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💥Demonstration am
3. Februar in Berlin
💥

Die Berliner Rechtsanwaltskammer ruft zur Teilnahme an einer Kundgebung unter dem Motto #WirSindDieBrandmauer - gemeinsam Hand in Hand - gegen Spaltung - für Demokratie" auf. 

Quelle:
https://www.rak-berlin.de/rak-berlin/aktuelles/2024/240129_Aufruf_Kundgebung.php

Als Organ der Rechtspflege nehme ich gerne daran teil. Mir fehlen nur noch ein paar Informationen. Deswegen habe ich die Kammer angeschrieben:


Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

Wir Rechtsanwälte - als Organe der Rechtspflege - sind gehalten, uns für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Wir lassen uns auf das Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung vereidigen. 
Es ist unsere Aufgabe, unsere Mandantinnen und Mandanten vor verfassungswidriger Beeinträchtigung und staatlicher Machtüberschreitung zu sichern (§ 1 Abs. 3 BORA).
Diese Aufgabe kommt uns vor allem vor Gericht zu. Selbstverständlich sollten wir als Organ der Rechtspflege auch uns öffentlich positionieren, sollten wir verfassungswidrige Tendenzen beobachten.

Eines der wichtigsten Prinzipien unseres Rechtsstaats ist es, seine Entscheidungen auf überprüfbare Tatsachen zu stützen, und immer die jeweils andere Seite zu hören.

Sie schreiben über ein Treffen im November 2023:

"Das, was dort besprochen wurde und wer an diesem Treffen teilgenommen hat, muss aufrütteln."

Ich habe bisher lediglich Gerüchte gehört. Weder gibt es schriftliche Wortprotokolle noch bestätigende Zeugenaussagen des Treffens.  
Es wird behauptet, dass dort über Deportationen - auch von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit- diskutiert worden sein soll. 
Sollte dies tatsächlich nachweislich dort so geschehen sein, würde ich mich gerne an der Kundgebung beteiligen.

Da Sie im Präteritum indikativ schreiben "was dort besprochen wurde" und Sie als Anwaltskammer Teil der Rechtspflege sind, können Sie mir sicher kollegialer Weise vor der Kundgebung die entsprechenden - unserem Berufsstand angemessenen - Nachweise übersenden.

Ich bedanke mich im Voraus und freue mich, Sie alle am 03. Februar gemeinsam für Frieden, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit  und Demokratie in Berlin persönlich treffen zu dürfen.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Rechtsanwaltskanzlei Ralf Ludwig
durch

Ralf Ludwig
Rechtsanwalt

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Ich habe eine Antwort bekommen.
Da muss ich leider an meinem Berufsstand zweifeln.

§ 1 Absatz 2 Satz 2 der Berufsordnung:

Anwaltliche Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

Dazu gehört im Mindesten, immer auch die andere Seite zu hören.
Rechtsstaatlichkeit macht sich an fairen Verfahren, tatsachenbasierter Erkenntnis und Unvoreingenommenheit fest.

Der Rechtsstaat widersteht dem Zeitgeist. Er trachtet immer danach, Objektiv zu sein.

Genauere Informationen und die Antwort der Anwaltskammer Berlin gibt es morgen früh.

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