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Im Bürgerlichen #Gesetzbuch BGB (§ 1619) ist festgehalten: "Das #Kind ist, solange es dem elterlichen #Hausstand angehört und von den #Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner #Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem #Hauswesen und #Geschäft #Dienste zu leisten.
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Das #Kindergeld wurde zum 01.01.2023 erneut erhöht. Für die ersten beiden #Kinder steigt das #Kindergeld ab 2023 um jeweils 31 Euro und das dritte #Kind um 25 Euro auf insgesamt 250 Euro je Kind.
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