Oliver Janich & Team
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Wer zahlt für Impfschäden?

N-TV versucht sich an einer Aufklärung, wie und wann man mit einer Entschädigung rechnen kann, wenn man einen Impfschaden erleidet. Die Aussichten sind bekanntermassen schlecht:

"Nach dem Infektionsschutzgesetz haftet der Staat für Schäden durch die Impfung, weil er sie auch empfiehlt.

"Im Worstcase-Szenario können das um die 15.000 Euro maximal werden", sagt die Juristin und Medizinerin Britta Konradt im Gespräch mit n-tv. "Dann ist der Grad der Schädigung aber auch 100 Prozent, sprich: der Patient kann sich nicht mehr alleine versorgen, vielleicht nicht mehr richtig denken und braucht eine 24-Stunden-Versorgung." Er oder sie bekämen dann, neben anderen Leistungen, eine Grundrente von 811 Euro maximal vom Staat, erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht.

"Erst die Zeit wird zeigen, was wirklich anerkannt wird." Wenn die Geimpften ihre Erkrankung bei der für die Versorgungsleistungen zuständigen Behörde gemeldet haben, prüft diese, ob ein Impfschaden vorliegt. So müsse grundsätzlich der Patient seinen Impfschaden beweisen. Dazu muss ein Gutachten vorliegen, was sich wiederum - im Bereich von Impfschäden - an den Informationen vom PEI orientiert.

Derzeit sei noch unklar, wie viele Entschädigungsanträge es geben wird, merkt Konradt an. Es könnte demnach um viel Geld gehen. "Da die Datenlage noch in den Kinderschuhen steckt, wird die Anerkennung von Impfschäden vielleicht auch etwas restriktiver gehandhabt werden", sagt die Anwältin. "Das gleicht einem Blick in die Glaskugel."

Zudem habe die Staatshaftung das Problem, dass sie zwar viele Kosten übernimmt, aber kein Schmerzensgeld zahlt. "Den immateriellen Schaden, den jemand erleidet, weil er plötzlich nicht mehr selbstständig leben kann, der wird nicht ersetzt", erklärt die Expertin."

https://www.n-tv.de/panorama/Wer-zahlt-bei-Impfschaeden-article22740223.html

#Impfschaden #Haftung #Staat

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Phantasie haben sie ja! 🤡

GRÜNE FINGER: Dringende Warnung an Gärtner, da die Gartenerde das Risiko einer tödlichen Herzkrankheit erhöht.

Gärtner wurden gewarnt, dass ihre Gewohnheit ein erhöhtes Risiko für Herzkrankheiten mit sich bringen könnte. Mediziner fanden heraus, dass Schadstoffe im Boden eine "schädliche Wirkung auf das Herz-Kreislauf-System" haben könnten. Gärtner wurden vor den möglichen Gefahren gewarnt, die in ihrem Boden lauern.

https://www.the-sun.com/health/5681777/urgent-warning-gardeners-soil-increases-risk-killer/

#Impfschaden
Forwarded from Der Waldgang
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„Kardiologe Bernhard Schiefer der #impfschaden Sprechstunde der Uni Marburg erklärt den Mechanismus wie das Spike Protein auf das Nerven- und Kreislaufsystem eingreift.
#Impfung
#LongCovid
#Lauterbachluegt
#Pfizer

https://twitter.com/merysplanet/status/1553489267242029057?s=21

Wieso bewirbt dieser Typ noch diese Giftspritzen???
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf Twitter/X:

BREAKING NEWS!: "Generalstaatsanwalt Ken Paxton erhebt Anklage gegen Pfizer wegen falscher Darstellung der Wirksamkeit des Impfstoffs COVID-19 und Verschwörung zur Zensur des öffentlichen Diskurses"

Nachstehend eine Pressemitteilung seiner Behörde.
https://texasattorneygeneral.gov/news/releases/attorney-general-ken-paxton-sues-pfizer-misrepresenting-covid-19-vaccine-efficacy-and-conspiring…

Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton hat gegen Pfizer, Inc. Anklage erhoben, weil das Unternehmen die Wirksamkeit des Impfstoffs COVID-19 unrechtmäßig falsch dargestellt und versucht hat, die öffentliche Diskussion über das Produkt zu zensieren.

Pfizer hat sich falscher, trügerischer und irreführender Handlungen und Praktiken schuldig gemacht, indem es ungestützte Behauptungen über den Impfstoff COVID-19 aufstellte und damit gegen das texanische Gesetz über betrügerische Handelspraktiken verstieß.
[...]
UND NUN KOMMT ES: Die gleichen Strafvorschriften gibt es auch in Deutschland. Bitte einmal § 95 Abs. 1 Nr. 3a und § 96 Nr. 3 AMG (Strafvorschriften) in Verbindung mit § 8 AMG lesen. Da müsste es doch auch eigentlich bei jedem Staatsanwalt in Deutschland klingeln. Ich höre das Leuten bis hier her. Aber die Staatsanwaltschaft bleibt taub. Woran liegt das in Deutschland?

