RA Ludwig - Querdenkeranwalt
76.3K subscribers
2.37K photos
1.09K videos
331 files
6.14K links
Die Coronamaßnahmen haben unsere Grundrechte in einem bisher unbekannten Ausmaß eingeschränkt. Seit März 2020 kämpfe ich mit euch dafür, dass wir unsere Freiheitsrechte nicht ganz verlieren und in vollem Umfang wiederbekommen.
Download Telegram
Forwarded from ZAAVV
💥Mein Kollege Tobias Ulbrich stellt auf X klar💥

Thema heute: "... und ewig grüßt das Murmeltier"

Vor etwas mehr als einem Jahr erklärte Frau #Small von Pfizer im Oktober 2022 im EU Parlament, dass die Verhinderung einer #Übertragung NICHT den Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Zulassung gebildet habe. Die tagesschau titelte damals "falsch und irreführend" sei es dann die auf die Verhinderung der Übertragung argumentativ gestützten Maßnahmen zu kritisieren.

Nun erklärt, die EMA, dass der #COVID-19-Impfstoff nicht zur Verhinderung der Übertragung zugelassen worden sei. Möglicherweise wollen die Faktenchecker auch hier noch einmal bei der EMA nachhaken.

Auch ist klar, dass die Injektion nicht vor einer #Infektion schützt. Im Gegenteil - mit jeder weiteren Impfung steigt das #Infektionsrisiko, wie nicht nur die Studien im gestrigen Hauptpost zeigen, sondern auch nun die Daten der Bundeswehr eindrücklich empirisch belegen. Denn mit jeder weiteren Impfung steigt die Toleranz gegenüber alle Viren und nicht die Immunität. Zwei von vielen Studien hatte ich im Hauptpost von gestern dazu verlinkt.

Kein Wort ist dazu zu lesen, dass nach der Studie von #BioNTech ohne die Betrügereien in der Wirksamkeitsstudie 131 Menschen geimpft werden müssten, um bei einem Menschen einen Effekt zu sehen. Wenn also 0,7 Prozent tatsächliche Risiko-Reduktion im Beitrag der Tagesschau dafür herhalten soll, dass es doch eine Verhinderung der Übertragung bewirke, dann glaube ich noch eher daran, dass der Schlag mit den Flügeln eines Schmetterlings in China effektiver ist. Vergessen wird nämlich dabei bitte nicht, dass bei der Studie ordentlich manipuliert wurde und alle problematischen Fälle mit Covid19 (41) und Tote (8) aus der geimpften Gruppe bereits nach der ersten Impfung entfernt wurden, um das Ergebnis so darstellen zu können, wie geschehen. Bezieht man die aus der Studie entfernten Probanden nach der zweiten Impfung wieder mit ein, dreht sich der behauptete Effekt um.

Nichts anderes gilt für die Infektion. Es gibt keine Verhinderung der Infektion durch die #Spritze.

Es gibt auch keine Verhinderung von schweren Verläufen. Wer die relative #Risikoreduktion von 40.000 Geimpften heranzieht und behauptet, weil 3 in Worten "DREI" von 40.000 schwere Verläufe in der #Ungeimpften Gruppe hatten und nur einer in der Geimpften Gruppe auftrat sei die Werbung zulässig "Hilft gegen schwere Verläufe" irrt gewaltig. Nun stelle man sich einmal vor, nur ein schwerer Verlauf von 40.000 wäre in der Gruppe der Ungeimpften aufetreten und keiner in der geimpften Gruppe, dann hätte sich BioNTech hingestellt und erklärt, dass ihr Vakzin zu 100 Prozent schwere Verläufe verhindert. Genau deshalb nennt man immer die tatsächliche Risikoreduktion mit, die bei 0,0004 % lag, also in einem nicht meßbaren Bereich.

Ein bisschen mehr Ehrlichkeit bei den Daten wäre wünschenswert.

Ganz entfernt hat man sich von dem Gedanken, dass eine Schutzimpfung versprochen und geschuldet war, die die Übertragung des Virus und die #Infektion mit einem solchen verhindert. Das versteht jeder unter § 2 Nr. 9 IfSG.

Was aus dem ureigensten Verständnis einer Schutzimpfung gemacht wurde, ist eine Perversion. Vom Verständnis des eigentlichen Wortlauts ist nichts mehr übrig geblieben.

Wenn etwas nicht gegen die Übertragung und die Infektion schützt ist der Status als "#Impfung" zu streichen und es ist als das zu benennen, was es ist - ein Gentherapeutikum.

Es ist eine Schande, dass wir in angeblich aufgeklärten Zeiten "den Biber zum Fisch" erklären und damit nicht besser sind als das Mittelalter, das es nötig hatte zum Selbstbetrug etwas offenkundig falsch zu bezeichnen, um es anwenden zu dürfen.

Hier zu Teil 2
Forwarded from Friedemann Däblitz
Statsanwaltschaft Neuruppin: Volksverhetzungsverdacht wegen Ausgrenzung von Grünen

Anmerkung: Aber #2G war rechtlich nicht zu beanstanden! Von #Volksverhetzung gegenüber #Ungeimpften will ja schon keiner Reden, das wäre schließlich #Hass & #Hetze und könnte - unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit - das Staatswohl gefährden
X-Link 🔗 @RA_Friede
How to Cut in iMovie