Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bochum

Der örtliche Vertreter von „Querdenken Bochum“ stand heute wegen eines wohl einmaligen Vorwurfes in der deutschen Rechtsgeschichte in seiner Eigenschaft als Versammlungleiter vor Gericht.

Er soll im Januar 2022 die Kontrolle des sog. „3G-Nachweises“ nicht sichergestellt haben, welche ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen durchzuführen war. Erstmals spielte also die Teilnehmerzahl für eine behördliche Sanktionierung die entscheidende Rolle.

Das üppige Bußgeld von 2000,- EUR sollte die Bereitschaft, Versammlungen weiterhin durchzuführen, wohl mindern.

Interessant waren die Aussagen des Einsatzleiters, wie denn Teilnehmerzahlen von der Polizei ermittelt werden. Das hatte nach seiner Aussage mit „glauben“ und „Gefühl“ zu tun.

Gerichtsfest gelang der Nachweis der tatsächlichen Teilnehmerzahl so jedenfalls nicht.

Das Verfahren wurde folglich bei voller Kostenübernahme eingestellt.

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❗️Der ÖRR weiter unter Beschuss ❗️

Die Wissenschaftsjournalistin Cornelia Stolze macht bei BILD.TV Druck auf ARD und ZDF.

Am Beispiel des Grussarztes der ARD Dr. E. v. Hirschhausen erklärt sie die zunehmende Verstrickung von Journalisten, die (eigene) Lobbyinteressen vertreten.

Sie kommt zu dem Schluss, dass der ÖRR in der Coronazeit versagt hat.

Putzig sind die Statements dazu von Sportmoderator Waldemar Hartmann.

Fazit: Bei dieser Gemengelage wird eine zwingende Reform des ÖRR nicht möglich sein. Er sollte daher im Interesse aller endlich seinen Hit nehmen.

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❗️Ermittlungen gegen Roger Waters❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Nach seinem Auftritt in Berlin wird nun gegen Roger Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

„Dessen Bühnenkleidung habe den Eindruck einer SS-ähnlichen Uniform erwecken können, sagte ein Polizeisprecher zur Begründung am Freitag dem Evangelischen Pressedienst.“

Auf Bildaufnahmen vom 17. Mai sei zu sehen, dass Waters unter anderem einen schwarzen, langen Ledermantel getragen habe sowie am linken Oberarm eine rote Binde mit gekreuzten Hämmern auf weißem Grund, hieß es weiter. Die Polizei ermittelt, ob Waters mit seiner Bühnenkleidung möglicherweise die Würde von Opfern des Nationalsozialismus verletzte oder die NS-Herrschaft verherrlichte oder rechtfertigte
.“

(Quelle 👉 faz.de)

Die Verfolgungswut der Strafbehörden nimmt bedenkliche Ausmaße an.

Ich höre seit über 40 Jahren mit größter emotionaler Begeisterung die Musik von Pink Floyd und halte das Album „The Wall“ aus dem Jahre 1980 für das wohl beste und wichtigste Werk der Popgeschichte. Ich habe die Band noch mehrfach live erleben können, was für mich immer noch die größten Musikerlebnisse meines Lebens darstellen.

Mit ihren gesellschaftspolitischen Aussagen zu Konformität und Anpassung warnten Pink Floyd seinerzeit vor genau jenen Zuständen, die wir heute erkennen können.

In der Vergangenheit hat Roger Waters seine Bühnenshow ohne strafrechtliche Ermittlungen abhalten können. Und nun meint (ausgerechnet) die Berliner Polizei, die sich in den vergangenen drei Jahren eher durch Mangel an juristischer Bildung hervor getan hat, im Sinne des Zeitgeistes die Kunstfreiheit eines stets vom Feuilleton umjubelten Künstlers strafrechtlich als Volksverhetzung bewerten zu können.

Ein kläglicher Versuch der Kriminalisierung, welcher Deutschland in der Welt geradezu lächerlich dastehen lassen wird. Insbesondere die Menschen im Mutterland der Popmusik werden über all das lachen.

