Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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‼️Die Intensiv-Mafia
Platz 2 der SPIEGEL-Bestsellerliste


Nach den Enthüllungen über den unglaublichen Betrug bei den Intensivbetten und die trickreichen Krankenhausabrechnungen springt "Die Intensiv-Mafia" von Tom Lausen und Walter van Rossum am morgigen Donnerstag auf Platz 2 der Spiegel-Bestsellerliste.

Glückwunsch, Rubikon-Verlag!

Idee zu diesem Buch & Einleitung von Alexander Christ
Nachwort von Matthias Burchardt

Hier gibt's das Buch für Euch: https://www.buchkomplizen.de/buecher/politik/die-intensiv-mafia.html
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Meschede Mittwoch 2. Februar 2022

Spaziergänger für Freiheit und Grundrechte


Friedlich und mit musikalischer Begleitung, für eine echte Solidarität in der Gesellschaft, die gerade die abweichende Meinung nicht ausschließt.

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Spaziergänger für Freiheit und Grundrechte


Weit über 400 Spaziergänger im Sauerland, gegen eine Fortsetzung der Spaltung der Gesellschaft!

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🔻🔺 Wie zufällig positiv Getestete die Corona-Statistik verzerren

▪️ Zufällig auf Covid getestet – oder wirklich an Corona erkrankt und deswegen im Krankenhaus? Es ist eine Frage, auf die in Deutschland nie so recht eine Antwort gesucht wurde – die aber im Angesicht der "explosionsartigen Ausbreitung" von Omikron und der Kopplung von Grundrechten an die Hospitalisierungsinzidenz immer wichtiger wird.

👉🏿 Die "Hospitalisierungsinzidenz" bildet ab, wie viele Corona-Kranke neu in die Kliniken aufgenommen werden müssen. Die Hospitalisierungsinzidenz in Deutschland ist laut Infektionsschutzgesetz das Leitkriterium, wenn es darum geht, Regeln zu verschärfen oder auch zu lockern, wenn Ausgangssperren für Ungeimpfte oder FFP2-Maskenpflicht verhängt werden.

▪️ Nun schaute WELT-Autor Tim Röhn einmal genauer nach, wie in Deutschland gemeldet wird. Die Antworten aus den Bundesländern sind bemerkenswert, denn sie zeigen: Alle Krankenhauspatienten, die bei Neuaufnahme positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ohne daß sie notwendigerweise symptomatisch an Covid-19 erkrankt wären, fließen mit in diese Berechnung ein. Ob ein Patient wegen oder mit Covid-19 hospitalisiert wird, ist unerheblich für die Hospitalisierungsinzidenz.

▪️ Das bedeutet: Zufällig positiv Getestete verzerren die Statistik in fast allen Bundesländern. Die einzige Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Dort werden nur die wegen Covid Hospitalisierten eingerechnet.

👉🏿 Die Folgen für die Bürger am Beispiel Bremen: Hier lag die Hospitalisierungsinzidenz am 31. Januar bei 15,53. Damit galt innerhalb des vom Land festgelegten Warnsystems die höchste Warnstufe 4. Also wurde verordnet: 2G Plus für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Gastronomie, den Besuch von Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Krankenhäusern.

▪️ Würde man allerdings nur die Zahl derjenigen einberechnen, die aufgrund einer Covid-Infektion ins Krankenhaus kommen, läge die Hospitalisierungsinzidenz bei 4,94. Bei einer Inzidenz von 4,94 würde dann nur noch die Warnstufe 2 greifen, statt 2G-Plus derzeit etwa 2G gelten.

👉 Die Meldepraxis zeigt, es kommt zu erheblichen Verzerrungen und damit zu genau den Fehlentscheidungen, die wir Anwälte seit fast zwei Jahren vehement rügen, jedoch ohne gehört zu werden. Die tatsächlich Situation in den Krankenhäusern gibt die verordneten Grundrechts-Einschränkungen eben nicht her.

👉🏿 Damit sind rechtlich alle Maßnahmen, die auf der Basis einer so fehlerhaften ermittelten Hospitalisierungsinzidenz beispielsweise in Bremen derzeit gelten ganz eindeutig eines: rechtswidrig.

