UPDATE_12
#H2901
Die #Beschwerde mit weitreichender Bedeutung
Viele fragen sich, warum akzeptieren wir die Maskenpflicht nicht und riskieren ein Demo-Verbot.
Bedenket bitte, dass die „Demo-Kunsthalle“ 15.01. #H1501 mit #Maskentragepflicht angemeldet und dennoch verboten wurde.
Die Begründung: Die Teilnehmer demonstrieren gegen Maßnahmen, also werden sie keine Masken tragen.
Mit diesem Argument wird bald #1G für alle #Versammlungen gelten. Das ist offensichtlich!
Daher akzeptieren wir solche Auflagen nicht mehr, weil sie nur vorgeschoben und scheinheilig sind.
Selbst das #Infektionsschutzgesetz ( § 28a Abs. 8 Nr. 3 ) untersagt #Versammlungsverbote seit dem Ende der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“.
Darum streiten wir uns mit der #Versammlungsverbotsbehörde vor Gericht.
Sollten wir damit Erfolg haben, darf keine #Versammlung, kein #Spaziergang, keine #Demonstration aus Gründen des Infektionsschutzes verboten werden.
Wir finden, dass der Rechtsweg , den wir angetreten sind, ebenfalls ein wichtiges Instrument für den Widerstand ist.
Wir kämpfen für die #Freiheit und #Persönlichkeitsrechte, für Menschen- und Grundrechte.
Im #Gerichtssaal und auf der #Straße.
Damit setzen wir uns selbstverständlich auch für die #Versammlungsfreiheit und #Redefreiheit ein.
Genauso ist ein wesentlicher Teil des Protestes die innere und äußere Haltung innerhalb und gegenüber der Gesellschaft, der Freunde und Verwandten.
Es gibt viele Facetten des #Widerstandes. Nutzen wir sie alle !
An dieser Stelle einen großen Dank an Euch Unterstützer.
Mit #Nächstenliebe und #Vertrauen schaffen wir eine bessere Welt.
In diesem Sinne, Euer Demo-Team-Kunsthalle ❤️
PS: Für besonders Interessierte fügen wir im nächsten Post einen Auszug der Beschwerdebegründung zu § 28a Abs. 8 IfSG bei.
Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: UMEHR e.V.
Verwendungszweck: „Demo-Kunsthalle“
IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01
#H2901
Die #Beschwerde mit weitreichender Bedeutung
Viele fragen sich, warum akzeptieren wir die Maskenpflicht nicht und riskieren ein Demo-Verbot.
Bedenket bitte, dass die „Demo-Kunsthalle“ 15.01. #H1501 mit #Maskentragepflicht angemeldet und dennoch verboten wurde.
Die Begründung: Die Teilnehmer demonstrieren gegen Maßnahmen, also werden sie keine Masken tragen.
Mit diesem Argument wird bald #1G für alle #Versammlungen gelten. Das ist offensichtlich!
Daher akzeptieren wir solche Auflagen nicht mehr, weil sie nur vorgeschoben und scheinheilig sind.
Selbst das #Infektionsschutzgesetz ( § 28a Abs. 8 Nr. 3 ) untersagt #Versammlungsverbote seit dem Ende der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“.
Darum streiten wir uns mit der #Versammlungsverbotsbehörde vor Gericht.
Sollten wir damit Erfolg haben, darf keine #Versammlung, kein #Spaziergang, keine #Demonstration aus Gründen des Infektionsschutzes verboten werden.
Wir finden, dass der Rechtsweg , den wir angetreten sind, ebenfalls ein wichtiges Instrument für den Widerstand ist.
Wir kämpfen für die #Freiheit und #Persönlichkeitsrechte, für Menschen- und Grundrechte.
Im #Gerichtssaal und auf der #Straße.
Damit setzen wir uns selbstverständlich auch für die #Versammlungsfreiheit und #Redefreiheit ein.
Genauso ist ein wesentlicher Teil des Protestes die innere und äußere Haltung innerhalb und gegenüber der Gesellschaft, der Freunde und Verwandten.
Es gibt viele Facetten des #Widerstandes. Nutzen wir sie alle !
An dieser Stelle einen großen Dank an Euch Unterstützer.
Mit #Nächstenliebe und #Vertrauen schaffen wir eine bessere Welt.
In diesem Sinne, Euer Demo-Team-Kunsthalle ❤️
PS: Für besonders Interessierte fügen wir im nächsten Post einen Auszug der Beschwerdebegründung zu § 28a Abs. 8 IfSG bei.
Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: UMEHR e.V.
Verwendungszweck: „Demo-Kunsthalle“
IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01