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@together_we_heal
@Earthsummit5BN
🇪🇸 SPANIEN
Hafenarbeiter in Barcelona gegen Schiffe mit Kriegsmaterial
Sie warnen davor, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten, Israel und der Ukraine "verletzt" wird

06/11/2023

Die Hafenarbeiter des Hafens von Barcelona haben in einer Versammlung des Betriebsrats beschlossen, "die Tätigkeit von Schiffen, die Kriegsmaterial transportieren, nicht zuzulassen". Dies geht aus einer Erklärung hervor, die von der Organisation der Hafenarbeiter von Barcelona (OEPB) unterzeichnet wurde, der 1.200 Arbeiter angehören. Darin heißt es, dass diese Maßnahme ein Weg ist, "jede Form von Gewalt abzulehnen" und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu verteidigen, die sie als "Verpflichtung und Engagement" ansehen. In diesem Sinne haben sie gewarnt, dass diese Rechte in den palästinensischen Gebieten, in Israel und in der Ukraine "verletzt" werden.

Das Leid, das so viele Menschen weit weg von Barcelona erleiden, hat die Hafenarbeiter dazu veranlasst, sich zu verpflichten, keine Schiffe zu beladen, zu entladen oder irgendwelche Arbeiten für Schiffe auszuführen, in denen sich Waffen befinden. Allerdings haben sie gegenüber elDiario.es zugegeben, dass die Umsetzung dieser Verpflichtung schwierig sein könnte. Sie wiesen insbesondere darauf hin, dass sie "nicht in der Lage sind, im Voraus zu wissen, welche Ladung sich in den Containern befindet".
https://www.totbarcelona.cat/es/sociedad/los-estibadores-de-barcelona-en-contra-de-los-barcos-con-material-belico-440329/
MÜNCHEN: Cum-Ex: Anklage wegen 343 Millionen Steuerhinterziehung
(Stern, 08.11.2023)
Im Cum-Ex-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen zwei Manager wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung von 343 Millionen Euro erhoben. Die beiden sollen in den Jahren 2009 und 2010 dafür gesorgt haben, dass einer Firmengruppe Kapitalertragssteuer in dieser Höhe erstattet wurde, die gar nicht abgeführt worden war, wie die Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch mitteilte. Dafür sollen sie selbst jeweils rund 16 Millionen Euro erhalten haben.
Meinungsfreiheit auch in den USA unter Beschuss
Tucker Carlson in Episode 38:
Der erste Verfassungszusatz ist erledigt (abgeschafft). Douglass Mackey droht eine Gefängnisstrafe, weil er sich im Internet über Hillary Clinton lustig gemacht hat. Wir haben kurz vor seiner Verurteilung mit ihm gesprochen. Denken Sie beim Zuschauen daran, dass Sie das sein könnten.
Anmerkung: die 1. Verfassungszusatz schützt in den USA die Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht.
Forwarded from # IMPFGEFLÜSTER
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@IMPFGEFLÜSTER
Staffel 4 I Folge#5

Pfizers Lösung für Impfschäden?
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BREAKING: Bundeskanzler Olaf Scholz und der spanische Premierminister Pedro Sanchez wurden von einer großen Menge antiseparatistischer Demonstranten unter der Führung von @ revuelta_es in einem Gebäude in Malaga gefangen. Der Sicherheitsdienst des deutschen Bundeskanzlers versucht, einen Weg zu finden, ihn aus dem Gebäude herauszuholen. 🔗
13.11.2023, 19 Uhr
Kandidaten-Vorstellung für die OB-Wahl im Kornhaus, Ulm

Es stellen sich vor:
- vier Kandidaten, welche die Bürger in Bezug auf Gesundheit, Klima und Krieg uvam in den gängigen Narrativen halten ... 😂

- ein Kandidat, der die Mainstream-Narrative um unabhängige Perspektiven erweitert hat und für "mehr Demokratie" eintritt...😉

Es wird spannend... 🥳

https://www.ulm.de/aktuelle-meldungen/zöa/november-2023/ob-wahl-kandidaten-2023-11
❗️Palästinenser-Slogan wird in Bayern strafrechtlich verfolgt❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück.

Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist
.

