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Mediziner und Wissenschaftler: Impfpflicht „unhaltbar”

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Eine Impfpflicht mit Covid-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Eine große Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern erhebt nun die Stimme.
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Die Unterzeichner stellen klar, daß es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die Covid-19 Impfung geht. Vielmehr geht es um die Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potentielle Schäden der vorläufig zugelassenen Covid-19 Impfstoffe.

🔘 Mit ihrem Statement wollen sie Politik und Öffentlichkeit und alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten ist.

🔘 Als Ansprechpartner der 54 Unterzeichner fungieren derzeit Prof. Dr. med. Ulrich Keil und Prof. Dr. Andreas Schnepf.

👉 Zum Artikel bei achgut

Anwälte für Aufklärung e.V.
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Berichtet von
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Pressesprecher der Anwälte für Aufklärung e.V.
Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: Rechtsanwalt Dr. Christ
🇦🇹 RECHTSANWALT DR. MICHAEL BRUNNER

„Diese Impfpflicht verstößt gegen das Völkerrecht“


„Ich halte dieses ganze Gesetzespaket für schwerwiegend gesetzwidrig“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Brunner zum kommenden Impfgesetz in Österreich. Epoch Times fragte ihn nach dem aktuellen Vorhaben.

https://www.epochtimes.de/politik/ausland/wiener-rechtsanwalt-diese-impfpflicht-verstoesst-gegen-das-voelkerrecht-a3660850.html
Forwarded from Wendezeit Hannover
Media is too big
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Sprachnachricht Dr. med Carola Javid-Kistel
Samstag, 11.12.2021


Dr. Javid-Kistel auf Telegram
👉🏼 @Miteinander_mutig_sein
Forwarded from Markus Schlöffel (susp. Bundespolizist)
Schock-Propaganda durch DER SPIEGEL (online).pdf
558.4 KB
DER SPIEGEL spiegelt ... die Psyche der BMGF

Wie das Bill & Melinda Gates finanziell geförderte Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Schock-Propaganda umsetzt und anschließend Schockmaßnahmen geplant und umgesetzt sowie Scheinlösungen genannt werden.
Eine kurze aber klare Übersicht...
🇩🇪 Hamburg 11.12.2021

Was ist denn bei der Tagesschau los? Berichten sachlich, diffamieren die Demonstranten nicht als N*zi oder Schwurbler. Sogar eine fünfstellige Teilnehmerzahl wird eingeräumt. 🤔

Warum? #rausausderblase und #menschenfischen Konzept umgesetzt. Keine Störaktionen. Keine Gewalt.

Braucht ihr noch mehr Beweise?!?

Wir selbst haben es in der Hand! Niemand außer uns selbst.

Danke Hamburg. Bravo Hamburg! 🙏

@alexander_ehrlich
Forwarded from Friedemann Däblitz
Es sieht so aus, als verbreitet Dietmar Hipp im Spiegel heute Fakenews. Vielleicht hat er aber auch nur falsch verlinkt. Ich habe den Spiegel angeschrieben.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-die-strengsten-corona-regeln-der-republik-mit-2g-a-5710aa05-0e13-46c5-a382-f30a5490d70e

Das BVerfG würde von allen, die am Verhandlungstag das Gerichtsgebäude betreten wollen, nicht nur einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis (»2G«), sondern darüber hinaus einen negativen Corona PCR-Test verlangen. Nach Definition des Gerichts sei dies eine „2G++“ Regel.

Der Artikel verlinkt jedoch auf die PM des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-096.html )und dort steht nichts von 2G++ oder 2G.

Es heißt dort: "Darüber hinaus ist das Betreten des Gebäudes nur bei Vorlage eines negativen Corona „PCR-Tests“, eines Genesenen- oder Geimpften-Nachweises möglich."

Die Besucherstelle des BVerfG geht gerade nicht ans Telefon.

<edit> Nicht, dass mich noch wundern würde, wenn es wirklich so wäre, wie Spiegel behauptet. Dort heißt es sogar: „Dies gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.

