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🔥 Jetzt: Richter Christian Dettmar aus #Weimar wurde soeben wegen #Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. LTO

Kommentar: es passiert, was so häufig passiert. Man setzt die meines Erachtens ungerechte Strafe gerade noch zur Bewährung aus. Dettmar hatte im Frühling 2021 mittels einer einstweiligen Verfügung angeordnet, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssen. Bei Rechtskraft des Urteils würde Dettmar sein Richteramt und seine Pensionsansprüche verlieren.

Hier ein Fall aus dem Jahr 2022 zum Vergleich
:
Damals wurde ein Richter, der rechtswidrig in mindestens 18 Fällen in die Psychatrie eingewiesen und damit ihrer Freiheit beraubt hat, freigesprochen: Zur Begründung ihres Plädoyers für einen Freispruch erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft, die berufliche Überlastungssituation des Angeklagten habe bei dessen Vorgehen eine Rolle gespielt. nd-aktuell.de, Twitterlink
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LTO hat nun weitere Details. Die Zuständigkeitsfrage war zwar von außen betrachtet primär für die strafrechtliche Verfolgung, nicht mehr aber für die Verurteilung maßgeblich. Diese stützt sich auf eine „Befangenheit“ des Richters. Die Details ändern meines…
#Rechtsbeugung durch Richter Dettmar? Rechtsanwalt Frank Großenbach äußerte sich diesbezüglich heute wie folgt:
"Ihr Lieben, Ok, parteiisch sei er gewesen, befangen, voreingenommen. Deswegen hätte der Richter aus Weimar nicht über das Kindeswohl entscheiden dürfen. Ok. Ich selbst bin in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht in der Erlanger Fußgängerzone von einem Amtsrichter verurteilt worden, der eine FFP2-Maske getragen hat und alle im Gerichtssaal dazu verpflichtet hat, Plexiglasscheiben und einen Luftwäscher hat aufstellen lassen, das Fenster im Winter aufgerissen hat, fünf Meter Abstand eingefordert hat, und einen Befund eines Schnelltests, und der alle Beweisanträge abgewiesen hat. Ok. Der war nach der Definition des Landgerichts in Erfurt in jedem Falle vollkommen befangen in seiner Meinung, in seinem Desinteresse an Aufklärung, in seinem Wahn der Gefährlichkeit, war parteiisch durch und durch. Wenn jemand sogar Gutachten einholt, wie in Weimar, dann ist ein Richter zumindest noch wissensorientiert. Zumindest hätte sich der Richter in Erlangen ablehnen müssen wegen Befangenheit, weil er selber von seiner Neurose Kenntnis hat, weil er von seiner vollständigen Durchimmunisierung Kenntnis genommen haben muss. Ich denke, wir fangen an. Wenn in Weimar ein Richter wegen "Voreingenommenheit" parteiisch gehandelt haben soll, dann haben diese Richter mit "Vollausstattung" mindestens ebenso voreingenommen zutiefst wahnhaft parteiisch gehandelt. Lasst uns alle diese Richter dieses Wahns anzeigen wegen offensichtlicher Voreingenommenheit und deswegen wegen der offensichtlichen Befangenheit. Über den Weg ließe sich auch ein Wiederaufnahmeverfahren in den Verfahren der Maßnahmen einleiten. Sobald uns die vollständige Begründung des Urteils aus Erfurt vorliegt, werden wir starten. Wir werden die Begründung unserer Strafanzeigen gegen die wahnhaften Maßnahmenrichter von dort abschreiben. Liebe Grüße in die Runde Frank, Frank Großenbach, 015253075620 [email protected]"
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