Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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🔺 Erster Beschluss dieser Art : Landgericht Potsdam bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung bei „Letzter Generation“🔺

Betroffene hatten gegen eine Durchsuchung Beschwerde eingelegt, das Landgericht Potsdam wies diese zurück. Der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung sei gegeben.

Das erste Mal hat in Deutschland ein Landgericht den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei der Klimagruppierung der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Das stellte die Staatschutzkammer des Landgerichts Potsdam bereits Ende April fest, wie die „Märkische Oder Zeitung“ auf ihrem Online-Portal am Montag zuerst berichtete. Damit folgt die Kammer einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin in vorheriger Instanz.

Hier lesen Sie den vollständigen Bericht:

👉https://www.tagesspiegel.de/berlin/erster-beschluss-dieser-art-landgericht-potsdam-sieht-letzte-generation-als-kriminelle-vereinigung-9824873.html
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Der Widerstand kocht ( vor Wut ) 😁

s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung

Buchbestellung unter: reiwerle.de/shop

Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: [email protected]
Tel: 0 6346 929 362
Studie zu Polizeigewalt:
»Der Staat tut sich schwer, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden«


▪️ Ein Forscherteam hat das Phänomen Polizeigewalt untersucht, dabei wurden 3300 mutmaßlich Betroffene befragt, dazu 60 Polizisten, Richterinnen, Anwälte & Opferberatungsstellen.

▪️ Im Fokus der Befragung standen Polizeiexzesse bei Einsätzen, in der Studie unter dem Begriff der »übermäßige Gewaltanwendung« bezeichnet. Dies meint Handlungen, die aus Perspektive von Betroffenen, Anwälten, Polizeibeamten & anderen Befragten die »Grenzen des Akzeptablen überschritten haben«, nicht aber zwingend rechtswidrig sind.

▪️ Der Bericht faßt die Ergebnisse der sehr interessanten Studie zusammen: »Die Befragten schilderten übermäßigen Einsatz polizeilicher Gewalt demnach besonders häufig für Einsätze bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen und politische Aktionen (55 Prozent) sowie Fußballspiele und andere Massenereignisse (25 Prozent). Auch Konfliktsituationen oder Personenkontrollen spielten eine erhebliche Rolle (20 Prozent).
Nach den Angaben der Befragten wendeten überwiegend männliche Beamte im Alter bis 30 Jahre Gewalt an. In den Situationen waren in der Regel mehrere Beamte und Beamtinnen anwesend, die jedoch nicht alle Gewalt anwendeten. Bei 26 Prozent der Fälle ging die Gewalt demnach nur von einem Beamten oder einer Beamtin aus. In 81 Prozent der Fälle sei mindestens eine Beamtin anwesend gewesen, es sei aber nur in 27 Prozent der Fälle auch Gewalt von Beamtinnen ausgeübt worden.«

▪️ Die Formen der Gewalt, exemplarisch aufgezählt: Schläge, Stöße, Würgen, Fesseln, Fixieren, auch Erniedrigen durch herabsetzendes & entwürdigendes Verhalten von Beamten.

▪️ Die Folgen der erlittenen Gewalt bei den Opfern: Vertrauensverlust in Polizei und Staat, Ohnmachtsgefühle & Vermeidungsverhalten.

▪️ Folgen hatte das Fehlverhalten für die Beamten zumeist nicht, der Bericht nennt Zahlen: »Demnach gaben nur 14 Prozent der befragten mutmaßlich Betroffenen an, daß in ihrem Fall ein Strafverfahren stattgefunden habe. Und in nur einem kleinen Teil davon (knapp sieben Prozent) habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 18 Personen, die von einer Anklage berichteten, gaben an, daß es in sieben Fällen zu einer Verurteilung und in sechs zu einem Freispruch gekommen sei. Zwei Verfahren seien gerichtlich eingestellt worden, drei Befragte machten keine Angaben.«

▪️ Die Wissenschaftler sprechen von einer »spezifischen staatsanwaltschaftlichen Erledigungspraxis«: die Beweislage sei oft kompliziert, die Täter werden durch das System geschützt & Kollegen sagen scheinbar glaubwürdig aus.