Sämtliche Künstler in Deutschland sollten diesen Fall als Angriff auf ihren Berufsethos verstehen und hiergegen aufstehen.

Mein Kanal:
⬆️⬆️⬆️⬆️

Passend zu diesem Post.
Jeden Tag laut aufdrehen. 🤗

Roger Waters hat sich zu den Angriffen gegen seinen Auftritt geäußert:

Mein jüngster Auftritt in Berlin hat böswillige Angriffe von denen hervorgerufen, die mich verunglimpfen und zum Schweigen bringen wollen, weil sie mit meinen politischen Ansichten und moralischen Prinzipien nicht einverstanden sind.

Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, stellen eindeutig eine Oppositionserklärung gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen dar. Versuche, diese Elemente als etwas anderes darzustellen, sind unaufrichtig und politisch motiviert. Die Darstellung eines verrückten faschistischen Demagogen ist seit Pink Floyds „The Wall“ im Jahr 1980 ein Merkmal meiner Shows.

Ich habe mein ganzes Leben damit verbracht, mich gegen Autoritarismus und Unterdrückung auszusprechen, wo immer ich sie sehe. Als ich ein Kind war, wurde nach dem Krieg in unserem Haus oft der Name Anne Frank gesprochen, sie wurde zu einer bleibenden Erinnerung daran, was passiert, wenn man dem Faschismus Kontrolle gibt. Meine Eltern kämpften im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazis, und mein Vater zahlte den höchsten Preis.

Unabhängig von den Folgen der Angriffe gegen mich werde ich weiterhin Ungerechtigkeit und alle, die sie begehen, verurteilen.
Forwarded from Front_Wolf2020 - Produktion (Front_Wolf2020)
🔴 LIVE | Hambacher Fest 2.0 - Frieden, Freiheit, Demokratie, Selbstbestimmung💥

LIVE-Übertragung des Hambacher Festes 2023 in voller Länge. Ab 10.00 Uhr startet zunächst die Auftaktkundgebung und um 11 Uhr beginnt der Aufzug und der Aufstieg zum Schloss. Dort wird dann der Demokratiepreis von Wolfgang Kochanek verliehen. Im Anschluss daran, findet in Neustadt an der Weinstraße eine Podiumsdiskussion statt.
Wir werden alle Bereiche übertragen. Moderiert wird unsere Sendung von Alexa (Alexa fragt nach!)

Eine Übertragung vom Team KlardenkenTV.

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❗️FDP fordert „Stopp des Roger Waters Konzertes❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Die Frankfurter FDP macht Stimmung gegen das heutige Konzert des Pink Floyd-Mitbegünders Roger Waters in der Festhalle:

Nachdem zuletzt bekannt geworden war, dass die Berliner Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Musiker ermittelt, forderte nun die Frankfurter FDP die Polizei und das städtische Ordnungsamt dazu auf, den Auftritt von Waters doch noch zu stoppen. In einem öffentlichen Schreiben bezeichneten die Freien Demokraten das geplante Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers als eine „unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.

(Quelle 👉 fr.de)

Richtig gelesen:

Die „liberale“ Partei fordert (erneut) einen staatlichen Eingriff in die Kunstfreiheit und das, obwohl die Angelegenheit gerichtlich bereits umfassend geklärt wurde.

Die nun konstruierten Vorwürfe der vermeintlichen Volksverhetzung gegen den Künstler ändern weiterhin nichts an der juristischen Bewertung, dass dieses Konzert nicht verboten werden kann.

Denn zunächst gilt hier die Unschuldsvermutung im Hinblick auf die vorgeworfene Straftat.

Darüber hinaus sollte es auch und vor allem in der „Rechtsstaatspartei“ FDP ausreichend juristisch gebildete Personen geben, die sauber den Tatbestand der Volksverhetzung prüfen und bewerten können. Dann kommt sicherlich auch diese Partei zu dem Schluss, dass keine Straftat von Roger Waters zu erwarten ist.

Ansonsten scheint die FDP sich von ihrem Prinzip der Liberalität und Rechtsstaatlichkeit nun endgültig verabschieden zu wollen.

