Dr.Daniel Langhans, Kommunikationstrainer & Aktivist für die Menschenwürde
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

Meine Kanäle:
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Strafanzeige_Steinmeier_geschwärzt.pdf
463 KB
Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
Markus Haintz (X-Link)
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Vorermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Frank-Walter #Steinmeier wegen des Verdachts der #Volksverhetzung eröffnet.
Nach knapp 5 Monaten wurde mir seitens der Staatsanwaltschaft, bei der ich die Strafanzeige erstattet habe, nunmehr das Aktenzeichen übermittelt. Ich bin gespannt, mit welchen Argumenten versucht werden wird, den Tatvorwurf aus der Welt zu räumen.
Sofern das Verfahren eingestellt werden wird, wovon bei politisch abhängigen Staatsanwaltschaften natürlich auszugehen ist, wird diese und andere Staatsanwaltschaften künftig erhebliche Probleme haben, vergleichbare oder weniger gravierende Äußerungen / Vergleiche von "Normalbürgern" anzuklagen.

Ich habe bei meiner Strafanzeige mit den Argumenten dieser Staatsanwaltschaft argumentiert, die in einem anderen Verfahren, welches meines Erachtens tatbestandlich keine Volksverhetzung war, einen Strafbefehl erlassen und auf Verurteilung plädiert hat. Die Argumentation des erstinstanzlichen Urteils habe ich in die Strafanzeige einfließen lassen.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Statsanwaltschaft Neuruppin: Volksverhetzungsverdacht wegen Ausgrenzung von Grünen

Anmerkung: Aber #2G war rechtlich nicht zu beanstanden! Von #Volksverhetzung gegenüber #Ungeimpften will ja schon keiner Reden, das wäre schließlich #Hass & #Hetze und könnte - unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit - das Staatswohl gefährden
X-Link 🔗 @RA_Friede
Forwarded from DEINE STIMME ZÄHLT
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❗️TEILEN❗️TEILEN❗️TEILEN❗️


🔴 VERHANDLUNG VON ENRICO
"ENNE" SCHULZ 🔴
am 19.03.2024 um 13:00 Uhr!

Amtsgericht Reutlingen
Gartenstrasse 40
72764 Reutlingen

💥PROZESSBEOBACHTER
ERLAUBT & ERWÜNSCHT💥

#VOLKSVERHETZUNG #RECHTSABBIEGER #RECHTSABWEICHER #RECHTSHÄNDLER #RECHTSANWALTSGEBÜHR


BLEIB STARK ❗️
BLEIB LAUT ❗️
BLEIB DU SELBST❗️


https://teleg.eu/DEINESTIMME

Glück Auf,
Angelika.
15 04 2024, Diktatur 3,0: "Volksverhetzung" - der Fall Enrico Schulz
Peter Altmann im Gespräch mit Dr. Daniel Langhans

https://www.youtube.com/watch?v=22DDJe0t5Kw

Hier die Essenz des Urteils des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 17.2.2023, mit dem eine erneute Verschärfung der Rechtsauslegung zum §130 StGB erfolgt ist - mit der Wirkung (oder gar Zielsetzung!), den Raum der freien Meinungsäußerung (Debattenraum) weiter einzuschränken und die Verformung der Justiz zu einer Gesinnungsjustiz im Orwellschen Sinn weiter voranzutreiben.. 🤮
👇

1. In der Tatbestandsvariante des 'Verharmlosens' spezifischer Völkermordhandlungen nach § 130 Abs. 3
StGB ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens regelmäßig gesondert festzustellen und zu
begründen. (Rn. 13 – 14) (red. LS Alexander Kalomiris)
2. Für eine Eignung zur Friedensstörung ist die Feststellung nicht ausreichend, dass die Bevölkerung durch
die Konfrontation mit provokanten (hier: antisemitischen) Meinungen und Ideologien subjektiv beunruhigt
sein könnte. (Rn. 13 – 15) (red. LS Alexander Kalomiris)
3. Eine Eignung zur öffentlichen Friedensstörung ist zu bejahen, wenn über eine etwaige Vergiftung des
geistigen oder politischen Klimas hinaus festgestellt ist, dass die Gefahr besteht, dass sich bei den
Nachfahren von Opfern von Völkermordhandlungen ein Klima der Angst und Verunsicherung verbreitet, weil
der Völkermord zum austauschbaren Vergleichsobjekt für unliebsame und als belastend empfundene
Maßnahmen degradiert wird."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-2859?all=False
How to Make a Poster on Word