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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Jessica Hamed
#Leitentscheidung #Freiheit #Gewaltenteilung #BverfG

#Prantl erinnert mit lesenwerten und deutlichen Worten an die große Verantwortung des #BverfG.

Doch noch bevor es seine in Bälde zu treffende Grundsatzentscheidung in der Hauptsache zur „Bundesnotbremse“ bekannt gibt, enttäuscht das BVerfG, da es auf eine #mündliche #Verhandlung, obwohl zahlreiche Stellungnahmen und Gutachten eingeholt oder vorgelegt wurden und in vielen Verfahren zu Themen wie Schulschließungen - die übrigens auch nach dem 25.11. verhängt werden können - in den letzten 19 Monaten gestritten wurde, verzichtet.

Prantle meint u.a.:

„Es wird eine Leitentscheidung sein, die große Entscheidung zu Corona, auf die man nun seit 19 Monaten wartet. Die Notbremse war zwar befristet und sie ist derzeit nicht mehr aktiv. Sie kann aber jederzeit wieder aktiviert werden. Deshalb muss das höchste Gericht jetzt endlich Substanzielles sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Lockdowns, zu allen tiefgreifenden Freiheitsbeschränkungen und existenziellen Verunsicherungen bisher mehr oder minder geschwiegen….

Das Gericht hat nun den Überblick über 19 Monate Corona-Bekämpfung. Es muss die divergierenden Stimmen zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen hören und sie intensiv diskutieren – und zwar #öffentlich, was leider bisher nicht vorgesehen ist.

Das Gericht muss in einer großen Verhandlung die Öffentlichkeit dabei partizipieren lassen, es muss zeigen, mit welcher Inbrunst, mit welchem Ernst und mit welcher Sensibilität es die Frage der Rechtsweggarantie und die schwierige #Abwägung zwischen dem #Lebensschutz einerseits und den #Freiheitsrechten andererseits vornimmt….

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ich erhoffe mir die große juristische #Aufarbeitung der Corona-Zeit, die juristische Bewertung des Shutdowns samt der Entscheidung über Entschädigungszahlungen für #Existenzvernichtung in den Jahren 2022 ff. – zumal von den Oberverwaltungsgerichten….

Das Grundprinzip heißt Gewaltenteilung, nicht Arbeitsteilung….

Es hat sich dort wohl etwas die Anschauung eingebürgert, dass ein Verfassungsrichter per se nie befangen ist – es sei denn, er hält sich selbst für befangen. Auch das ist aber höchst selten der Fall. Daraus spricht eine gewisse höchstrichterliche #Hybris….

Aber die Freiheitsrechte stehen in Gefahr, ihren Rang zu verlieren, entleert und abgewertet zu werden. Ihnen droht, dass von ihnen in Gefahrensituationen wie jetzt in der Pandemie nur noch die Hülle bleibt und der Inhalt leidet…

Das sind Freiheiten, die die Demokratie konstituieren. Diese Grundrechte müssen nicht automatisch zur Seite springen, wenn das RKI eine Pressekonferenz gibt…

Dieses Gericht ist dafür da, die Grenzen für die Freiheitsbeschränkungen von Bürgerinnen und Bürgern klar abzustecken.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/heribert-prantl-befangenheit-die-hybris-der-richter-in-karlsruhe-li.191691

Mit der Entscheidung dürfte im Laufe der nächste Woche zu rechnen sein.
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

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