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Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #antragabgelehnt #vgberlin

Das VG Berlin hat unseren Eilantrag wegen angeblich fehlender Eilbedürftigkeit abgelehnt.

Faktisch ist der Beschluss so zu lesen: Familien, die durch die Testpflicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wären im Sinne der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der schweren finanziellen Belastung so betroffen, dass das Gericht dann wohl eine Eilbedürftigkeit annehmen würde. Das sind aber genau jene Menschen, die sich so ein Verfahren nicht leisten können. Ein Teufelskreis also.

Die Berliner Zeitung berichtet darüber:

„Aus Sicht des Gerichts lag keine Eilbedürftigkeit vor, da mit der Testpflicht weder körperlich noch finanziell noch zeitlich unzumutbare Nachteile für die Betroffenen einhergehen würden. Der für den Test erforderliche Abstrich stelle keinen „eine Bagatellgrenze überschreitenden Eingriff“ dar. Interessant: Das Gericht lehnte [den Antrag] ab, ohne die Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland abzuwarten.

Die Bundesrepublik beauftragte Anwälte mit der Befassung, ein Umstand, der bedeutet, dass die Kosten für Bürger, die gegen Verordnung klagen, steigen. Da im Bundesdienst zahlreiche Juristen beschäftigt sind, wäre eine solche externe Beauftragung eigentlich nicht nötig und soll die Bürger offensichtlich abschrecken, gegen Verordnungen des Bundes zu klagen.

Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed, die das Verfahren angestrengt hatte, kommentiert die Entscheidung: „Der Beschluss zeigt aus unserer Sicht, dass sich das Gericht inhaltlich nicht mit dem Thema beschäftigen möchte und daher auf das angebliche Fehlen eines Anordnungsgrundes ausweicht. Denn ein etwaiges Hauptsacheverfahren, bei dem höchstwahrscheinlich kein Rechtschutzbedürfnis mehr besteht, würde frühestens in ca. zwei bis drei Jahren entschieden.“ Dies bedeute, dass nunmehr in der Sache vermutlich nie entschieden werden muss.

Hamed weiter: „Mit diesem Beschluss hat das Gericht die Chance vergeben, zu einem Thema, dass rechtlich auf äußerst wackligen Beinen steht und zugleich für viele Menschen eine hohe Relevanz besitzt, Position zu beziehen und Rechtssicherheit zu schaffen.“

Das Gericht hätte jedenfalls, so Hamed, ergänzend zur Sache selbst etwas sagen können: „Mit den aufgeworfenen inhaltlichen Fragen, etwa ob die Ermächtigungsgrundlage ausreicht und ob das mildere Mittel einer Testpflicht in Deutschland nicht angemessen wäre, sowie zur Frage der Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften hat sich das Gericht jedoch überhaupt nicht beschäftigt.“

Das Vorgehen des Gerichts reiht sich in den Umgang mit zahlreichen anderen Corona-Eingaben ein, wo das Muster meist darin besteht, dass die Gerichte auf Zeit spielen oder formale Gründe einsetzen, um einen Konflikt mit Entscheidungen mit dem Gesetzgeber oder der Verwaltung aus dem Weg zu gehen.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/testpflicht-bei-reiserueckkehr-gericht-lehnt-eilantrag-ab-li.176705
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