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🇩🇪 1.01. Greiz - weitere Übergriffe der Scholz-Söldner auf friedliche Menschen! 🇨🇭 Folgt mir: https://teleg.eu/ignazbearth 🇨🇭 Wertschätzung: paypal.me/IgnazBearth
Video aus Greiz: Nach 7 Sekunden sprüht der "Polizist" dem Passanten, der sich bereits im Rückwärtsgang befindet vorsätzlich und ohne jede Not Pfefferspray direkt ins Gesicht. Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung (§ 224 (1) Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 StGB).

Am Ende des Videos versucht ein weiterer sogenannter "Polizist", jemanden daran zu hindern zu filmen, Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) fällt mir da ein, außerdem eine Nötigung im Amt (§ 240 (4) Nr. 2 StGB). Die Vorgeschichte ist hier nicht sonderlich relevant. Es handelt sich ziemlich offenkundig um #Spaziergänger von denen keine Gefahr (mehr) ausgeht, die solches Verhalten auch nur im Ansatz rechtfertigen würde.

Das sind keine #Polizisten, das sind #Söldner.
#München #M0301
#Polizei bewacht den #Marienplatz vor #Spaziergängern beim #Montagsspaziergang

Was für ein Personalaufwand 🤷🏻‍♂️

Wo die wohl noch so stehen?

Ach ja, verdeckte Ermittler (Knopf im Ohr) sind auch einige da.

Ich werde mich jetzt mal an anderen belebten Plätzen im München umschauen, vielleicht finde ich ja noch ein paar #Spaziergänger.
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Es ist schon fast lächerlich hier in #München, #M0301. Mehr Polizei als Passanten und #Spaziergänger🚶🏻🚶🏻‍♀️🚶🏻🚶🏻‍♀️🚶🏻🚶🏻‍♀️🚶🏻🚶🏻‍♀️die sie sich zeigen. Vereinzelt hört man Trillerpfeifen oder Friedensrufe.
Auch heute waren wieder Hunderttausende in #Deutschland gegen das #CovidRegime auf der Straße. Hier in #Berlin #B0301. Links vor dem ZDF Studio mit den Rufen Lügenpresse, rechts auf den Straßen von Berlin. #WirSindDieRoteLinie

#Spaziergang #Spaziergänger #Spaziergänge #Montagsspaziergang
Update: 20:09 Uhr das Ganze löst sich inzwischen auf, die Powerbank wird wahrscheinlich nicht mehr benötigt.

Die Polizei hat von allen Beteiligten, bis auf einen, Fotos angefertigt und die Personen erkennungsdienstlich (§ 81b StPO) behandelt.

Derjenige mit dem ich gesprochen habe hat diese Maßnahmen nach meiner Rücksprache mit der Polizei verweigert, daraufhin hat die Polizei von erkennungsdienstlichen Maßnahmen abgesehen und lediglich die Daten des Personalausweises aufgenommen.

Fazit: Sagt nicht zu allem Ja und Amen, nur weil es ein Polizist zu euch sagt. Es ist Aufgabe der Polizei die Rechtsgrundlage sauber darzulegen, wenn sie das nicht kann, handelt sie meist rechtswidrig.

Ursprüngliche Nachricht:
Jetzt live aus Dresden #DD0401

Die Polizei hält #Spaziergänger fest und prüft den Verdacht einer verbotenen #Versammlung. Mit mir wollte die #Polizei (mal wieder) nicht sprechen.

💥Wir brauchen eine Powerbank in Dresden, Wilsdrufferstr. / weiße Gasse, Nähe Mc Donalds💥 Wird nicht mehr benötigt.

Das Handy des Streamers ging gerade raus.

https://www.youtube.com/watch?v=tiT7RzcTjbk
#Kl0601 - Heute in Kiel. ca. 1500 #Spaziergänger beim #Spaziergang gegen das #CovidRegime. #WirSindDieRoteLinie
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#Ulm #UL0501 Mehrere Tausend #Spaziergänger fluten Ulm
🇩🇪 Demokratischer Widerstand, Ausgabe 49 - Meine Kolumne

Jagd auf
Spaziergänger?
Die Hashtags #Spaziergang, #Spaziergänge und #Spaziergänger trenden im Moment bei Twitter. Die Medien berichten inzwischen nahezu täglich von Spaziergängen. Die Versammlungsbehörden reagieren auf diese Spaziergänge höchst unterschiedlich. Während Städte wie Nürnberg und Ulm die Spaziergänge polizeilich begleiten und schützen, auch wenn sie vorher nicht angezeigt wurden, unternehmen Städte wie München und Ravensburg alles, um Menschen davon abzuhalten spazieren zu gehen. In München wurde seitens eines Polizeisprechers kürzlich verlautbart, „es ist uns gelungen hier mehrere, ja Spaziergänger einzufangen“. Dies sei für die Kräfte (der Polizei) anspruchsvoll gewesen. Solche Aussagen muten mit etwas Abstand skurril an. Warum muss man in einem Rechtsstaat Spaziergänger einfangen?

Die Begründung ist in der Regel, verbotene Demonstration (Bei entsprechende Allgemeinverfügung) bzw. Teilnahme an einer nicht angezeigten Demonstration, was nicht strafbewehrt ist. Nicht jeder Spaziergang ist automatisch eine Versammlung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 104, 92) definiert eine Versammlung wie folgt: „Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ Das Kriterium der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung ist bei einem Spaziergang nicht immer erfüllt. Menschen können aus unterschiedlichsten Gründen spazieren gehen oder sich einem Spaziergang anschließen.

Auch Behörden und Gerichte bewerten Spaziergänge nicht einheitlich. Am 28. März 2021 wurde diverse Spaziergänge in Sinsheim seitens der Verwaltungsbehörde als unzulässige Ansammlung deklariert, trotz m. E. eindeutigem Versammlungscharakter. Im Moment werden Spaziergänge eher als Versammlungen gewertet und teils einzeln oder per Allgemeinverfügungen verboten. Inzwischen finden in Deutschland bis zu 1.500 Spaziergänge an einem Tag statt, der Großteil ohne Anzeige bei der Versammlungsbehörde. Zwar können manche dieser Spaziergänge durch massive Polizeipräsenz unterbunden werden, in der Masse wird sich diese Bewegung aber wohl nicht mehr aufhalten lassen.

Quelle: Demokratischer Widerstand

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#Muc1201 #München, durchgehend Freiheitsrufe und Trillerpfeifen!
Die #Polizeistadt zeigt sich wieder von ihrer besten Seite. #Spaziergänger🚶🏻🚶🏻‍♀️🚶🏻🚶🏻‍♀️🚶🏻🚶🏻‍♀️🚶🏻🚶🏻‍♀️überall.
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#Muc1901 Die Aussage der Stadt München, wonach ein Beschluss erst am Freitag zu erwarten sei, halte ich für Nonsens. Das Verwaltungsgericht wird am Mittwoch den 19. Januar entscheiden. Da die Allgemeinverfügung an diesem Tag ausläuft, rechne ich mit einer…
Die Entscheidung sowohl inhaltlich wie auch zeitlich wie von uns erwartet. Die Stadt München hat hier offenkundig Falschinformationen verbreitet um #Spaziergänger heute Abend abschrecken zu können.
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