#Anklage #Pfizer #Straftat #Irreführung #Impfung #Impfschaden #Impfschäden #Vaccineinjuries #Postvac #VaccineDeath #Nebenwirkugnen“

Quelle zum ganzen Tweet:
https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1730330032109679047
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 08.12.2023 auf Twitter/X:

(3/3)


„[...] Kein Wunder, dass bei allen Themen völlige vorgetäuschte Blindheit besteht, die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Gesundheit wegsieht und offenkundig den Bundesminister erst gar nicht informiert, damit er auf Anfragen von Abgeordneten unwahre Tatsachen zur Produktion für die Bevölkerung wiedergibt, von denen seine Behörde wissen sollte, dass das nicht stimmte, was Lauterbach sagte, dass Plasmide und DNA keine Rolle bei der Produktion spielten und es sich um eine mRNA und nicht um eine modRNA handele. Alles gewaltig schräg, wie ich meine.

Ugur Sahin macht in seinem beigefügten Interview überhaupt keinen Hehl daraus, dass er außerhalb der Produktion etwas anderes für die Mitarbeiter und Vertriebspartner kreierte, was diese dann außerhalb jedweder Chargenprüfung als "Impfung" verabreicht bekamen. Auch diese Aktion des Herstellers spricht Bände.

#Process1 #Process2 #DNA #modRNA #PEI #GainofFunction #Impfung #Impfschäden #Impfschaden #Nebenwirkungen #PostVac #LongCovid #VaccineInjuries #VaccineSideEffects #vaccineDeaths

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1733182413642023415
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbricht am 19.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Gerichtstermin am 19.12.2023 vor dem Landgericht in Frankenthal"


Heute habe wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal wahrgenommen. Es ging um eine bei der Impfung sportliche 40jährige Klägerin, die keinerlei aber auch gar keine Vorerkrankungen hatte. Sie begehrt nun nach zwei BioNTech Impfungen Schadenersatz für eine arterielle Lungenembolie, die ihr fast das Leben gekostet hätte, sowie ein nunmehr defektes Immunsystem, das keinerlei Viren mehr detektieren kann.

Das Gericht erörterte zunächst rechtliche Themen vor der anwesenden Presse (SWR, SAT1 und örtliche Zeitungen). Anders als üblich kam es zu längeren Wortgefechten.

Der Vorsitzende in fortgeschrittenem Alter und sichtlich gesundheitlich angeschlagen (dermatologische Problematik, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen). Er führte so gut er es konnte sachlich durch das Verfahren. Die beiden Beisitzer waren junge Richter. Meine persönliche Wahrnehmung war daher auch, dass die beiden jungen Richter die Kammer zugunsten der Pharmaindustrie im Griff hatten, während der Vorsitzende durchaus den Argumenten der Klägerin aufgeschlossen erschien aber ob der Übermacht in der Kammer keine Lust auf Auseinandersetzungen hatte. Der Eindruck mag aber auch getäuscht haben.

Sodann wurde die Klägerin rudimentär angehört und die beiden jungen Beisitzer stellten nur Fragen, die BioNTech zu dienen bestimmt waren, während der Vorsitzende es neutral hielt, woraus ich auch einen Teil meiner Beobachtungen ableite.

Die Kammer vertrat anders als viele Heilbehandlungskammern die Rechtsansicht, dass der Beweisantritt die Patientenakten der Ärzte über die Kammer als Urkundenbeweis beizuziehen nicht zulässig sei. Vielmehr sei es Aufgabe der Anwälte diese als erweiterten Parteivortrag zu besorgen (dafür die Mandanten zahlen lassen) und dann vorzutragen, auf dass dieses Beweismittel dann keines mehr ist, sondern im Parteivortrag verharrt. (Anders LG Ellwangen, LG Köln, LG Münster u.a.).

Auf den Hinweis der Kammer beantragte ich dann Schriftsatznachlass und die Gegenseite beantragte sodann auch Schriftsatznachlass für einen Schriftsatz, der der Gegenseite eine Woche vor dem Termin zuging.

So dann wurde mit den Anträgen streitig verhandelt.

Die Kammer zog sich zur Beratung zurück und gewährte sodann der Beklagten eine weiträumige Schriftsatzfrist und lehnte die Schriftsatzfrist der Klägerin ab, worauf ich dann die Verletzung rechtlichen Gehörs zu Protokoll rügte.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 20.02.2024.

Bei den beiden Jungrichtern ist relativ offenkundig, dass sie auch Exekutiventscheidungen nicht hinterfragen werden.

#Frankenthal #Impfschaden #Klage #Impfung #Impfschäden #Nebenwirkungen #VaccineInjuries #Sideeffects #Vakzinatie #Gerichtverhandlung #postvac"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1737146757077725656?s=20
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Instagram sperrt offenbar den #Impfschaden, jedenfalls teilweise. So der Hashtag angezeigt wird, wird man mit Werbung der WHO zugemüllt.
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