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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #eilantrag #unsozial #rechtswidrig #politikausserrandundband

Am 1.8. habe ich einen Eilantrag gegen die Testnachweispflicht gestellt. Die BZ berichtet darüber und interviewte dazu auch eine Betroffe, die - wie viele Menschen - von der hektisch eingeführten Testnachweispflicht im Ausland überrascht wurde. Eva Maria Vogt kommentiert:

„Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so plötzlich Verordnungen erlassen werden, ohne den Menschen Zeit zu lassen, sich darauf einzustellen.

[…]

Ich habe ein dreijähriges Kind. Das spürt natürlich, wenn ich nervös werde, weil ich jetzt zu einem Testzentrum rasen muss, um vor der Abreise noch eine Bestätigung zu bekommen, obwohl Schweden noch nicht einmal Risikogebiet ist. Sie können sich vorstellen, welche Stress-Situationen da entstehen. Der Druck auf Eltern und Familien ist seit 16 Monaten enorm.“

Über meinen Eilantrag heißt es:

„Offenbar wächst der Unmut über die Einführung der Testpflicht unter den Deutschen: Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed hat bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Einreiseverordnung gestellt. Sie begründet ihren Antrag mit der mangelnden Ermächtigungsgrundlage, der Tatsache, dass in vielen Ländern kein erhöhtes Risiko vorliege, einem Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, der Verletzung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Ungeimpften und noch weiteren Argumenten.“

https://lnkd.in/gWQDnrMX

Den Antrag werde ich bald veröffentlichen. Dort heißt es ua:

„Die Antragstellerin erlaubt sich zudem noch die allgemeine Anmerkung, dass die hier beanstandete Testnachweispflicht vor allem Familien mit Kindern belastet und dabei insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das dürfte vermehrt auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die etwa verreisen, um ihre Familie zu besuchen.“

Neben der aus meiner Sicht evidenten Rechtswidrigkeit der pauschalen, vom Infektionsgeschehen völlig entkoppelten Regelung - warum soll jemand der zB aus Polen, wo die Inzidenz bei unter 3 liegt, einen Test vorlegen? Meines Erachtens ist das ebenso als Schikane, wie die geplanten inzidenzunabhängigen „Regeln“ im Herbst.

Jedenfalls liegt das mildere Mittel - Test in Deutschland nach Einreise bis dahin Quarantäne - auf der Hand. Stattdessen werden insbesondere Familien mit hohen Testkosten belastet - so kommen in Spanien für eine vierköpfige Familie direkt bis zu 200 Euro zusammen.

Zudem werden die Menschen mitten im Urlaub damit überrumpelt, es gibt mE einen gewissen Vertrauensschutz, die Bürger*innen müssen sich wenigstens darauf verlassen dürfen, dass nicht während ihres Urlaubs – so kam die Ferienzeit nicht überraschend –, in der Sommerpause des Bundestags, ein Paradigmenwechsel stattfindet: Unwägbarkeit, die die unterschiedlich steigenden Fallzahlen mit sich bringen, sind gravierend genug.“
Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #rechtswidrig #politikausserrandundband

Wie angekündigt anbei unser Eilantrag vom 1.8. Für die Jurist*innen unter uns: spannend ist bereits die Frage des richtigen Antragsgegners.

Auszugsweise heißt es im Antrag:

„Die Antragsgegnerin hat mithin von dem erforderlichen Kriterium des erhöhten Infektionsrisikos…in rechtswidriger Weise Abstand genommen.

Die Regelung stellt letztlich alle anderen Staaten unter den nicht auf Tatsachen basierenden Generalverdacht einer erhöhten Gefährlichkeit und suggeriert damit auf befremdliche Weise, nur in Deutschland sei es sicher.

[…]

Vor dem Hintergrund, dass in beiden Ländern die Delta-Variante vorherrscht und inzwischen allgemeint bekannt ist, dass gegen Covid-19 geimpfte, aber dennoch infizierte Menschen genauso ansteckend wie ungeimpfte Menschen sind, stellt sich die vorliegende Ungleichbehandlung offenkundig als rechtswidrig dar.

[…]

Vor diesem Hintergrund begegnet auch der pauschalen Akzeptanz aller in Deutschland zugelassener Corona-Impfstoffe, unabhängig von der Wirksamkeit des jeweiligen Vakzins sowie ungeachtet des Zeitpunkts der Impfung – so startet Israel inzwischen die 3. Impfung -Bedenken.

[…]

Selbst wenn man nun annähme, dass das Infektionsrisiko bei Geimpften reduziert wäre, erweist sich die Ungleichbehandlung als systemwidrig. Ausdrückliches Ziel der Verordnung ist schließlich letztlich jeden Viruseintrag nach Deutschland zu vermeiden.