👉 Zum Bericht im Spiegel

©️ Mein Kommentar:
Die Studie bestätigt genau das, was wir Anwälte in den letzten 3 Jahren auf praktisch jeder Demo beobachten mußten: Polizeibeamte treten vereinzelt übermäßig hart auf, scheren aus der Reihe der ansonsten einigermaßen verhältnismäßig arbeitenden Kräfte aus & schlagen, treten zB zu. Solches Verhalten springt dann manchmal auf die anderen Kollegen über, eine Situation eskaliert. Die Leidtragenden sind in den allermeisten Fällen friedliche Demonstranten, die für den Staat auf die Straße gegangen sind. Wer solch ein Verhalten einmal erlebt, der kommt davon nicht wieder zurück, es bleibt eine dauerhafte Verletzung. Daß die Täter in den Reihen der Ordnungskräfte dann noch nicht einmal strafrechtlich verfolgt, gar verurteilt werden, bewirkt, daß die Wunde niemals heilen kann, die Taten bleiben scheinbar rechtmäßig im Raum stehen, tatsächlich sind sie aber grob rechtswidrig. Wäre eine Staatsanwaltschaft unabhängig, wäre die objektive Verfolgung solcher Taten die logische Folge. Überfällig ist eine grundlegende Reform des Rechtswesens & rechtsstaatliche Schulungen für Polizisten. Polizei hat die Bürger zu schützen! Mit genau solchen Fragen beschäftigt sich das ZAAVV.


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers
»Corona-Staat« (Rubikon)
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❗️“Ist der Rechtsstaat noch zu retten“

https://teleg.eu/RASattelmaier

Strafrechtler drängen darauf, wichtige Reformen in StPO und StGB anzupacken. U.a. müssten Bagatelldelikte entkriminalisiert und das Strafbefehlsverfahren neugestaltet werden. Heftige Kritik übten sie am Referentenentwurf zu Cannabis.

Nach vier Jahren – vor allem coronabedingter – Pause sind am vergangenen Wochenende in Berlin erstmals wieder mehr als 850 Strafrechtler:innen aus Wissenschaft und Praxis auf einem Strafverteidigertag in Präsenz zusammengekommen. "Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten?", lautete das durchaus dramatisch klingende Motto der Tagung.


Die Tagungsteilnehmer sprechen von einer „uferlosen Anwendung des Strafrechts

Die Politik bediene sich zunehmend des Strafrechts, um alle möglichen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Damit verabschiede sie sich immer mehr vom spezialpräventiv ausgerichteten Schuldstrafrecht. Das Strafrecht verwandele sich zunehmend in ein rein funktionales Strafrecht.

(Quelle 👉lto.de - Zitate in Kursivschrift von mir hervorgehoben)

Die Tagung spricht zu recht und überraschend deutlich einige reformbedürftige Zustände des dt. Strafrechtsverfahren an.

Leider gehen die Forderungen aber nicht weit genug:

👉 So fehlt die wohl wichtigste Forderung nach der Abschaffung bzw. Reformierung der §§ 146, 147 GVG zur immer noch bestehenden Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministerien - (👉 s. hierzu auch H. Prantl in einem Video)

👉 Die Auflistung des „Bagatelldelikte“ ist zu eng. Die Gerichte werden überhäuft mit Beleidigungs- und Versammlungsstraftatbeständen, die i.d.R. lediglich im absoluten Minimalbereich der Strafandrohung liegen. Dennoch wurden bislang völlig unbescholtene Maßnahmenkritiker durch entsprechende Verfahren „erzogen“.

👉 Sämtliche Richterinnen und Richter - vor allem die höchsten - müssen frei und ohne Parteiinteressen von der Richterschaft gewählt werden.

👉 Es muss ein echtes Zwischenverfahren unter notwendiger Beteiligung von Anwälten geben. Insbesondere in Strafbefehlsverfahren werden m.E.n. die Anträge der StA auf entsprechenden Erlass allzu schnell von der möglicherweise überlasteter Richterschaft positiv beschieden.

👉 Restriktion ist das Zauberwort in der Anwendung des materiellen Rechts. Die gesetzlichen Restriktionen werden allzuoft vor Gericht aufgeweicht und Mandanten verurteilt. Der Rechtsstaat muss aber Tatbestände wieder deutlicher restriktiv auslegen, um nicht in die Gefahr der Willkürlichkeit zu geraten. Hier sollte eine entsprechende Forderung an die Richterschaft gestellt werden.