👉 Zum Artikel in der WELT

👉 Aus journalistischer Sicht finde ich eines bemerkenswert: diesen Einwand gegen die Standardbehauptung der Gerichte, die Hospitalisierungsinzidenz rechtfertige die Grundrechte-Einschränkungen, bringen wir Anwälte seit vielen Monaten vor. Nun kommt das Argument endlich im etablierten Journalismus an, endlich! Es wundert, warum es so lange gedauert hat. Wieder wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine völlig neue Erkenntnis. Jedoch ist all das schon lange bekannt und formuliert worden. Nun, am Ende ist es egal, ich würde es im Ergebnis nur begrüßen, wenn Gericht endlich ebenfalls einsehen würden, daß sich aus einer Hospitalisierungsinzidenz rein nichts ableiten läßt und sich auf dieser Baojedenfalls keine Grundrechte einschränken lassen. Aus rechtlicher Sicht stellen wir Anwälte also die Forderung auf, die Gerichte mögen endlich die Realität zur Kenntnis nehmen!

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‼️ Tom Lausen bei BILD:
"Wir hatten nie eine Überlastung des Gesundheitssystems, wir hatten eine Unterlastung"
‼️

▪️ Die BILD-Zeitung hatte schon mehrfach auf der Basis unserer Recherchen entsprechend berichtet - nun war Tom Lausen, der die Daten seit November 2020 detailliert ermittelt hat, zu Gast im Studio der BILD.

👉 Sein Fazit: Niemals, weder in 2020 noch in 2021 waren Deutschlands Krankenhäuser überlastet. Eine Überlastung des Gesundheitswesens hat zu keinem Zeitpunkt gedroht! Auch aktuell sind wir meilenweit davon entfernt.

▪️ Sätze, die Gerichte landauf landab in ihre Urteile geschrieben haben, wie beispielsweise "(...) die Maßnahmen sind schon deshalb erforderlich, um eine aktuell drohende und akute Überlastung unseres Gesundheitswesens zu verhindern" entbehrten jeder Datengrundlage & waren und sind somit schlicht unwahr.

👉 Zum Video bei BILD

👉 Mein Kommentar: Wie schon in unserem Buch "Die Intensiv-Mafia" (erschienen bei Rubikon, derzeit Platz 2 der SPIEGEL-Sachbuch-Beststellerliste) beschrieben, handelt es sich um einen handfesten Krankenhaus-Skandal, der mit Mitteln der Politik erst verursacht worden ist.

Die Schutzbehauptung des Hygiene-Regimes und der Gerichte, die dieses Regime durch ihre unbegründete, willfährige Rechtsprechung gestützt haben, wonach die Maßnahmen, die die Grundrechte einschränken, allein aufgrund der "angeblich drohenden Überlastung des Gesundheitssystems" gerechtfertigt seien, bricht in sich zusammen und kann nicht länger aufrecht erhalten werden. Für alle derzeit laufenden Verfahren vor Gerichten gilt: dieses Argument sticht nicht!

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https://m.bild.de/video/clip/video/it-experte-tom-lausen-wir-hatten-keine-ueberlastung-des-gesundheitssystems-79038384.bildMobile.html&wt_t=1643969902933
Erstes Papier zur Impfpflicht-Einführung bekannt geworden

Mir liegt das einseitige Schreiben "Eckpunkte Allgemeine Impfpflicht" der fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Dahmen, Wiese etc. vor (s.o.).

Was sieht das Papier vor?

👉🏿 Es sollen 3 Impfungen verpflichtend werden. Wer sich 3x mit einem Impfstoff der Wahl (alle Impfstoffe können ausgewählt werden) hat impfen lassen, erfüllt die Verpflichtung.
👉🏿 Die Impfpflicht soll auf den 31.12.2023 befristet werden.
👉🏿 Sie soll für alle ab 18 J. gelten, die in Deutschland ihren dauerhaften Aufenthalt haben.
👉🏿 Die Pflicht soll durch Stichproben-Kontrollen von noch "zu bestimmenden Ordnungskräften anlaßbezogen" überprüft werden.
👉🏿 Wer den Nachweis nicht erbringt, muß mit (wiederholten) Bußgeldverfahren mit Fristsetzung rechnen.

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Morgen früh in #INDUBIO auf www.achgut.com/podcast:
Gunter Weissgerber, Matthias Burchardt und Alexander Christ im Gespräch mit Burkhard Müller-Ullrich


Indubio Folge 203

Diskussion mit @gunterweissgerb , @drchrist und Matthias Burchardt über Staatsfunk in Rußland und in Deutschland, über die ablaufende Haltbarkeit des Karl Lauterbach und über die zunehmende Zahl von Zornbürgern. Außerdem geht es um die Sehnsucht eines Soziologen nach dem Great Reset sowie um die Evolution der Ungeimpften.

