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Dr. Bodo Schiffmann - Informationen, Interviews und Querdenkernachrichten

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Slowakei: Verfassungsgericht kippt Corona-Einreiseregeln

Relativ unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hatte die Slowakei sehr restriktive Einreisebestimmungen für das Land verhängt. Wer in die Slowakei einreist, musste vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein oder eine 14-tägige Quarantäne antreten.

"Das Verfassungsgericht der Slowakei hat die seit 9. Juli geltenden Verschärfungen des EU-Landes außer Kraft gesetzt. Bis geklärt sei, ob die strengen Vorschriften nicht in Widerspruch zur Verfassung stünden, müssten sich die Behörden wieder an die vorher geltenden Regeln halten, verfügte das Verfassungsgericht in Kosice."

https://orf.at/stories/3221075/

#Slowakei #Gericht #Einreise

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Freiburger Kantonsgericht: Minderjährige brauchen keine Impfbewilligung der Eltern

Ein solches Einverständnis würde der Uno-Konvention über die Kinderrechte widersprechen.

Die Richter räumen im Urteil zwar ein, dass es sich bei der Impfung um einen medizinischen Eingriff handelt, der einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darstellt und eine informierte Zustimmung des Patienten voraussetzt. Ein Minderjähriger sei jedoch gemäss der geltenden Rechtsprechung durchaus in der Lage, seine eigene Zustimmung dafür zu geben.

«Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», hält das Kantonsgericht im Urteil fest. Dies würde der Uno-Konvention über die Rechte der Kinder widersprechen.

Die abgewiesene Beschwerde kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden und ist dementsprechend nicht rechtskräftig.

https://www.blick.ch/politik/freiburger-gericht-haelt-fest-minderjaehrige-brauchen-keine-impfbewilligung-der-eltern-id16734592.html

#Gericht #Impfung #Kinder

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‼️ Freiburger Kantonsgericht: Minderjährige brauchen keine Impfbewilligung der Eltern

Ein solches Einverständnis würde der Uno-Konvention über die Kinderrechte widersprechen.

Die Richter räumen im Urteil zwar ein, dass es sich bei der Impfung um einen medizinischen Eingriff handelt, der einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darstellt und eine informierte Zustimmung des Patienten voraussetzt. Ein Minderjähriger sei jedoch gemäss der geltenden Rechtsprechung durchaus in der Lage, seine eigene Zustimmung dafür zu geben.

«Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», hält das Kantonsgericht im Urteil fest. Dies würde der Uno-Konvention über die Rechte der Kinder widersprechen.

Die abgewiesene Beschwerde kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden und ist dementsprechend nicht rechtskräftig.

https://www.blick.ch/politik/freiburger-gericht-haelt-fest-minderjaehrige-brauchen-keine-impfbewilligung-der-eltern-id16734592.html

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Forwarded from Freie Bremer
Österreich: Sensations-Urteil des OGH in Corona-Frage: Gesunde können niemanden anstecken‼️

Seit Beginn der vorgeblichen Corona-Pandemie quälen österreichische Behörden auf Zuruf der Politik die Menschen: Gesunde werden zu Kranken erklärt, zu potenziellen Gefährdern und Seuchenverbreitern. All das ohne jede Evidenz – nur um Angst und Panik zu schüren und die Bevölkerung zu spalten. Dem hat das OGH nun einen ersten Riegel vorgeschoben: Ein gesunder Mensch darf nicht dafür angeklagt werden, jemanden mit einer Krankheit infizieren zu können oder zu wollen. Quelle 23.02.22 #Gericht #Urteil #Recht

Freie Bremer: Ist zwar Österreich, dennoch sollte man sich auch die Rechtsgrundlagen ansehen.
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch im Saarland

Warum eine Verhandlung am Ende auch ein wenig Nachhilfe in Sachen sozialen Medien für Gericht und Staatsanwaltschaft ergab

Dienstag, 7. November 2023

Amtsgericht Völklingen

Weil er einen Kinderarzt in seinem Telegram-Kanal als „Todespritzen-Kinderarzt“ bezeichnet haben soll, stand ein Informatiker aus dem Saarland wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor Gericht.

Grundlage der Anklage waren lediglich Screenshots des vermeintlichen Posts, die ein aufmerksamer Beobachter zur Anzeige gebracht hatte.

In der heutigen Verhandlung wurde der Mandant bereits aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da Urheber des Posts nachweislich nicht der Mandant war und weil blosse Screenshots keinen Vollbeweis einer Urheberschaft darstellen.

Darüber hinaus wäre die gegenständliche Bezeichnung als „Todesspritzen-Kinderarzt“ auch keine strafbare Tatsachenbehauptung im Rahmen des
§ 186 StGB. Warum das so ist und wie sich die heutige Verhandlung zu einer Art Schulung in Sachen „Telegram“ für Gericht und Staatsanwaltschaft entwickelte, erkläre ich zusammen mit dem Mandanten

👉 hier im Video 👈

Fun fact:
Dabei durfte auch ich am Ende noch etwas Überraschendes feststellen

P.S.: Die Richterin ist natürlich Direktorin und nicht Präsidentin des Amtsgerichts

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