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❗️Der Wegscheider❗️

Unermüdlich treibt der Intendant von Servus TV Woche für Woche den politischen und gesellschaftlichen Irrsinn vor sich her.

Nach wie vor in seiner Klarheit und humorvollen sowie satirischen Art einmalig im deutschsprachigen TV.

Und das gegen alle Widerstände von Mainstream und sogar Behörden.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aayq5zw75xd14ne12b8d/

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https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️dpa cancelt „Kontrafunk“❗️

Die Deutsche Presse Agentur (dpa) lehnt die Zusammenarbeit mit dem Radiosender „Kontrafunk“ ab.

Dabei war der Sender bereit, für die Veröffentlichung des Ergebnisses einer in Auftrag gegebenen INSA-Umfrage über die Bereitschaft zu Kirchenaustritten in der Bevölkerung durch die dpa Gebühren zu entrichten.

Hierzu ein spannendes Interview mit dem „Kontrafunk“-Chef Burkhard Müller-Ullrich und dem Journalisten Alexander Wallasch.

Erhellend… auch im Hinblick auf die Verfahren von Meldungen durch die dpa.

https://www.alexander-wallasch.de/kultur/zensur-dpa-wirft-kontrafunk-und-insa-den-fehdehandschuh-hin

Mein Kanal:
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.
🇩🇪 Das BVerfG ist eingeladen, die Religionsfreiheit zu bestätigen

Anfang Mai hat Rechtsanwalt Ralf Ludwig in meinem Namen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Transition-News.org berichtet nun über Hintergründe und Zusammenhängen. (<–Link)

.
Auch geht OSta weiterhin von Störung des öffentlichen Friedens aus.

Jetzt referiert sie über Bundesnotbremse und FFP 2 Maske im Bus, was das soll erschliesst sich nicht.

Es tut mir Leid, der Vortrag ist im Detail für mich grad nicht mehr dokumentierbar.

Sie hält voll fest an ihren Vorwürfen.

Sie fordert folgendes Strafmass:

Tat 1
150 Tagessätze
Tag 2
70 Tagessätze

Zusammen aber nur 180 Tagessätze je 90 Eur
Zum Freispruch für Prof. Bhakdi

Das Amtsgericht verkündet den erwartbaren #FreispruchFürBhakdi.

Losgelöst von der Begründung des Freispruchs sollte hier dem Richter Respekt entgegen gebracht werden, der sich offenbar von dem Medienzirkus,der gesteigerten Motivationslage der GStA sowie der Politisierung nicht hat beeindrucken lassen.

Diese richterliche Unabhängigkeit sollte selbstverständlich sein. Leider zeigen die Erfahrungen aus den letzen Jahren, dass dem nicht so ist.

Auch heute zeigte sich, dass für einen Fall, der in einer 9-stündigen Hauptverhandlung von der Generalstaatsanwaltschaft „beackert“ und zunächst von der örtlichen StA eingestellt wurde, Ressourcen verschwendet werden, welche die Justiz an anderer Stelle dringend benötigt.

Auch das ist m.E.n. leider kein Einzelfall.

Hier muss in der Justiz dringend ein Umdenken stattfinden und gegen die Polarisierungen derartiger Verfahren entgegen gewirkt werden.

Vor allem sollte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren jetzt nicht ins Rechtsmittel „prügeln“.

https://twitter.com/dsattelmaier/status/1661039432017772549?s=46&t=fG4558O-BaBZrPjKFdvk0w
❗️Prof. Martin Schwab zum Bhakdi-Freispruch❗️

Neben dem Verfahrensablauf äußert sich der Rechtsprofessor auch zur medialen Kampagne gegen den Mediziner.

„Die aggressiv vorgetragene Forderung in den Konzernmedien, Sucharit Bhakdi zu verurteilen, war von der Hoffnung getragen, der zur Entscheidung berufene Richter würde Angst bekommen, medial ebenfalls diffamiert zu werden, wenn er Sucharit Bhakdi freispricht, und aus diesem Grunde ein Urteil fällen, das nicht den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit, sondern den Prinzipien Macht und Opportunismus folgt. Psychodynamisch ist dieses Verhalten der Konzernmedien vergleichbar mit dem wutverzerrten Kreuzige-ihn-Gebrüll der in ihrer Verlogenheit enttarnten Pharisäer zu biblischen Zeiten.“

Schwab lobt auch ausdrücklich den Richter, der sich von dem „Trommelfeuer von Wienand & Co.“ nicht hat beeindrucken lassen.

