offenbar ist das aber bei den Versammlungsbehörden immer noch nicht angekommen, da diese weiter munter willkürlich und rechtswidrig Verbote aussprechen.

Glücklicherweise konnten die Kollegen RA Ludwig und RA Haintz die Versammlungsverbote zum Hambacher Fest am 28.05.2023 in Neustadt (👉 hier) bzw. Schwäbisch Gmünd vom 25. bis 27.05.2023 (👉 hier) erfolgreich gerichtlich kippen.

Letztlich sind das juristische Klatschen für Provinzbehörden, die Gefallen an der Verbotskultur gefunden haben.

Diese und andere Entscheidungen zur Versammlungs- aber auch Kunstfreiheit (z.B. Ganser und Waters) lassen hoffen, dass die Jusikative sich zumindest in dieser Hinsicht endgültig eines Besseren besonnen hat und dem willkürlichen Gesinnungshandeln der Exekutiven offen entgegentritt.

Der Rechtsstaat erlebt eine dringend notwendige Renaissance.

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