Das Deutsche Reich (Kaiserreich)
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Das Deutsche Reich 1871-1918
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Ein "Kaisserreich" wurde nie gegründet.
Dieser Begriff wird lediglich umgangssprachlich verwendet um die Zeit eindeutig einzugrenzen, was jedoch nicht nötig ist, da es nur ein einziges deutsches Reich gibt.

Nach 1918 wurden folgende "Verwaltungsnamen" verwendet:

ab 1918 Weimarer Republik (durch die Hochfinanz gewaltsam herbeigeführt)
ab 1933 (Weimarer Republik) nur genannt: "3. Reich"
ab 1946 "Germany" (von den Alliierten so benannt)
ab 1949 BRD und DDR (Verwaltungskonstrukte)
ab 1990 BRD (Verwaltungskonstrukt)
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Die „Staatsgewalt“ definiert sich im Wesentlichen durch die Gesetzgebung!

Diese liegt beim Bundesrat. Außerdem herrschte im Deutschen Reich das Subsidaritätsprinzip. Die Gesetze wurden von den Volksvertretern (Reichstag) in Entwürfe gefasst, in den Bundesrat (Vertretung der Bundesstaaten) eingebracht und solange geändert, bis kein Bundesstaat einen Nachteil erlitt. (Siehe hierzu Art. 5, Art. 7 (3. Abs. unter Punkt 3), Art. 37 und Art. 78 der Verfassung)

Ohnehin war das Reich, man müsste schon sagen, von unten nach oben aufgebaut. Die Familien trugen ihre Anliegen in die Gemeinde. Die Vertreter der Gemeinden trugen die Anliegen in die Ebene der Länder. Die Vertreter der Länder trugen ihre Anliegen in die Ebene des Bundes.

Darüber hinaus fand am 3. März 1871 die erste Wahl zum Deutschen Reichstag statt.
Der Reichstag war von 1871 bis 1918 das Parlament des Deutschen Reichs. Wahlberechtigt waren alle Männer ab dem 25. Lebensjahr, ausgenommen Militärangehörige, Entmündigte oder Straftäter denen die Bürgerrechte entzogen waren.
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Oftmals wird der Begriff Untertan angeführt und mit einer Art Sklavendasein in Verbindung gebracht. Daher möchte ich hier einmal erklären, es ist eine Art Vereinbarung, dass man einen Teil seiner eigenen Souveränität eintauscht, Abgaben zum Beispiel in Form von Steuern macht und Pflichten auferlegt bekommt , dafür jedoch Schutz, Rechte und zum Beispiel soziale Leistungen zugesichert bekommt! Dies verkörpert ebenfalls die Verbindung zwischen Staat und Volk. Ohne dieses Band wäre der einzelne Mensch vogelfrei.

Nur nochmal damit es deutlich wird: Ohne Staat, keine Staatsangehörigkeit, ohne Staatsangehörigkeit kein Staatsrecht und ohne Staatsrecht…

dank des römischen Rechts und der goldenen Bullen des Vatikans, bist du als Bürger für Tod erklärt worden und wirst ersatzweise als Sache verwaltet!

Einzig im Deutschen Reich wurde der Bürgerliche Tod ausgeschlossen oder weshalb denkst du hat sich die globale Elite so viel Mühe gegeben das Deutsche Reich unter Bergen von Schutt und endloser Gehirnwäsche zu vergraben?
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Im Kriegszustand (eingefroren bis heute) obliegt dem Kaiser uneingeschränkt die Befehlsgewalt über das Reich! Siehe hierzu Artikel 68 der Verfassung 1871 und das Gesetz über den Belagerungszustand von 4. Juni 1851.

Wer sich etwas belesen hat, der weiß auch, dass die in diesem Zustand erforderliche Organisationsstruktur zur Durchsetzung seiner Befehlsgewalt in den Armeekorpsbezirken liegt und nicht in den Bundesstaaten!

Von dort ausgehend kann er auch wieder eine Struktur, für die danach erst mögliche Zeit des Friedens, organisieren.
Ich denke mal jeder wird mir zustimmen wenn ich sage, dass für uns Deutsche nur gültige Landesverfassungen, gültige Gesetze und die gültige Verfassung 1871 in Betracht kommen um die Wahrheit zu finden?!


Was wurde 1871 gegründet?
Der ewige Bund Deutsches Reich
Oder
Der ewige Bund Bundesstaat Deutsches Reich?

In keiner einzigen Landesverfassung, in keinem einzigen gültigen Gesetz und auch nicht in der gültigen Verfassung 1871 wird von einem Bundesstaat Deutsches Reich gesprochen.

Artikel 1
Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Zuerst waren die souveränen Staaten da. Die souveränen Staaten haben einen Bund geschlossen = Staatenbund.

Alle Bücher von Rechtsgelehrten sind informative Bücher die absolut keine rechtliche Relevanz besitzen. Also wenn ein Rechtsgelehrter der Auffassung ist, dass Deutsche Reich sei ein Bundesstaat dann ist es so. Es ist rechtlich gesehen nicht relevant weil nur die Verfassung 1871, als höchstes Gesetz aller Deutschen, maßgeblich ist.
Tatsache ist, dass

- Die souveränen Staaten als erstes da waren.
- Diese souveränen Staaten einen ewigen Bund geschlossen haben
- Aus diesen souveränen Staaten die den Bund geschlossen haben Bundesstaaten geworden sind. Bundesstaat Preußen, Bundesstaat Hessen, Bundesstaat Sachsen etc.
- Alle Bundesstaaten über eigenes Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt und Staatsangehörigkeit verfügen
- Es ein Staatenbund mit 26 Bundesstaaten ist.
- Bücher von Rechtsgelehrten absolut keinerlei rechtliche Relevanz besitzen.

Und jedem Einzelnen der mit mir darüber diskutieren will fordere ich auf, dass er mir ein gültiges Gesetz, eine gültige Landesverfassung oder den Teil in der gültigen Verfassung 1871 zeigt wo geschrieben steht, dass das anerkannte Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich ein Bundesstaat sei.
Es gibt nur ein Deutsches Reich. 1871-1918 alles andere ist nicht das Deutsche Reich. Teutscher Bund gegründet 1815 aufgelöst 1866.
Norddeutscher Bund gegründet 1866 - 1871
Deutsches Reich 1871-1918
Weimarer Republik gegründet 1918 bis 1933.
Großdeutsches Reich 1933 bis 1945.
DDR gegründet 1949 aufgelöst 1990.
BRD gegründet 1949 aufgelöst 1990.
Germany seit 1990 bis heute.
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