Mein Kanal:
❗️Weltweite Unterstützung für Roger Waters❗️

Der Künstler erfährt nach seinem Statement zu den Vorgängen in Berlin und den eingeleiteten Ermittlungen weltweit eine große Unterstützung und erhält Zuspruch über Twitter & Co.

U.a. springt die
die US-amerikanische „Libertarian Party“ dem Künstler zur Seite, die im Gegensatz zur hiesigen FDP u.a. bewaffnete Einsätze der US Army im Ausland grundsätzlich ablehnt.

Die Welt dürfte mit Argwohn auf Deutschland schauen.

https://twitter.com/dsattelmaier/status/1663094752403652608?s=46&t=CHSflIZh7OQ7vlzrOrIFuw

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
💥Neues von der Justiz!💥

Morgen, 01. Juni 2023 habe ich als Anwalt am Landgericht Wiesbaden um 9 Uhr den nächsten Gerichtstermin.

Meine Mandantin soll

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

geleistet haben und ist dafür auch schon vor dem Amtsgericht verurteilt worden.

Es ist wichtig - auch für die spätere  Dokumentation der Taten und Täter aus der Justiz - diese Verfahren zu beobachten.
Der Umgang mit den Kritikern der Maßnahmen, die Delegitimation  von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit durch die Staatsgewalt bedürfen der historischen Aufarbeitung.

Wer also morgen Zeit hat, ein Gerichtsverfahren anzuschauen, kann zum Landgericht Wiesbaden kommen, um als "Hüter unseres Rechtsstaats" die Art der Verfahrensführung zu beobachten.

Ich freue mich auf Euch.

---
Mein Kanal:
t.me/RA_ludwig

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung

Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden

Hier unterschreiben gegen Kriminalisierung:
https://www.wir-fordern.eu/
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Vor ca. 15 Monaten wurde ich vom HR verunglimpft. Ursprünglich, weil ich zu Schulgründungen aufgerufen hatte, wechselte der freie Journalist Siefert schnell das Thema und griff mich dort an, wo er mich am Zielgerichtetsten treffen konnte: In meiner Arbeit als Anwalt und dort als gesetzlicher Betreuer, gestützt auf unwahre und aus dem Kontext gerissene Auskünfte, die er sich über mich beim Landkreis eingeholt hatte und dann aufbauschte. Kurz darauf setzte der Hanauer OB, der mich nicht kennt, sozusagen als Echo, eins drauf und gab mit anderen (Parteigenossen?) eine Pressekonferenz. Darunter waren solche, die mir beruflich über Jahre hinweg ihre Wertschätzung versichert hatten, bis eben Corona kam.
Parallel erstattete er Strafanzeige gegen mich. Vorwurf: Ich sei Querdenker, ein Querdenker als Betreuer ginge nicht. Ich hätte meine Betreuten von der Corona-Impfung abgehalten und „bedroht“. Hinter meinem Rücken wurde ermittelt, und wie ich nur aus der Tagespresse erfahren konnte, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, weil sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellte.

Strafanzeige erstattete OB Kaminsky aber auch wegen des Verdachts der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“, wie er damals verkündete, ohne konkret einen Sachverhalt zu benennen, durch welches Verhalten ich denn diesen Straftatbestand erfüllt haben soll. Das hat mir nun vermutlich eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Staatsschutz-Abteilung der Polizei eingebracht.
Natürlich werde ich erst mal Akteneinsicht nehmen.
Beim besten Willen vermag ich nicht erkennen, wo ich den Staat und seine Symbole verunglimpft hätte.
Weil so ein OB, besonders weil er nun mal zu den „Guten“, der SPD, gehört, wichtig ist, wird so etwas weiterverfolgt.
Ich habe die Corona-Maßnahmen kritisiert und würde es wieder tun. Hält das die Demokratie, hält das der Rechtsstaat nicht aus? Warum muss ich mich mit so einer falschen Verdächtigung beschäftigen?
Ich hatte eine schwere Zeit, die ich nicht verdiente. Ich meinte, rehabilitiert zu sein und ein RECHT zu haben, rehabiltiert zu sein.