Mithin lässt sich die Privilegierung von Geimpften nicht mit dem Regelungszweck der Verordnung in Einklang bringen.

[…]

Die mildere Maßnahme wäre daher im Rahmen der Erforderlichkeit auch einen Test in Deutschland zuzulassen. […]

Abschließend ist zu konstatieren, dass die generelle Testpflicht, die abgekoppelt von jeglichem Infektionsrisiko besteht, unverhältnismäßig ist. Diese Ansicht teilte bis vor wenigen Tagen auch noch die Bundesjustizministerin Lambrecht.“

https://lnkd.in/deWEm2Qz

Ferner haben wir der Übertragung an den Einzelrichter widersprochen, denn:

„Es kann also keine Rede davon sein, dass es sich vorliegend um eine Rechtssache handelt, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist.

Darüber hinaus kommt der Streitsache eine besondere politische und soziale Tragweite zu.
Zwar wirkt eine für oder gegen die Antragstellerin getroffene Entscheidung zunächst nur inter partes.

Allerdings ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgebots, das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultiert, dass der Staat im Falle des Obsiegens der Antragstellerin gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet wäre, die Rechtswirkung auf alle Bürger*innen zu erstrecken.“

https://lnkd.in/dVknkDZ6
Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #antragabgelehnt #vgberlin

Das VG Berlin hat unseren Eilantrag wegen angeblich fehlender Eilbedürftigkeit abgelehnt.

Faktisch ist der Beschluss so zu lesen: Familien, die durch die Testpflicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wären im Sinne der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der schweren finanziellen Belastung so betroffen, dass das Gericht dann wohl eine Eilbedürftigkeit annehmen würde. Das sind aber genau jene Menschen, die sich so ein Verfahren nicht leisten können. Ein Teufelskreis also.

Die Berliner Zeitung berichtet darüber:

„Aus Sicht des Gerichts lag keine Eilbedürftigkeit vor, da mit der Testpflicht weder körperlich noch finanziell noch zeitlich unzumutbare Nachteile für die Betroffenen einhergehen würden. Der für den Test erforderliche Abstrich stelle keinen „eine Bagatellgrenze überschreitenden Eingriff“ dar. Interessant: Das Gericht lehnte [den Antrag] ab, ohne die Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland abzuwarten.

Die Bundesrepublik beauftragte Anwälte mit der Befassung, ein Umstand, der bedeutet, dass die Kosten für Bürger, die gegen Verordnung klagen, steigen. Da im Bundesdienst zahlreiche Juristen beschäftigt sind, wäre eine solche externe Beauftragung eigentlich nicht nötig und soll die Bürger offensichtlich abschrecken, gegen Verordnungen des Bundes zu klagen.

Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed, die das Verfahren angestrengt hatte, kommentiert die Entscheidung: „Der Beschluss zeigt aus unserer Sicht, dass sich das Gericht inhaltlich nicht mit dem Thema beschäftigen möchte und daher auf das angebliche Fehlen eines Anordnungsgrundes ausweicht. Denn ein etwaiges Hauptsacheverfahren, bei dem höchstwahrscheinlich kein Rechtschutzbedürfnis mehr besteht, würde frühestens in ca. zwei bis drei Jahren entschieden.“ Dies bedeute, dass nunmehr in der Sache vermutlich nie entschieden werden muss.

Hamed weiter: „Mit diesem Beschluss hat das Gericht die Chance vergeben, zu einem Thema, dass rechtlich auf äußerst wackligen Beinen steht und zugleich für viele Menschen eine hohe Relevanz besitzt, Position zu beziehen und Rechtssicherheit zu schaffen.“

Das Gericht hätte jedenfalls, so Hamed, ergänzend zur Sache selbst etwas sagen können: „Mit den aufgeworfenen inhaltlichen Fragen, etwa ob die Ermächtigungsgrundlage ausreicht und ob das mildere Mittel einer Testpflicht in Deutschland nicht angemessen wäre, sowie zur Frage der Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften hat sich das Gericht jedoch überhaupt nicht beschäftigt.“

Das Vorgehen des Gerichts reiht sich in den Umgang mit zahlreichen anderen Corona-Eingaben ein, wo das Muster meist darin besteht, dass die Gerichte auf Zeit spielen oder formale Gründe einsetzen, um einen Konflikt mit Entscheidungen mit dem Gesetzgeber oder der Verwaltung aus dem Weg zu gehen.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/testpflicht-bei-reiserueckkehr-gericht-lehnt-eilantrag-ab-li.176705
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