Es lässt sich aber nicht nachvollziehen.
@RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Weiter heißt es in dem Artikel:

„Dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats nun so weit gehen, ist beachtlich. Man darf wohl davon ausgehen, dass sie das rechtlich geprüft haben – und für zulässig halten. Was keineswegs selbstverständlich ist, weil die damit verbundenen Grundrechtseingriffe und weitere Konsequenzen durchaus erheblich sein können.
[…]
Auch wenn es sich nur um eine Entscheidung in eigener Sache handelt, gehen davon doch, rein faktisch, zwei bedeutsame Signale aus: Zum einen dürften auch andere Gerichte so weit gehen – für das Verfassungsgericht kann insoweit eigentlich nichts anderes gelten als für jedes andere deutsche Gericht. Zum anderen dürfte das Verfassungsgericht kaum zimperlicher sein, wenn Behörden, Organisationen oder Unternehmen solche strengen Nachweise verlangen – oder der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben machen sollte.

Mit diesem Verfassungsgericht – das ist die vielleicht nicht beabsichtigte, aber doch faktische Botschaft – ist in der Pandemie sehr vieles möglich. Jedenfalls bei Zugangsbeschränkungen noch viel mehr als bisher.“
Forwarded from Friedemann Däblitz
Ohne ausdrückliche Impfpflicht halte ich es noch immer für eigentlich unvorstellbar, dass sogar Prozessbeteiligte ohne Impfe oder Vorheriger Erkrankung nicht mal mehr zu ihren eigenen Prozessen gelassen werden.

So sehr ich schon die Testpflicht bei Gerichten für unvertretbar halte, so groß ist dennoch noch der Unterschied zu 2G bei Gericht.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Ist das Fakenews als Psyop zur Demoralisierung der Bevölkerung oder echtes Insiderwissen?
Anonymous Poll
78%
Psyop
22%
Echte Nachricht
HAINTZ.media
Ist das Fakenews als Psyop zur Demoralisierung der Bevölkerung oder echtes Insiderwissen?
Halte ich für Fake. Ohne Impfpflicht kann man m. E. keine Prozessvertreter und -Partei ausschließen, Zuschauer und Presse schon eher.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Wer heute schon weiß, dass er ab 16.3. ungeimpft nicht mehr seiner Tätigkeit nachgehen kann, weiß das eben HEUTE schon. Natürlich hat es diesen Fall bisher sozialrechtlich noch nicht gegeben. Wer aber befristete Arbeitsverträge hat, muss sich ja auch drei Monate vorher arbeitsSUCHEND melden, um einer Sperre des ALG I vorzubeugen. Ob die Sperre hier zur Anwendung gebracht wird - wer weiß. Außerdem beschäftigt man so die Arbeitsagentur und setzt frühzeitig ein Zeichen, das auch in Berlin gehört werden würde. Hunderttausende melden sich arbeitssuchend für in drei Monaten. Im Bereich Pflege und Gesundheit und keiner kann sie trotz Pflegenotstand vermitteln. Starkes Zeichen.
Bin gern bereit, das zu diskutieren, andere Meinungen dazu interessieren mich.
Eine Online-Meldung wäre jedenfalls schnell erledigt.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Man mag von Ihnen halten, was man will: Die Juristen in den Bundesministerien sind fachlich nicht zu unterschätzen. Daher: Kann es sein, dass der Gesetzgeber uns bewusst - fast auf den Tag genau - drei Monate Zeit lässt bis zur Erbringung des Impfnachweises in den Bereichen Pflege und Gesundheit?
Es kann sein, dass das u. a. genau im Hinblick auf die 3-Monats-Frist geschieht, sich arbeitssuchend zu melden, wenn man weiß, dass man, ungeimpft, nach Ende dieser Frist arbeitslos sein oder jedenfalls als Freigestellter ALG I beantragen wird?
Nur mal als Denkanstoß.
Wer sich jetzt arbeitssuchend meldet, vergibt nichts. Es entbindet auch nicht davon, dann trotzdem ab 16.3. sein Arbeitsentgelt weiter einzufordern oder Kündigungsschutzklage zu erheben, seine Arbeit in der Zwischenzeit im bestehenden Arbeitsverhältnis weiter anzubieten.
Ich appelliere seit zwei Jahren zur Eigeninitiative. Das ist jetzt auch wieder so ein Fall.
Friendly reminder: #Impfpflicht #impfzwang
„Während es in vielen Medien hieß, dass nur ein Bruchteil des Personals sich nicht impfen lassen wollte, sieht die Wahrheit ganz offensichtlich anders aus…“
#pflegteuchdochselbst

#IHRhabtesinderHand

https://www.heise.de/amp/tp/features/Kanada-Krankenhausangestellte-gegen-Impfzwang-6273196.html
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