Das ist nach wie vor nicht selbstverständlich. Und nicht vergessen: Es gibt noch so viele gleichartige Verfahren, wegen derer bisher unbescholtene Bürger vor Gericht stehen.

Lesenswert…

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/im-interview-jetzt-spricht-der-anwalt-von-sucharit-bhakdi

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https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️Versammlungsverbote scheitern kläglich❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Es war in der Coronazeit so einfach: Behörden konnten regelmäßig ohne große Probleme und letztlich mit freundlicher Unterstützung der Verwaltungsgerichte unliebsame Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG verbieten. Großen Anteil an dieser Verbotskultur hatte auch und vor allem das BVerfG mit seiner wegweisenden „Bremen-Entscheidung“ vom 5. Dezember 2020, welche letztlich zu dieser Erosion des Versammlungsrechts führte.

So wurden der Coronazeit der Jahre 2020 - 2022 in Summe mehr Versammlungen verboten, als in der gesamten Nachkriegszeit der BRD zuvor zusammen.

Damit ist jetzt offenbar Schluss. Die Rechtssprechung hat sich wieder auf das berufen, was jahrzehntelang als Standard galt: Versammlungsverbote können nur in extremen Ausnahmefällen bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eintritt, verboten werden.

Offenbar ist das aber bei den Versammlungsbehörden immer noch nicht angekommen, da diese weiter munter willkürlich und rechtswidrig Verbote aussprechen.

Glücklicherweise konnten die Kollegen RA Ludwig und RA Haintz die Versammlungsverbote zum Hambacher Fest am 28.05.2023 in Neustadt (👉 hier) bzw. Schwäbisch Gmünd vom 25. bis 27.05.2023 (👉 hier) erfolgreich gerichtlich kippen.

Letztlich sind das juristische Klatschen für Provinzbehörden, die Gefallen an der Verbotskultur gefunden haben.

Diese und andere Entscheidungen zur Versammlungs- aber auch Kunstfreiheit (z.B. Ganser und Waters) lassen hoffen, dass die Jusikative sich zumindest in dieser Hinsicht endgültig eines Besseren besonnen hat und dem willkürlichen Gesinnungshandeln der Exekutiven offen entgegentritt.

Der Rechtsstaat erlebt eine dringend notwendige Renaissance.

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bochum

Der örtliche Vertreter von „Querdenken Bochum“ stand heute wegen eines wohl einmaligen Vorwurfes in der deutschen Rechtsgeschichte in seiner Eigenschaft als Versammlungleiter vor Gericht.

Er soll im Januar 2022 die Kontrolle des sog. „3G-Nachweises“ nicht sichergestellt haben, welche ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen durchzuführen war. Erstmals spielte also die Teilnehmerzahl für eine behördliche Sanktionierung die entscheidende Rolle.

Das üppige Bußgeld von 2000,- EUR sollte die Bereitschaft, Versammlungen weiterhin durchzuführen, wohl mindern.

Interessant waren die Aussagen des Einsatzleiters, wie denn Teilnehmerzahlen von der Polizei ermittelt werden. Das hatte nach seiner Aussage mit „glauben“ und „Gefühl“ zu tun.

Gerichtsfest gelang der Nachweis der tatsächlichen Teilnehmerzahl so jedenfalls nicht.

Das Verfahren wurde folglich bei voller Kostenübernahme eingestellt.

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❗️Der ÖRR weiter unter Beschuss ❗️

Die Wissenschaftsjournalistin Cornelia Stolze macht bei BILD.TV Druck auf ARD und ZDF.

Am Beispiel des Grussarztes der ARD Dr. E. v. Hirschhausen erklärt sie die zunehmende Verstrickung von Journalisten, die (eigene) Lobbyinteressen vertreten.

Sie kommt zu dem Schluss, dass der ÖRR in der Coronazeit versagt hat.

Putzig sind die Statements dazu von Sportmoderator Waldemar Hartmann.

Fazit: Bei dieser Gemengelage wird eine zwingende Reform des ÖRR nicht möglich sein. Er sollte daher im Interesse aller endlich seinen Hit nehmen.