(Quelle 👉 ntv.de)

Zunächst ist hier mit einem offenkundigen Missverständnis aufzuräumen, welches beim Lesen der Schlagzeilen entsteht:

Nicht die Generalstaatsanwaltschaft in Bayern „stellt“ diesen Slogan unter Strafe. Denn was am Ende strafbar ist, entscheiden in Deutschland immer noch allein die Gerichte. Da gilt für Bayern keine Ausnahme.

Die GStA in Bayern hat hier lediglich entschieden bzw. verkündet, die kontextlose Verwendung dieses Slogans zukünftig strafrechtlich als Tat i.S.d. § 86a StGB zu verfolgen.

Sofern dieser Slogan tatsächlich eine Straftat darstellen sollte, waren und sind die Strafverfolgungsbehörden aber ohnehin dazu verpflichtet, bei Kenntniserlangung entsprechende Verfahren einzuleiten, da es sich um ein sog. Offizialdelikt handelt.

Ob allerdings der - auch kontextlose - Gebrauch dieses Slogans tatsächlich eine Straftat darstellt, darf bezweifelt bzw. diskutiert werden. Denn hierzu hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung festgestellt:

Der Slogan müsse in erster Linie als Ruf nach Freiheit und Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil nahelegen würden.

(Quelle 👉 Urt. v. 23.08.2023 - 24 K 7/23)

Es wird also abzuwarten sein, wie Gerichte sich zukünftig zu dieser Frage verhalten werden. Es wird daher auch immer auf den Einzelfall ankommen.

Klar dürfte aber bereits jetzt sein:

Für Versammlungen und deren mögliche Verbote wird dies eine erhebliche Vereinfachung sein, da nunmehr den Behörden ein zusätzliches Argument, nämlich dass die Verwendung dieses Slogans wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einschlägigen Versammlungen zu erwarten sei, an die Hand gegeben wird.

Ob man diesen Slogan nun gut oder schlecht findet. Fakt ist, dass die Tatbestände der Meinungsdelikte für den juristischen Laien immer komplizierter und undurchsichtiger werden und zunehmend für staatliche Eingriffe wie unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Haftbefehle und Versammlungsverbote genutzt werden.

Eine Entwicklung, welche vor allem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Allgemeinen bedroht.

Mein Kanal:
Über Recht, Freiheit, Moral und Staatsräson

Ich habe heute mit einem Freund diskutiert der gefordert hat, die Demos von diesen "palästinensischen Spinnern" zu verbieten. Sowas wolle er in Deutschland nicht sehen. Die Staatsräson ginge vor, die Versammlungsfreiheit müsse eingeschränkt werden und gelte für diese Leute nicht. Die Moral stünde über dem Recht usw.
Außerdem könne ich es ja nicht gutheißen, dass Millionen von Menschen in unser Land geholt wurden seit 2015, die sich schwerlich an unsere Kultur anpassen könnten. (sinngemäß wiedergegeben)

Meine Antwort: Der Maßstab ist das Recht (und Recht unterliegt dem Wandel der Zeit). Wer (zu recht) ein Problem mit der unkontrollierten Massenzuwanderung seit 2015 hat, der möge dies an die politisch Verantwortlichen adressieren. Wir haben Grund- und Menschenrechte und diese gelten, auch wenn einem ein Thema nicht gefällt.

2020-2022 wurde die Versammlungs- und Meinungsfreiheit von all jenen eingeschränkt, die sich gegen den Corona-Maßnahmen-Wahnsinn gewehrt haben.

2023 gab es teils absurde Urteile gegen die sogenannten Klimakleber, zu denen ich nun wirklich keine Affinität habe.

Im Herbst 2023 werden nun unter Begründung auf eine sog. "Staatsräson" die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte mit Füßen getreten. Der Begriff Staatsräson kommt im Grundgesetz nicht vor. Ich wüsste auch nicht, in welchem anderen Gesetz dieser Einzug gehalten hätte. Unter geradezu absurden Begründungen wird versucht Demonstrationen zu verbieten und zu beschränken.

Wer sich hinter Israel stellen möchte darf das tun. Wer dies aber auf Kosten der Grund- und Menschenrechte in Deutschland tut, von denen in #Gaza rede ich jetzt mal lieber nicht, der fördert dadurch den Abbau von Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland, für alle.

