RA Ludwig - Querdenkeranwalt
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Die Coronamaßnahmen haben unsere Grundrechte in einem bisher unbekannten Ausmaß eingeschränkt. Seit März 2020 kämpfe ich mit euch dafür, dass wir unsere Freiheitsrechte nicht ganz verlieren und in vollem Umfang wiederbekommen.
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RA Holger Fischer - Alarm im Pflegeheim

Nachricht von Holger Fischer:

Hier bin ich im Gespräch mit RA Pankalla zu den Impfungen in Heimen, die am Sonntag losgehen. Da der Kanal von uns Anwälten für Aufklärung schon wieder gesperrt ist, hat mich Gordon Pankalla auf seinen Kanal Herzensmenschen geholt. Bitte beachtet meine Idee für die Tage ab 27.12. am Ende

https://youtu.be/O1zx2bxjYKg

#impfung #pflegeheim #alarm

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Forwarded from 💡Samuel Eckert💡
Offensichtlich hat 🧑‍💼 Herr Tanner noch das gleiche Problem wie im ☀️ Sommer 2020:

https://youtu.be/MoNxJ8qb6Vc

🙅 Es gibt kein Isolat!

Wo ist die vollständige Publikation zur Sequenzierung?
Wo ist das Kontrollexperiment als Nachweis der pathogenen Eigenschaft?

Herr Tanner, 🙏🏼 bitte senden Sie uns die Publikationen!

🔎 Auf der Suche nach dem 🦠 Covid 19 Isolat:
Isolat Truth Found von @SamuelEckert
Forwarded from ZAAVV
💥Mein Kollege Tobias Ulbrich stellt auf X klar💥

Thema heute: "... und ewig grüßt das Murmeltier"

Vor etwas mehr als einem Jahr erklärte Frau #Small von Pfizer im Oktober 2022 im EU Parlament, dass die Verhinderung einer #Übertragung NICHT den Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Zulassung gebildet habe. Die tagesschau titelte damals "falsch und irreführend" sei es dann die auf die Verhinderung der Übertragung argumentativ gestützten Maßnahmen zu kritisieren.

Nun erklärt, die EMA, dass der #COVID-19-Impfstoff nicht zur Verhinderung der Übertragung zugelassen worden sei. Möglicherweise wollen die Faktenchecker auch hier noch einmal bei der EMA nachhaken.

Auch ist klar, dass die Injektion nicht vor einer #Infektion schützt. Im Gegenteil - mit jeder weiteren Impfung steigt das #Infektionsrisiko, wie nicht nur die Studien im gestrigen Hauptpost zeigen, sondern auch nun die Daten der Bundeswehr eindrücklich empirisch belegen. Denn mit jeder weiteren Impfung steigt die Toleranz gegenüber alle Viren und nicht die Immunität. Zwei von vielen Studien hatte ich im Hauptpost von gestern dazu verlinkt.

Kein Wort ist dazu zu lesen, dass nach der Studie von #BioNTech ohne die Betrügereien in der Wirksamkeitsstudie 131 Menschen geimpft werden müssten, um bei einem Menschen einen Effekt zu sehen. Wenn also 0,7 Prozent tatsächliche Risiko-Reduktion im Beitrag der Tagesschau dafür herhalten soll, dass es doch eine Verhinderung der Übertragung bewirke, dann glaube ich noch eher daran, dass der Schlag mit den Flügeln eines Schmetterlings in China effektiver ist. Vergessen wird nämlich dabei bitte nicht, dass bei der Studie ordentlich manipuliert wurde und alle problematischen Fälle mit Covid19 (41) und Tote (8) aus der geimpften Gruppe bereits nach der ersten Impfung entfernt wurden, um das Ergebnis so darstellen zu können, wie geschehen. Bezieht man die aus der Studie entfernten Probanden nach der zweiten Impfung wieder mit ein, dreht sich der behauptete Effekt um.

Nichts anderes gilt für die Infektion. Es gibt keine Verhinderung der Infektion durch die #Spritze.

Es gibt auch keine Verhinderung von schweren Verläufen. Wer die relative #Risikoreduktion von 40.000 Geimpften heranzieht und behauptet, weil 3 in Worten "DREI" von 40.000 schwere Verläufe in der #Ungeimpften Gruppe hatten und nur einer in der Geimpften Gruppe auftrat sei die Werbung zulässig "Hilft gegen schwere Verläufe" irrt gewaltig. Nun stelle man sich einmal vor, nur ein schwerer Verlauf von 40.000 wäre in der Gruppe der Ungeimpften aufetreten und keiner in der geimpften Gruppe, dann hätte sich BioNTech hingestellt und erklärt, dass ihr Vakzin zu 100 Prozent schwere Verläufe verhindert. Genau deshalb nennt man immer die tatsächliche Risikoreduktion mit, die bei 0,0004 % lag, also in einem nicht meßbaren Bereich.

Ein bisschen mehr Ehrlichkeit bei den Daten wäre wünschenswert.

Ganz entfernt hat man sich von dem Gedanken, dass eine Schutzimpfung versprochen und geschuldet war, die die Übertragung des Virus und die #Infektion mit einem solchen verhindert. Das versteht jeder unter § 2 Nr. 9 IfSG.

Was aus dem ureigensten Verständnis einer Schutzimpfung gemacht wurde, ist eine Perversion. Vom Verständnis des eigentlichen Wortlauts ist nichts mehr übrig geblieben.

Wenn etwas nicht gegen die Übertragung und die Infektion schützt ist der Status als "#Impfung" zu streichen und es ist als das zu benennen, was es ist - ein Gentherapeutikum.

Es ist eine Schande, dass wir in angeblich aufgeklärten Zeiten "den Biber zum Fisch" erklären und damit nicht besser sind als das Mittelalter, das es nötig hatte zum Selbstbetrug etwas offenkundig falsch zu bezeichnen, um es anwenden zu dürfen.

Hier zu Teil 2
Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
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