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❗️Ermittlungen gegen Roger Waters❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Nach seinem Auftritt in Berlin wird nun gegen Roger Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

„Dessen Bühnenkleidung habe den Eindruck einer SS-ähnlichen Uniform erwecken können, sagte ein Polizeisprecher zur Begründung am Freitag dem Evangelischen Pressedienst.“

Auf Bildaufnahmen vom 17. Mai sei zu sehen, dass Waters unter anderem einen schwarzen, langen Ledermantel getragen habe sowie am linken Oberarm eine rote Binde mit gekreuzten Hämmern auf weißem Grund, hieß es weiter. Die Polizei ermittelt, ob Waters mit seiner Bühnenkleidung möglicherweise die Würde von Opfern des Nationalsozialismus verletzte oder die NS-Herrschaft verherrlichte oder rechtfertigte
.“

(Quelle 👉 faz.de)

Die Verfolgungswut der Strafbehörden nimmt bedenkliche Ausmaße an.

Ich höre seit über 40 Jahren mit größter emotionaler Begeisterung die Musik von Pink Floyd und halte das Album „The Wall“ aus dem Jahre 1980 für das wohl beste und wichtigste Werk der Popgeschichte. Ich habe die Band noch mehrfach live erleben können, was für mich immer noch die größten Musikerlebnisse meines Lebens darstellen.

Mit ihren gesellschaftspolitischen Aussagen zu Konformität und Anpassung warnten Pink Floyd seinerzeit vor genau jenen Zuständen, die wir heute erkennen können.

In der Vergangenheit hat Roger Waters seine Bühnenshow ohne strafrechtliche Ermittlungen abhalten können. Und nun meint (ausgerechnet) die Berliner Polizei, die sich in den vergangenen drei Jahren eher durch Mangel an juristischer Bildung hervor getan hat, im Sinne des Zeitgeistes die Kunstfreiheit eines stets vom Feuilleton umjubelten Künstlers strafrechtlich als Volksverhetzung bewerten zu können.

Ein kläglicher Versuch der Kriminalisierung, welcher Deutschland in der Welt geradezu lächerlich dastehen lassen wird. Insbesondere die Menschen im Mutterland der Popmusik werden über all das lachen.

Sämtliche Künstler in Deutschland sollten diesen Fall als Angriff auf ihren Berufsethos verstehen und hiergegen aufstehen.

Mein Kanal:
⬆️⬆️⬆️⬆️

Passend zu diesem Post.
Jeden Tag laut aufdrehen. 🤗

Roger Waters hat sich zu den Angriffen gegen seinen Auftritt geäußert:

Mein jüngster Auftritt in Berlin hat böswillige Angriffe von denen hervorgerufen, die mich verunglimpfen und zum Schweigen bringen wollen, weil sie mit meinen politischen Ansichten und moralischen Prinzipien nicht einverstanden sind.

Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, stellen eindeutig eine Oppositionserklärung gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen dar. Versuche, diese Elemente als etwas anderes darzustellen, sind unaufrichtig und politisch motiviert. Die Darstellung eines verrückten faschistischen Demagogen ist seit Pink Floyds „The Wall“ im Jahr 1980 ein Merkmal meiner Shows.

Ich habe mein ganzes Leben damit verbracht, mich gegen Autoritarismus und Unterdrückung auszusprechen, wo immer ich sie sehe. Als ich ein Kind war, wurde nach dem Krieg in unserem Haus oft der Name Anne Frank gesprochen, sie wurde zu einer bleibenden Erinnerung daran, was passiert, wenn man dem Faschismus Kontrolle gibt. Meine Eltern kämpften im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazis, und mein Vater zahlte den höchsten Preis.

Unabhängig von den Folgen der Angriffe gegen mich werde ich weiterhin Ungerechtigkeit und alle, die sie begehen, verurteilen.
Forwarded from Front_Wolf2020 - Produktion (Front_Wolf2020)
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LIVE-Übertragung des Hambacher Festes 2023 in voller Länge. Ab 10.00 Uhr startet zunächst die Auftaktkundgebung und um 11 Uhr beginnt der Aufzug und der Aufstieg zum Schloss. Dort wird dann der Demokratiepreis von Wolfgang Kochanek verliehen. Im Anschluss daran, findet in Neustadt an der Weinstraße eine Podiumsdiskussion statt.
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