Ich hole beruflich jeden Tag die sprichwörtlichen Kastanien aus dem Feuer, setze mich für den Rechtsstaat ein und bin als Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege. Der Staatsanwaltschaft arbeite ich immer wieder zu, ermittele für meine Betreuten, wo diesen Unrecht geschieht, und liefere die Ergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Ich bin auf einen funktionierenden Staat und seine Behörden angewiesen und ihm Loyalität schuldig, nicht irgendeiner Partei, ihrer Politik und daher sicher auch nicht der SPD.
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❗️Mein Statement zum Post des Kollegen H. Fischer❗️

Ich habe den Kollegen Holger Fischer stets als fachlich hochqualifizierten und rechtschaffenen Rechtsanwalt wahrgenommen, der sich sehr für die Freiheit, die Menschlichkeit und vor allem unsere Kinder eingesetzt hat.

Die medial und vor allem auch politisch initiierte Kampagne gegen ihn glich einer Hetzjagd, die niemand - auch nicht ein Andersdenkender - verdient hat. Dabei stand gerade die „Causa RA Fischer“ beispielhaft für den Verlust unserer Debattenkultur und unseres politischen aber auch rechtlichen Anstandes während der Coronazeit.

Das dürfen wir niemals vergessen und unser zukünftiges - zwingend notwendiges gemeinsames - Handeln daran messen.

Deswegen hier noch einmal die mitreißende Rede des Kollegen RA Holger Fischer vom 19.12.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht.

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❗️Grünwähler unerwünscht❗️

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Ein Schild mit der Aufschrift „Grünwähler haben hier Hausverbot“ sorgt für Wirbel in den Nachbargemeinden Kellmünz (Bayern, ca. 1450 Einwohner) und Dettingen (Baden-Württemberg, ca. 2500 Einwohner).

Das Schild hat Thomas Obermüller auf dem Grundstück seines Metallbaubetriebes aufgestellt.

„Das ist eine Diskriminierung von Personen“, schimpft ein Einwohner von Dettingen gegenüber BILD. „Ich finde das unmöglich und fordere, dass das Schild wegkommt. Dass Menschen ausgegrenzt werden, egal wer, darf man nicht tolerieren", sagt er. Und schiebt nach: „Mit dieser Meinung bin ich hier nicht allein“


(Quelle: 👉 bild.de)

Ob der oben zitierte „Einwohner“ und all die Anderen sich auch über die Ausgrenzung von Ungeimpften - durch exekutive Verordnungen - auch so echauffiert hat ?

Natürlich ist das Schild auf dem Grundstück des Betriebes rechtlich nicht zu beanstanden. Denn es handelt sich um eine zulässige Meinungsäußerung i.S. Art 5 GG, die man (wie immer) nicht gut finden muss.

Bei einem ähnlichen Fall in einen Berliner Restaurant gab es jedenfalls „sehr viel Beifall“ für die Ankündigung des Betreibers, „AFD-Leute“ nicht mehr zu bedienen.
(Quelle: 👉welt.de)

Die Empörung entlädt sich stets abhängig von der jeweiligen politischen Einstellung. Der Grundsatz der freien Meinungsäußerung als Fundament des demokratischen Diskurses wird dabei jedoch stets vergessen. Denn ansonsten wären die Aufschreie (auf beiden Seiten) weit weniger laut.

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❗️Der Wegscheider❗️


„Satire darf alles…“

…wenn sie von der richtigen Seite kommt“

Heute geht es in dem Wochenkommentar u.a. um die Frage, wann denn eine Großdemonstration vorliegt und wann eine Regierung von den Medien als „demokratisch legitimiert“ gilt.

Unermüdlich, der Herr Kollege Dr. Wegscheider.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa3140t244b71yau9jsk/

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Amtsgericht Dachau

Freispruch im Sinne der Meinungsfreiheit !

Im heutigen Verfahren stand der Mandant wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen § 111 StGB wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor Gericht.

Er hatte wie so viele einen Post - ein sog. Meme - auf Facebook weitergeleitet und sah sich als Massnahmenkritiker dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft München ausgesetzt, zu einem Totschlag zum Nachteil der Altkanzlerin Merkel aufgerufen zu haben.

