Rechtsgrundlage der BRDHoheitliches Handeln ist per Definition immer gebietsbezogenes Handeln. Deshalb knüpfte das Bundesverfassungsgericht die Beschränkung der staatsrechtlichen Hoheitsgewalt der "BRD" auch an den "Geltungsbereich des Grundgesetzes". Die Aufhebung dieses Geltungsbereiches wurde am 28. September 1990 bekannt gegeben und trat einen Tag darauf, am 29. September 1990, in Kraft. Seither ist die staatsrechtliche Hoheitsgewalt der "BRD" nicht mehr gegeben. Sämtliche Bundesgesetze sind nach Offenkundigkeit nichtamtlich und darüber hinaus inzwischen ohne räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich. Des Weiteren existiert kein rechtsgültiger Vertrag, nach welchem sich das Gebiet Mitteldeutschlands als Gebietskörperschaft dem "BRD"-Recht untergeordnet hätte. Folglich ist kein Organ der "BRD" zur Vornahme hoheitlicher Handlungen befugt.
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