Wer geschlossene Grenzen möchte, der kann dies fordern. Wer Abschiebungen möchte, der kann dies fordern.
Aber man sollte nicht auf das billige Spiel der Puppenspieler hereinfallen und selbst die Abschaffung der Grund-und Freiheitsrechte fordern, nur weil es dieses Mal vielleicht die "richtigen" trifft, die man aus welchen Gründen auch immer nicht haben möchte.

Ach ja, an alle, hört bitte endlich mit diesen Verallgemeinerungen auf: Die Moslems, die Juden, die Araber, die Deutschen, die Querdenker, die Geimpften usw. sine alle so oder so...
Ich war auf jedem Kontinent dieser Erde und überall gibt es viele gute Menschen, die weit überwiegende Mehrheit, die einfach nur in Frieden leben wollen.
Wir haben eine Vielzahl von Problemen in Deutschland und auf der Welt, aber werden sie nicht dadurch lösen, dass wir gegenseitig auf einander losgehen und die Feindbilder annehmen, die man uns gerade anbietet.🕊
Markus Haintz
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Antwort an Annika Hoberg auf X:
Korrekt, außer @Buendnis_SahraW sehe ich im Moment keine Partei, die sich ernsthaft für friedliche Lösungen von Konflikten einsetzt.
Ich kann diesbezüglich jedes Wort von
@SWagenknecht
unterschreiben. Es braucht 2 Staaten und die palästinensischen Gebiete benötigen eine Landverbindung (Autobahn / Bahnstrecke).
Wenn die Menschen in Palästina eine ernsthafte Option für ein würdevolles Leben erhalten, dann wird das Gedankengut der Hamas Schritt für Schritt aussterben. Nur so lässt sich Terror besiegen.

Aber der Sinn des "Kampf gegen den Terror" ist leider nicht, den Krieg zu gewinnen, der Sinn ist, dauerhaft Krieg zu führen. Frei nach #FreeAssange. X-Link
BrennpunktUA auf X: Hätte gerne von den Anwälten (Strafrechtler) unter meinen Followern gewusst, ob die Verwendung des hashtag #GazaHolocaust für Deutsche eine Straftat nach § 130 StGB, soweit die Aussage eine Verharmlosung der Shoa, darstellt. Und wenn ja, wann? Unglaublich was hier auf X abgeht! (446.000 Posts)

Antwort RA Daeblitz: Wenn deutsche das posten in der Absicht, die Geschehen in Gaza mit dem Holocaust in eine Reihe zu stellen bzw. man das so auslegen kann, dürfte es nicht weit sein zur Strafverfolgung. Betroffen sein können auch Ausländer die das aus DE / für ein deutsches Publikum posten. Geht es darum, die Geschehnisse in Israel ähnlich zu werten, wird es de facto sicherlich kaum zu einer Strafverfolgung kommen. Maßgeblich sind jeweils #Doppelstandards (Keine Rechtsberatung hier bei Twitter).

Mein Kommentar: Ich weiß nicht ob du, @BrennpunktUA, meine "naive Würdigung" hören möchtest, kleiner Seitenhieb für gestern ;-), aber nach der Würdigung einiger Staatsanwaltschaften, zum Beispiel in Bayern, gehe ich im Gegensatz zu @dablitz_f davon aus, dass das nach der aktuellen Rechtsprechung, die ich für falsch halte, zu unzähligen Ermittlungsverfahren führen dürfte.

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen vergleichen und gleichsetzen, da steigen aber viele politische abhängige Staatsanwälte, und Richter intellektuell schon aus.
Ich kann einen Apfel mit einer Banane vergleichen, beides ist Obst, beides kann man essen. Ich kann ein Apfel mit einer Kuh vergleichen, beides kann man essen. Aber das macht einen Apfel noch nicht zu einer Kuh. Bleiben wir abstrakt, sonst bekomme ich hier noch eine Anzeige.

