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💥Eilmeldung: Wir haben heute die Allgemeinverfügung bezüglich pauschal verbotener Spaziergänge in Landsberg am Lech gekippt (Verwaltungsgericht München)💥 #LL2401

Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite Beschwerde einlegt. Wir haben bereits einen Befangenheitsantrag gegen den zehnten Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet.

Dieser hat letzte Woche in München den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (bezüglich der dortigen Allgemeinverfügung) aufgehoben.

Dies obwohl die Stadt München sich nicht mit der Begründung des Beschlusses auseinandergesetzt hat. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Verwaltungsprozessrecht.

PS: Wie schon im letzten Winter werde ich so lange Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof München führen, bis sich dieser wieder „outet“. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof München folgt einer politischen Ideologie, nicht dem Recht.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1485639011221835781?s=21
220207_von_VG_München,_wegen_Beschluss_Antrag_abgelehnt,_68_22_geschwärzt.pdf
574.1 KB
Das Thema Allgemeinverfügungen gegen Spaziergänge dürfte juristisch durch sein.

Hier noch ein ablehnender Beschluss zur Allgemeinverfügung in #Landsberg am Lech von der 33. Kammer des VG München, welche uns vor einigen Wochen noch bezüglich der #Allgemeinverfügung in #München Recht gegeben hat.
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