Friedemann Däblitz
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Forwarded from Martin Lejeune
Der #Arzt Dr. Paul Brandenburg kritisiert die #Ärztekammer als Erfüllungsgehilfen der Politik.

@anniundmartin
@martinundanni
@Martinlejeune
@Anne_Hoehne

https://youtu.be/XP6lBZXxt18
Forwarded from Jessica Hamed
#maskenpflicht #bayern

Die Maske im Unterricht fällt nun auch für die weiterführenden Schulen in Bayern (ab Inzidenz unter 25).

https://lnkd.in/dRq-F6W

Mit Eilantrag vom 23.06.2021 hatten wir für eine Friedberger Schülerin beantragt, die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen in Bayern aufzuheben (25 NE 21.1753).

Dort führten wir u.a. aus:

„Dem Verordnungsgeber ist – endlich – Einhalt zu gebieten. Wenn er nicht einmal jetzt in seine verfassungsgemäßen Grenzen gewiesen wird, steht zu befürchten, dass er aufgrund der sich abzeichnenden Verabsolutierung eines Sicherheitsanspruchs, den es in dieser Form in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben kann, in Bezug auf Covid-19 den Ausstieg aus der sich immer weiter zudrehenden Angst- und Sicherheitsspirale nicht mehr schafft.

Wann wenn nicht jetzt, im Sommer, in der die Saisonalität die Fallzahlen unten hält, ist der richtige Zeitpunkt, den Ausnahmezustand zu beenden und die Geltung der Grundrechte wieder vollständig herzustellen.

Sollte das nicht einmal zu diesem Zeitpunkt gelingen, wäre das ein fatales Signal an die politischen Verantwortungsträger*innen und ein zweiter Maßnahmenherbst würde – da das endemisch gewordenen Virus selbstverständlich, ebenso wie andere respiratorische Viren die „Inzidenzen“ wieder ansteigen lassen werden – wahrscheinlich werden.

Offenbar gelingt es der Politik nicht, ein Ausstiegsszenario festzulegen. Dabei liegt dieses auf der Hand.

Der Zeitpunkt des „Exits“ ist spätestens dann erreicht, wenn alle erwachsenen Menschen in Deutschland ein Impfangebot erhalten haben.“

https://lnkd.in/dkN__Nq

Wir begründeten den Antrag im Wesentlichen damit,

1.dass die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bei Kindern/Jugendlichen nahe null liegt
2. davon auszugehen ist, dass alle Lehrer*innen die wollten, sich inzwischen zumindest erstimpfen lassen konnten
3. es eine starke Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Maskentragen bei Kindern/Jugendlichen gibt – erst Recht bei so heißen Temperaturen
4. dass das Bundesverfassungsgericht in einem Fragenkatalog eines anderen Verfahren zum Ausdruck bringt, nunmehr kritisch auf die Entscheidungen im Hinblick auf die Schule zu schauen
5. die Inzidenz unter 10 liegt und sich die Frage stellt, wann wenn nicht jetzt sollte vom Notstandsmodus zurück in die Normalität gegangen werden.

Wir erklärten auch, warum die Delta-Variante kein Gegenargument ist.

Zu dem vorgenannten Ergebnis kamen jüngst auch die Leiter*innen des Frankfurter Gesundheitsamts:

https://lnkd.in/dSQzytB

Dort resümieren sie:

".....sollte aus unserer Sicht im Herbst 2021 ein normaler Betrieb der Kindergemeinschaftseinrichtungen stattfinden – ohne Test- und Maskenpflicht."
Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Forwarded from DemoKunsthalle
#HH2901

Pressemitteilung
DEMO-KUNSTHALLE-HAMBURG
„Wir lassen uns nicht spalten“

Demo bleibt verboten
. Wir machen weiter ‼️

Gestern wurde unsere Demonstration „Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Eindämmungsmaßnahmen, für Selbstbestimmung, Meinungs- und Redefreiheit sowie Demokratie“ verboten. Dagegen hatten wir umgehend vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Die 9. Kammer hat das Verbot soeben bestätigt. Leider hat das Gericht eine weitere Chance verpasst, dem Versammlungsrecht Geltung zu verschaffen. Stattdessen hat es sich verbogen und den „ewigen Ausnahmezustand“ verfestigt. Entgegen der Tatsache, dass der Bundestag die sogenannte „epidemische Lage nationaler Tragweite“ bereits im November für beendet erklärt hatte.

