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Arbeiten trotz #Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das #Arbeiten trotz #Krankmeldung verbietet. Denn, was viele nicht wissen: Die Krankschreibung stellt kein #Arbeitsverbot dar.
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Eine #Krankschreibung ist kein #Arbeitsverbot. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als die #Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht, darf auch zur #Arbeit gehen. Hierfür ist auch keine #Gesundschreibung vom #Arzt notwendig.
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