👉 Hier geht es zu Indubio

https://gettr.com/post/pspj58b591
https://twitter.com/bmuonline/status/1490064512816398339?s=21

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‼️ Tom Lausen bei BILD, Der Intensivbetten-Schwindel

Weil das Thema so wichtig ist und weil ich mich freue, daß dieses zentrale Thema endlich unter anderem bei der BILD angekommen ist, hier der Link zu Viertel nach Acht:

https://www.youtube.com/watch?v=7LY-0JqFoxA&ab_channel=BILD

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Rechtsprechung
‼️ Landkreis Osnabrück muß Genesenenausweis für sechs Monate ausstellen


🔹 Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält in einer wegweisende Entscheidung vom 4. Februar 2022 die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Nun muß der Landkreis einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate ausstellen.

👉 Direkt zum Urteil

🔹 Der Ausschluß Einzelner vom öffentlichen Leben habe eine "hohe Grundrechtsrelevanz", teilte das Gericht mit. Es verstoße gegen das Verfassungsrecht, daß die Dauer in der Verordnung durch Verweise auf die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde. Der Verweis auf die sich ständig ändernde RKI-Internetseite sei intransparent und unbestimmt. Weiter habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob belegt sei, daß der Schutz Genesener nach 90 Tagen ende.

🔹 Die Entscheidung gilt nun nur für den einzelnen Kläger. Nach eigenen Angaben darf das Verwaltungsgericht nicht entscheiden, daß die Norm grundsätzlich nicht angewandt werden müsse. Juristisch ausgedrückt: Das Verwaltungsgericht hat – anders als das Oberverwaltungsgericht – keine sogenannte allgemeine Normverwerfungskompetenz. Andere Genesene müssten also selbst klagen, um einen Nachweis für sechs Monate zu bekommen.

🔹 Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 8. Mai 2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis sechs Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV). Damit beantwortet das Gericht auch die Frage, für wie lange der Genesenenstatus gilt: nämlich bis sechs Monate nach (positiver) PCR-Testung - und nicht für sechs Monate nach Ablauf von 28 Tagen nach (positivem) PCR-Test.

🔹 Soweit der Antragsteller mit seinem Antrag außerdem erreichen wollte, daß sein Genesenenstatus schon ab dem Zeitpunkt der Entlassung aus der Quarantäne gelten sollte, blieb der Antrag erfolglos. Die 28-Tage-Regelung in der SchAusnahmV aus Mai 2021 beruhe auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erwägungen. Mit anderen Worten: der Genesenenstatus beginnt ab dem 28. Tag nach PCR-Test.

🔹 Gegen den Beschluß ist für den beklagten Landkreis der Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht eröffnet, der Beschluß (Az. 3 B 4/22) ist daher noch nicht rechtskräftig, das heißt noch nicht endgültig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

👉 Zum Bericht in der NJW
👉 Hier den Bericht in der LTO lesen

👉 Mein Kommentar: Das Urteil ist exemplarisch gut gearbeitet und setzt sich in herausragender Weise von anderen Urteilen der letzten zwei Jahre ab. Hier haben Richter einfach nur ihre juristische Arbeit gemacht. Es wurde angehört, geprüft, abgewogen und ausgelegt. Alles mit entsprechenden Begründungen, die für die Bürger und für Juristen nachvollziehbar sind. Auch wenn man nicht in jedem Detail zustimmen möchte. Das Gericht beantwortet die Fragen, um die es geht. Und es legt den Finger in die "Wunde". Mit anderen Worten: dieses Gericht hat seinen einzigen Auftrag, nämlich die Exekutive zu kontrollieren, wahrgenommen!

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Aktuell
‼️ EILMELDUNG ‼️
Bayern will offenbar Nachweispflicht für Pflege & Medizin aussetzen


🔺 Bis 15. März müssen Angestellte im Gesundheitswesen einen Impfnachweis vorlegen. Für Bayern spricht Ministerpräsident Markus Söder nun von einem "Aussetzen des Vollzugs".

🔺 Es werde "großzügigste Übergangsregelungen" geben, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft", sagte Ministerpräsident Markus Söder nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. "Für wie viele Monate wird man dann sehen", fügte der Parteichef hinzu – jedenfalls zunächst für einige Zeit, "um das Ganze vernünftig zu gestalten".

