Frühwald informiert
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Frühwald um 9 - Nachrichten und Informationen vom 18.06.2022 https://teleg.eu/fruehwaldinformiert #UkraineKrieg: #Frontlage vom 16.06.2022 (die vom 17.06.2022 liegt noch nicht vor) aus russischer Sicht, Ukraine-Krieg - Meldungen vom 17.06.2022 (aus Sicht des #Westen s), #Großbritannien - #Ukraine - #Asyl ohne Unterkunft?, #USA: Schlechte Neuigkeiten für #Biden, #Deutschland - #Verwaltungsgericht: #Drohbriefe des #Gesundheitsamtes an #Ungeimpfte sind „#rechtswidrig“, #StPetersburgerWirtschaftsforum, #Amerika vertraut auch #Russland, Grünes Licht für Einführung des #Euro in #Kroatien, #Rebellen: #Taliban-Helikopter im #PandschirTal abgeschossen, Die Unterstützung für Kiew wird für die europäischen Länder immer mehr zu einer Belastung
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?

Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm

In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.

Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.

Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.

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Mehr zu diesem Fall hier im Video

Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit

👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)

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