Man muss dazu sagen, die strafrechtliche Würdigung ist aktuell schwer zu kalkulieren. Wir haben in der Kanzlei Äußerungen bei denen wir davon ausgehen, dass sie nach aktueller verbreiteter rechtlicher Würdigung als strafbar beurteilt werden dürften, in denen die Polizei noch nicht mal ermittelt (eine Staatsanwaltschaft eventuell schon).

Dann gibt es Fälle, die ersichtlich nicht strafbar sind, dort wird ermittelt und verurteilt. Man kann aus juristischer Sicht momentan niemandem raten, das H-Wort in den Mund zu nehmen. In Deutschland und Österreich führt das schnell zu Verfahren.

Im Übrigen stimme ich mit @dablitz_f überein, was die Beschreibung der potentiellen Tatverdächtigen / Tatorte betrifft.
Die Störung des öffentlichen Friedens wird man bei öffentlichen Posts auf X etc. für gewöhnlich annehmen können, allerdings benötigt es dafür eine gewisse Reichweite. Eine Hand voll Aufrufe wird nicht ausreichen. Das Thema insgesamt ist natürlich zu Störung des öffentlichen Friedens im juristischen Sinne geeignet.

Unabhängig davon halte ich die Auslegung des 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch durch viele Staatsanwaltschaften und Gerichte für äußerst bedenklich.
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Die AfD fordert Aufarbeitung der Corona-Politik! 2. Corona-Symposium der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag von Samstag, 11.11.2023, bis Sonntag, 12.11.2023, mit hochkarätigen Referenten, wie z. B. Prof. Dr. Sucharit Bhakdi.
@etvideocontent streamt heute live aus Berlin und wird vor Ort Interviews machen. Wir haben einen Restream auf meinen X-Account eingerichtet und streamen erstmals dort. Weitere Details später hier im Kanal.

Die AfD fordert Aufarbeitung der Corona-Politik!
2. Corona-Symposium der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag von Samstag, 11.11.2023, bis Sonntag, 12.11.2023, mit hochkarätigen Referenten, wie z. B. Prof. Dr. Sucharit Bhakdi.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Strafanzeige_Steinmeier_geschwärzt.pdf
463 KB
Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
Markus Haintz (X-Link)
"Holocaust-Relativierung": Strafanzeige gegen Frank-Walter Steinmeier (Russia Today am 7. Nov. 2023)
Rechtsanwalt Markus Haintz hat Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gestellt. Der Vorwurf lautet, dass Steinmeier in seiner Rede zum 80. Jahrestag des Warschauer Getto-Aufstands den Holocaust verharmlost habe, indem er das Vorgehen Russlands in der Ukraine mit dem Ostfeldzug der Nazis verglich. Haintz argumentiert, dass solche Äußerungen den Maßstab des Massenmordes verharmlosen.
Forwarded from unzensieRTkanalDE
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Bundeswehrtagung in Berlin: Scholz sichert langfristige Erhöhung des Verteidigungsetats zu

Bundeskanzler Olaf Scholz hat auf der Bundeswehrtagung in Berlin langfristig höhere Verteidigungsinvestitionen in Aussicht gestellt. Diese Zusage sei Teil einer nach seinen Worten notwendigen "Zeitenwende", die die Bedeutung einer starken Bundeswehr in den Vordergrund rücke.

Scholz betonte am Freitag, angesichts zunehmender weltpolitischer Spannungen sei eine effektive militärische Macht zur Sicherung der "Friedensordnung" unverzichtbar – und zwar "überall dort, wo die Allianz sie braucht", so Scholz.

Das mit der NATO vereinbarte Ziel, mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung zu investieren, werde Deutschland bereits im kommenden Jahr erreichen, so Scholz: "Um das zu erreichen haben wir die Finanzierung der Bundeswehr nachhaltig gesichert. Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro ist ein erster, wichtiger Schritt."

Mehr auf unserer Webseite: https://freedert.online/

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Wie lange darf ein Plädoyer vor Gericht eigentlich sein?
Interessanter Beitrag von https://teleg.eu/pianoacrosstheworld/2891. Natürlich ist es vor Gericht zulässig, zum Zwecke der eigenen Verteidigung, auch ein sehr ausführliches Plädoyer zu halten. Wann bekommt man schon mal die Gelegenheit Richtern und Staatsanwälten seine eigene Sicht der Dinge darzulegen.
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