DemoKunsthalle
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Offizieller Kanal des OrgaTeams - Demo an der Kunsthalle in Hamburg - unabhängiger Verein

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UPDATE_12
#H2901

Die
#Beschwerde mit weitreichender Bedeutung

Viele fragen sich, warum akzeptieren wir die Maskenpflicht nicht und riskieren ein Demo-Verbot.

Bedenket bitte, dass die „Demo-Kunsthalle“ 15.01. #H1501 mit #Maskentragepflicht angemeldet und dennoch verboten wurde.

Die Begründung: Die Teilnehmer demonstrieren gegen Maßnahmen, also werden sie keine Masken tragen.

Mit diesem Argument wird bald #1G für alle #Versammlungen gelten. Das ist offensichtlich!
Daher akzeptieren wir solche Auflagen nicht mehr, weil sie nur vorgeschoben und scheinheilig sind.

Selbst das #Infektionsschutzgesetz ( § 28a Abs. 8 Nr. 3 ) untersagt #Versammlungsverbote seit dem Ende der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“.

Darum streiten wir uns mit der #Versammlungsverbotsbehörde vor Gericht.

Sollten wir damit Erfolg haben, darf keine #Versammlung, kein #Spaziergang, keine #Demonstration aus Gründen des Infektionsschutzes verboten werden.

Wir finden, dass der Rechtsweg , den wir angetreten sind, ebenfalls ein wichtiges Instrument für den Widerstand ist.
Wir kämpfen für die #Freiheit und #Persönlichkeitsrechte, für Menschen- und Grundrechte.

Im #Gerichtssaal und auf der #Straße.

Damit setzen wir uns selbstverständlich auch für die #Versammlungsfreiheit und #Redefreiheit ein.
Genauso ist ein wesentlicher Teil des Protestes die innere und äußere Haltung innerhalb und gegenüber der Gesellschaft, der Freunde und Verwandten.

Es gibt viele Facetten des #Widerstandes. Nutzen wir sie alle !

An dieser Stelle einen großen Dank an Euch Unterstützer.

Mit #Nächstenliebe und #Vertrauen schaffen wir eine bessere Welt.

In diesem Sinne, Euer Demo-Team-Kunsthalle ❤️

PS: Für besonders Interessierte fügen wir im nächsten Post einen Auszug der Beschwerdebegründung zu § 28a Abs. 8 IfSG bei.


Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Spendenkonto:
Kontoinhaber: UMEHR e.V.
Verwendungszweck: „Demo-Kunsthalle“
IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01
UPDATE_12-Anlage
#H2901

#Versammlungsverbote

Dürfen Versammlungen
seit dem Ende der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ überhaupt noch verboten werden?

Dies regelt das #Infektionsschutzgesetz § 28a Abs. 8 Nr. 3

Rechtsanwalt Friedemann #Däblitz nimmt dazu den gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts im seiner Beschwerde auseinander.

Wird das Oberverwaltungsgericht seiner Argumentation folgen?

Falls ja, dürfen keine Versammlungen mehr untersagt werden !

Viel Spass beim Studium 😉

Euer OrgaTeam



Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Spendenkonto:
Kontoinhaber: UMEHR e.V.
Verwendungszweck: „Demo-Kunsthalle“
IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01
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