Maßnahmenkritischen Menschen wird das Demonstrationsrecht verwehrt, indem man sie eben diesen Maßnahmen unterwirft:

Mit Masken im Gesicht gegen die Maskenpflicht zu demonstrierenden ist ein offensichtlicher Widerspruch. Wie sollen vermummte Maskenmenschen authentisch, menschlich und überzeugend ihre Botschaft kundtun?

Diese Absurditäten halten wir für schikanös und unverhältnismäßig. Daher werden wir vor das Oberverwaltungsgericht ziehen und Rechtsmittel einlegen.

Wir demonstrieren auch gegen die Impfpflicht und für eine freie
Impfentscheidung. Werden künftig nur noch Proteste unter 1G-Auflage zugelassen? Was heute irrsinnig erscheint ist morgen Realität. Wehret den Anfängen!

OrgaTeam „Demo Kunsthalle“
UMEHR e.V., Ortsverein HH-Mitte
https://teleg.eu/DemoKunsthalle


„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht !!!“
Berthold Brecht

#Menschenrechte #Grundrechte #Maskenpflicht
#Demonstraionsverbot #Versammlungsrecht #Protest #Widerstand
#Maskenmenschen #Maßnahmenkritik #Ausnahmezustand



Für die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden uns sehr freuen.
Spendenkonto:

Kontoinhaber: UMEHR e.V.
Verwendungszweck: „Demo-Kunsthalle“
IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
🔥Meine #Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen #Bundespräsident #Steinmeier🔥

Die #Maskenpflicht gilt offenbar nicht für den #Bundespräsidenten. Künftig sollte man bei jeder Maskenkontrolle in der #Bahn das Bild von #Steinmeier vorzeigen. #FDP2Maske #Anzeige
#MaskensindkeinmildesMittel

Bitte retweeten auf Twitter: Markus Haintz

Antwort auf eine Frage aus dem Chat:
Natürlich darf ich in einer Anzeige Sarkasmus reinbringen.

Wie ich zur Maskenpflicht stehe, dürfte klar sein. Mehrere ICE der deutschen Bahn standen schon für einige Zeit, inklusive Diskussionen mit der Bundespolizei, weil ich mit der Bahn über die Maskenpflicht gestritten habe.

Der Regierungsflieger hat die Maskenpflicht in Flugzeugen beendet, ich möchte jetzt, dass Steinmeiers Verhalten das in der Bahn tut!
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.

Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.

Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.

https://x.com/dablitz_f/status/1772736174768918605?s=20 @RA_Friede
Die detaillierte Analyse der #RKIFIles im Cicero kommt mit Blick auf #Masken, #Impfkampagne und #2G zu folgendem Fazit:

1) Den Verantwortlichen war von Beginn an bewusst, dass es keine begründbare wissenschaftliche #Evidenz für eine generelle #Maskenpflicht in der Bevölkerung gibt.

2) Die Einführung der FFP2-Maskenpflicht erfolgte sehenden Auges nicht aus epidemiologisch evidenzbasierten Gründen. Sämtliche Argumente gegen die FFP2-Maske im öffentlichen Raum waren den Verantwortlichen positiv bekannt. Folglich kann die Einführung nur #sachwidrige Motive gehabt haben.

3) Den Verantwortlichen war bereits vor der breit einsetzenden #Impfkampagne bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität herbeiführen kann. Sie bestanden aus diesem Grund in ihrer eigenen Logik auf eine Maskenpflicht auch bei Geimpften. Die später eingeführte 2G-Regel hatte somit zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte wissenschaftliche Grundlage.

4) Die weitere Erkenntnisse verbergenden Schwärzungen indizieren die Korrektheit der vorgenannten Annahmen 1-3 und legen das Motiv einer weiteren #Verdunklung nahe.

https://cicero.de/kultur/rki-protokolle-corona-nichtevidenz-masken (X🔗)@RA_Friede
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