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-02/bayern-will-impfpflicht-fuer-pflegekraefte-vorerst-aussetzen

👉👉 Mein Kommentar: Die Meldung ist der Hammer! Ich hatte schon seit geraumer Zeit erwartet, daß die Nachweispflicht für den medizinischen Bereich fallen wird (während ich nach wie vor davon ausgehe, daß die Bundestagsabgeordneten in Kürze weiter über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht debattieren und danach darüber abstimmen werden). Aber daß es so schnell gehen würde, und daß der Vorstoß aus Bayern kommen würde, das überrascht mich. Ich sage voraus: das ist der Anfang vom Ende der Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

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Montagabend-Lektüre
Wirkliche Solidarität in Corona-Zeiten


„Wirkliche Solidarität äußert sich durch Zuwendung, Anteilnahme und Gespräch. Das sind unsere wichtigsten Werkzeuge zur Befreiung aus Unterdrückung und Unmenschlichkeit“, erläutert Friederike de Bruin im Rubikon-Gespräch mit Jens Wernicke.

Liebe und Rebellion

Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke spricht mit Friederike de Bruin über das Corona-Unrecht, den notwendigen Widerstand hiergegen, Wege in eine bessere Zukunft sowie die Notwendigkeit von Solidarität für den Fall, daß der Staat an Einzelnen ein Exempel und das Opfer als Täter zu statuieren versucht.

https://www.rubikon.news/artikel/liebe-und-rebellion

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Der Erbsenzähler ist zurück und hat aufs Neue Zahlen und Fakten zu Corona zusammengetragen

👉 Neues von Marcel Barz, der in gewohnt überzegender Weise Daten zur "Corona-Pandemie" erläutert.

👉 Rund eine Stunde, die sich lohnt, denn hier wird auch erläutert, warum wir nicht allen Zahlen und Grafiken trauen sollten, die uns von offizieller Seite als "die Wahrheit" verkauft werden. Ein Blick hinter die Kulissen der "Bandemie"...

https://youtu.be/oP85JaCFakY

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Im Gespräch:
„Intensivpatient Demokratie“
Alexander Christ und Matthias Burchardt


Hier anschauen!
Rubikonunzensiert

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Nach den Enthüllungen über den unglaublichen Betrug bei den Intensivbetten und die trickreichen Krankenhausabrechnungen ist "Die Intensiv-Mafia" von Tom Lausen und Walter van Rossum zwischenzeitlich auf Platz 2 der Spiegel-Bestsellerliste (👉 Hier gehts zur Bestsellerliste) gesprungen.

Am Werk mitgearbeitet haben Matthias Burchardt und ich, Alexander Christ. Im Rubikon-Gespräch mit Jens Lehrich besprechen wir, wie sich der Intensivpatient Demokratie auf dem Krankenbett fühlt und ob noch Hoffnung auf Gesundung besteht...

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Forwarded from zwanzig4.media
💥Heute 20:IV live mit Ralf Ludwig - Was macht das ZAAVV?💥

➡️ Worte können unglaubliche Macht ausüben:
"Diese Regeln dürfen nicht hinterfragt werden!"

➡️ Eine Aufarbeitung - insbesondere zur Verhinderung zukünftiger vergleichbarer Ereignisse - ist dringend erforderlich.

Wir haben das ZAAV (Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen) gegründet.
Was ist das Ziel der Zentrum und wie weit ist der Aufbau?

➡️ JETZT im Livestream ab 20.04 Uhr - im Telegram-Stream und bei DLive oder Twitch.

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🔹 Einrichtungsbezogene Nachweispflicht: auch Bayern muß umsetzen, so diverse Juristen

Die Rechtslage ist eigentlich klar. Bayern gehört, Freistaat hin oder her, zur Bundesrepublik Deutschland, weshalb zwischen Rosenheim und Schweinfurt deren Gesetze gelten. Die SZ schreibt "In einem dieser Bundesgesetze steht, vom 15. März an "müssen" die Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen geimpft oder genesen sein." Das ist natürlich falsch: sie müssen einen Nachweis vorlegen, daß sie geimpft, genesen oder impfunfähig sind. Richtig ist aber: "Müssen" heißt nicht "sollen" oder "könnten".

Nun kommentieren einige Juristen die "Kehrtwende" von Bayerns Ministerpräsidenten Söder, der durch "großzügigste" Regelungen die Nachweispflicht praktisch aussetzen will. Dies sei nicht rechtens, wird in den Kommentaren behauptet. Auch Bundeskanzler Scholz äußerte sich entsprechend.

Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts, hatte bereits am Dienstag gesagt, das Arbeitsverbot für nicht immunisiertes Personal ergebe sich direkt aus dem Gesetz, ohne Entscheidung des Amtes. "Das Gesetz sagt schon im ersten Absatz, niemand darf ungeimpft oder ungenesen dort arbeiten." Er könne sich daher nicht vorstellen, daß dies in jedem Einzelfall den Ämtern vorbehalten sei.

👉 Zum Kommentar in der SZ
👉 Zur LTO

👉 Mein Kommentar: Bundesgesetze sind von den Ländern und von den in ihnen beheimateten Behörden durchzuführen, aber so, wie diese dies für machbar halten und vor allem nur in dem Rahmen, den diese für rechtmäßig halten. Jeder einzelne Beamte, jede Behörde und jeder Ministerpräsident muß eigenständig prüfen, ob eine Regelung unterhalb des Grundgesetzes verfassungswidrig und möglicherweise nicht rechtmäßig umsetzbar ist - und muß die Umsetzung bei Bejahung dann unterlassen.

Söders Antrieb mag ein populistischer sein, aber in der Sache ist er richtig. Doppelte Standards: Der Aufschrei, auch Bayern müsse sich an das Gesetz halten, kommt nun von genau jenen, die das Grundgesetz und die Grundrechte der Bürger ganz locker ausgehebelt haben...


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Forwarded from Friedemann Däblitz
🙌 💥G o o d N e w s 💥 🙌
Das AG Tiergarten holt in einem OWi-Verfahren (Maskenpflichtverstoß, Demo) SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN ein, zu der Frage, ob die von mir präsentierten Informationen des Robert-Koch-Instituts korrekt sind. Damit ist es mir zum zweiten Mal gelungen, von einem Amtsgericht die wissenschaftlichen Grundlagen der Maßnahmenpolitik tatsächlich prüfen zu lassen.

Und wie in Garmisch-Partenkirchen, Urteilsbesprechung bei Samuel Eckert hier, wissen wir auch heute schon, was das Gutachten ergeben muss. Die vorgetragenen Informationen stimmen:

- Die Zahl der Patienten mit schweren akuten Atemwegserkrankungen in den Krankenhäusern lag im Zeitpunkt der Versammlung (April 2021) auf einem jahreszeitlich üblichen, relativ niedrigen Niveau.

- Die Zahl der an Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung leidenden Personen, die nicht so schlimm erkrankt waren, dass sie zum Arzt gingen, lag auf einem deutlich unterdurchschnittlichen Niveau.

- Es sind auch besonders wenige Personen mit derartigen Symptomen in die Arztpraxen gekommen.

- Von denjenigen, die zum Arzt gingen und symptomatisch waren, waren ca. 10% SARS-CoV-2 positiv.

Diese Informationen kommen aus den Surveillance-Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft Influenza vom RKI.

Nachdem im nächsten Termin feststehen wird, dass die vorgetragenen Informationen stimmen, muss das Gericht unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse über die folgende Frage urteilen:

Durfte im Versammlungskontext zu dieser Zeit davon ausgegangen werden, dass eine so hohe Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht, die im Freien keine Maske tragen, dass fast mit Gewissheit ein Schadenseintritt für ein dem Versammlungsrecht gleichwertiges Rechtsgut zu erwarten ist?

Anders als in Garmisch geht es vorliegend nicht um die Frage der Wahrscheinlichkeit einer Übertragung. Sondern um die Frage der Auswirkungen einer möglichen Übertragung auf den bevölkerungsbezogenen Schutz von Leben und Gesundheit. Wir kennen die Antwort.
@RA_Friede
✖️Unsere Parallelgesellschaft✖️
Im Rubikon-Exklusivgespräch diskutieren der Anwalt Alexander Christ, der Medienwissenschaftler Michael Meyen, der Filmemacher Dirk Pohlmann und Ken Jebsen mit Walter van Rossum über „Unsere Parallelgesellschaft“.

https://www.rubikon.news/artikel/unsere-parallelgesellschaft

Der Widerstand gegen die Coronamaßnahmen wächst, er wird immer lauter. Fundiert war er immer gewesen. Anfangs traten nur Einzelkämpfer auf, doch nach und nach fusionieren die Solisten nun zu einem Netzwerk — mehr noch: zu einer Art Parallelgesellschaft. Sie dürfte ihren ursprünglichen Anlaß, die Coronakrise, überdauern. Über diese Themen sprach Walter van Rossum in der neuen Ausgabe von „The Great WeSet“ mit seinen Gästen.

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