Friedemann Däblitz
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Forwarded from J
#impfpflicht #rlp #sozialeungerechtigkeit #studierende #uni #barrierefreiebildung

Eines der Länder, die den #Impfdruck am höchsten geschraubt haben, ist Rheinland-Pfalz.

Sie machen mit bei dem Stopp der #Lohnfortzahlung für quarantänisierte #Ungeimpfte und haben jetzt mit der Weigerung, Studierenden die #Tests zu bezahlen, die sie benötigen, um an #Lehrveranstaltungen (#3G) teilzunehmen, einen weiteren #Tiefpunkt in Sachen #freie #Impfentscheidung erreicht.

Damit kann man sagen, dass für #Studierende faktisch eine #Impfpflicht besteht.

Der Merkurist schreibt:

„Eigentlich wollte Maxim Laborenz an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Physik studieren. Doch nun befürchtet er, dass ihm das teuer zu stehen kommen kann. Denn alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie eine Veranstaltung besuchen. „Wenn ich jeden Tag mindestens eine Präsenzveranstaltung besuchen würde, wäre ich jeden Tag testpflichtig, also würden mich entweder jede Woche fünf Schnelltests oder zwei PCR-Tests erwarten, da Schnelltests für 24 Stunden und PCR-Tests für drei Tage gültig sind“, so Laborenz.

Für einen Corona-Schnelltest zahlt der Bund momentan zwischen 10 und 20 Euro, für PCR-Tests fallen etwa 45 Euro an…. „Völlig unbezahlbar für mich…so Laborenz….

„Danach müssen Nicht-Geimpfte ihre Testkosten selbst tragen, sofern sie nicht eine Bestätigung haben, dass eine Impfung nicht möglich ist“, teilt Pauline Kopf von der Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) mit. Wer also keine medizinischen Gründe vorlegen kann, muss dann, anders als etwa in Bayern, die geforderten Tests selbst zahlen…

An der JGU sei ein zentral organisierter Sicherheitsdienst für die Kontrollen zuständig, ist von Seiten der Universität zu erfahren….

Bei Verstößen gegen die 3G-Regel, das heißt, wenn Teilnehmende kein entsprechendes Zertifikat vorweisen können, nutzt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz alle Möglichkeiten des Hausrechts“, so Giegerich….

Unterdessen wirbt die Universität weiter für Impfungen. In einem Schreiben des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an die Studierenden heißt es etwa: „Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass die Gefahren einer Erkrankung, die in Ihrer Generation im Vergleich zu unserer statistisch geringer sein mögen […] um ein Vielfaches größer sind als die mit einer Impfung verbundenen minimalen Restrisiken“, so der Dekan Prof. Dr. Roland Euler. Wer sich impfen lasse, schütze dabei sowohl seine eigene Gesundheit als auch die seiner Mitmenschen. „Denken Sie außerdem daran, welch lästiger Aufwand Ihnen erspart bleibt, wenn Sie als Geimpfte von den Testpflichten befreit sind.“

https://lnkd.in/dQm3MQVy

Im Übrigen ist es nicht die Aufgabe der #Uni, individuelle medizinische Abwägungen vorzunehmen.

Sollten die Tests nicht bezahlt werden, darf es mE keinen #Präsenzunterricht geben.
Forwarded from J
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
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