Forwarded from Friedemann Däblitz
Neues zur Causa Cum-Ex Scholz

Die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht weiterhin keinen Grund, gegen Olaf Scholz wegen Cum-Ex zu ermitteln.

Konkret sieht sie bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung.

Was könnten mögliche Hinweise sein:

Der Hamburger Fiskus hatte es unterlassen, 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.

Die Entscheidung hierzu fiel nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern.

Scholz kann sich an den Inhalt der Treffen nach eigener Aussage nicht erinnern.

Im elektronischen Postfach sind diese Treffen nicht vermerkt.

Nicht die Hamburger, aber die Kölner Staatsanwaltschaft hat ein „auffälliges Ungleichgewicht“ bei der Untersuchung digitaler Kalender und E-Mail-Postfächer festgestellt. Sie spricht von einer „gezielten Löschung“ und einem „Muster“.

Scholz sagte am vergangenen Donnerstag: "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat". "Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird."

Wie kann sich Scholz dessen so sicher sein? Spielt evtl das Weisungsrecht aus §§ 146, 147 GVG eine Rolle?

Deutsche Staatsanwaltschaften sind in eine hierarchische Struktur mit dem Justizminister des entsprechenden Bundeslandes an der Spitze eingebunden. Dieser Minister ist gegenüber den Staatsanwaltschaften zu Kontrolle, Leitung und sogar Weisung befugt.

Weisungen müssen zwar im Rahmen von Recht und Gesetz erteilt werden. Eine „offensichtlich rechtswidrige Weisung“ wäre von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht zu befolgen.
Unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf, ist im GVG jedoch nicht geregelt.

Deutsche Staatsanwaltschaften bieten deshalb nicht die Gewähr dafür, dass sie unabhängig handeln, weil es keine Rechts- und Organisationsvorschriften gibt, die zu gewährleisten vermögen, dass sie nicht der Gefahr ausgesetzt werden, etwa einer Einzelweisung seitens der Exekutive unterworfen zu werden.

In Hamburg steht an der Spitze der Weisungskette Anna Gesche Lydia Gallina. Sie ist seit 2020 in Hamburg Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. Sie gehört dem Senat Tschentscher II an.

Gallina ist keine Juristin und war vor ihrer Ernennung auch nicht Mitglied im Justizausschuss.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat nun die Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen nicht nur gegen Olaf Scholz, sondern auch gegen Bürgermeister Peter Tschentscher abgewiesen, dessen Senat Gallina angehört.

Welch glückliche Zufälle.
@RA_Friede
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