🔷Duldungspflicht der Soldaten🔷 Grandios:

‼️Truppendienstgericht Süd setzt die Vollstreckung einer Disziplinarbuße gegen Soldaten wegen "vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus" bzgl. der Covid-19-Injektion im einstweiligen Verfahren aus‼️
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Das Truppendienstgericht Süd hat im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens zur Aussetzung der Vollstreckung aus einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro die Vollstreckung mit Beschluss vom 29.9.2022 ausgesetzt

Dem Soldaten war wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus entgegen anders lautendem Befehl seiner Kompaniechefin eine Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro auferlegt worden.

Der Vorsitzende Richter der 5. Kammer, Dr. Pfeiffer, findet in seiner Begründung mehr als klare Worte, beweist große Einsicht und den Mut, dies auch kurz und prägnant in seiner Beschlussbegründung auszuführen:

"Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehles resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist - zumindest in Friedenszeiten - ein hohes Gut, das, ..... nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe auf's Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger ... muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein "Experimentierfeld" mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zur Zeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall...
Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle auf's Spiel zu setzen bereit sind , ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) auseinandergesetzt zu haben... Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung , soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden....
Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit mit Hinweis auf rechtliche Bindungen (wie den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen dar. .... Auch hier ist "Zivilcourage" im militärischen Bereich gefragt und nicht blindes Folgen.
" (Hervorhebungen durch mich)

‼️Dr. Pfeiffer ist ein wahrer Held‼️ Danke für Ihren Mut und die Klarheit, Herr Dr. Pfeiffer‼️

🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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