Warum dieses Verfahren große Bedeutung für die Meinungsfreiheit hat und was sonst noch alles passierte, beschreibe ich im Video.

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❗️Causa R. Waters: Offener Brief einer Künstlerin❗️

In einem offenen Brief an die Polizei Berlin wendet sich die Künstlerin Philine Conrad.

Es ist ein Plädoyer für die Kunst- und Meinungsfreiheit, dem sich andere Künstlerinnen und Künstler zahlreich anschließen sollten.

https://www.manova.news/artikel/gewolltes-missverstandnis

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Landgericht München I

In der heutigen Berufungsverhandlung wurde der jüdische Mandant wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB in der Begehungsweise der „Verharmlosung“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt.

Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt „Wehret der Anfängen“ künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.

Eine gefährliche Entwicklung im Rahmen der Rechtssprechung zum § 130 Abs. 3 StGB. Der Freispruch für Prof. Bhakdi stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Ausnahme dar.

Alles Infos im Video

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❗️Hörtipp: „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Eine längst überfällige Sendung ist seit drei Wochen auf dem Internetradio „Kontrafunk“ zu hören:

„Der Rechtsstaat“

Informativ, spannend und nicht nur für Juristen verständlich erklärt, werden Themen rund um die aktuellen Ereignisse und Entwicklungen des Rechts erklärt.

In der aktuellen Sendung erklärt eine Richterin die historischen Hintergründe zum Volksverhetzungstatbestand und dessen (m.E. missbräuchliche) Anwendung in den letzten Jahren. Leider fehlen hier am Ende einige Beispiele aus der Praxis, um die Kritik der Richterin an der Entwicklung plastisch greifbarer zu machen.

Dennoch eine bereichernde neue Sendung auf „Kontrafunk“.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-unter-ideologieverdacht#id-article

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❗️BILD diffamiert Rechtsanwalt ❗️

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Bild.de berichtet heute über den ersten Prozess gegen BionTec wegen Schadensersatzforderungen in Hamburg.

Nach einer sachlichen Darstellung über den Prozessinhalt nimmt das Medium dann Stellung zu dem Rechtsanwalt T. Ulbrich und rückt diesen mit einigen aus dem Zusammenhang gerissenen Begrifflichkeiten in das sog. „Querdenker-Millieu“:

Bekannt wurde Ulbrich vor allem durch seine Rolle im Diesel-Abgasskandal. Zuletzt war er öffentlich immer wieder durch seine Nähe zum sogenannten Querdenker-Milieu aufgefallen. Auf seinem Twitter-Account schreibt er unter anderem von „Zwangsverabreichung von Gentherapeutika, im Volksmund #Impfung genannt“ oder bezeichnet mRNA-Impfstoffe als „Biowaffen“.

(Quelle 👉 Bild.de)

Die „BILD-Zeitung“ unternimmt nach Monaten der kritischen Berichterstattung hiermit den bei anderen Medien üblichen Versuch, dass Verfahren allein durch die Auswahl des Rechtsanwaltes in die „Querdenker-Ecke“ zu stellen. Das dient wohl dem Zweck, auch die klagende Ärztin entsprechend mit zu diffamieren, um hierdurch den geltend gemachten Anspruch wegen eines Impfschadens von vornherein als „querulantisch“ abzutun.

Auch bei der BILD kann wohl nicht sein, was nicht sein darf.

Möglicherweise ist der Hintergrund die Umstellung in der Redaktionsspitze hier mit ursächlich, denn vor einigen Wochen war der Kollege Ulbrich noch bei „BILD.TV“ (siehe 👉 hier) zu Gast.

Würde sich ein Gericht so über den Rechtsbeistand im Vorfeld einer Verhandlung so äußern, wäre es wegen Befangenheit abzulehnen. Denn für den Ausgang eines Zivilprozesses darf eine „Gesinnung“ der Beteiligten - schon gar nicht die des Rechtsbeistandes - keine Rolle spielen.

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