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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Die junge Dame singt - "Bald wird keine Russen mehr geben, und dann wird Frieden auf der ganzen Welt." Gefunden bei Druschba. (Wo wird es keine Russen mehr geben? In der Ukraine? Russische Soldaten? Russische Bevölkerung? In der Welt?) Soweit ersichtlich…
Staatsanwältin Lindberg sieht kein Problem wenn man singt, „bald wird es keine Russen mehr geben“.

Schließlich hetze das nur gegen alle Russen, überall auf der Welt und nicht nur gegen Russen in Deutschland, deshalb sei es keine Volksverhetzung. Außerdem sei es von der Kunstfreiheit gedeckt. Deutschland hat ein Gesinnungsstrafrecht. Mit Recht hat das nichts mehr zu tun. Unsere Justiz entscheidet politisch, nicht juristisch.

PS: mir ist zumindest ein Fall bekannt, in dem in einem Auflagenbescheid das Verbot erteilt wurde, russisch zu sprechen. Weitere Belege bitte an mich.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1525115886104977410?s=21&t=BV7T-U66OykZbzkKCJA7tA
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„Wenn Menschen jüdischer Abstammung bei einer Gedenkveranstaltung für die Einhaltung des Nürnberger Kodex wegen #Volksverhetzung angezeigt werden, weil sie ein Plakat „Juden für Aufklärung“ mit sich führen, dann sieht man, dass die Verantwortlichen in Deutschland verblendet sind.“

Twitter: Markus Haintz

Solche twittertauglichen (Max. 2.20 Min) Videos ereignen sich hervorragend, um die Absurditäten im Deutschland 2022 aufzuzeigen. Nicht ohne Grund trendet Nürnberger Kodex bei Twitter.

PS: helft mir ein bisschen dabei, diesen Beitrag bei Twitter zu verteilen. Der Beitrag ist von Bettina Gorzolla.

Mehr zum Thema hier auf Epoch Times

Holocaust-Überlebende: „Wenn wir uns nicht wehren, wird es wieder geschehen“

Es waren klare Worte, die die 1937 geborene Aktivistin Dr. Vera Sharav an die Teilnehmer der Gedenkveranstaltung „75 Jahre Nürnberger Kodex“ am 20. August richtete. Sie zog Parallelen zwischen damals und heute, zwischen Holocaust und Corona. Damit stand sie nicht allein.
Forwarded from Hannig.Recht
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SO schmal ist nun der Grat zwischen freier Meinungsäußerung und Strafbarkeit! #volksverhetzung #hannigrecht

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen vermeintlicher #Volksverhetzung ein
Hintergrund war ein Post in den sozialen Medien mit den Worten "impfen macht frei". Daneben war ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm abgebildet. Die Strafbarkeit wurde zu Recht verneint. Twitter🔗
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Stefan Homburg: Morgen beginnt der Prozess gegen Prof. Bhakdi Das Poster stellt den Hintergrund dieses in der Nachkriegszeit einmaligen Verfahrens dar und darf gern in sozialen Medien geteilt oder ausgedruckt den Großeltern übergeben werden. Holocaustüberlebende…
Mir wurde heute von einem Prozess wegen angeblicher #Volksverhetzung berichtet. Die Anklage wurde erhoben, weil in den sozialen Medien der Film Planet Lockdown geteilt wurde, in dem ich auch eine Gastrolle hatte. (Twitterlink)
Ergebnis: Freispruch, auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
„Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ und dazu einen vertiefenden Text, der ihre Kachel stützen soll. Beides postet sie unter anderem auf Facebook und Instagram. Kreiszeitung.de
Kommentar: Das ist eine glasklare Meinungsäußerung und dieser Richter hat von Recht und Gesetz keine Ahnung. Wenn das Schule macht, dann ist die #Meinungsfreiheit in Deutschland tot und die Demokratiesimulation gleich mit. Der #Volksverhetzung´s Paragraph wird (erwartungsgemäß) weiterhin politisch missbraucht und die Justiz deckt das.
Wer jetzt einen "Disclaimer" erwartet, es kommt keiner. Ich sage was ich denke und werde das nicht durch "Abgrenzungen" oder meine Meinung zu dem Zitat etc. einschränken. Twitterlink
BVG positioniert sich gegen AfD: „Danke, dass du den Zug sauber hältst!“
In einem Post auf den Social-Media-Kanälen der Berliner Verkehrsbetriebe zeigt der landeseigene Betrieb ein AfD-Verbotsschild. Eine heikle Parteinahme? Berliner Zeitung

Kommentar: Ich werde der Staatsanwaltschaft Berlin eine #Strafanzeige wegen #Volksverhetzung zukommen lassen. Natürlich wird diese zu 99,99 % eingestellt werden. Die Berliner Verkehrsbetriebe bezeichnen @AfD-Wähler konkludent als "Müll", diese Sprache ist menschenverachtend und verfassungsfeindlich. @MarcoBuschmann
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BVG positioniert sich gegen AfD: „Danke, dass du den Zug sauber hältst!“ In einem Post auf den Social-Media-Kanälen der Berliner Verkehrsbetriebe zeigt der landeseigene Betrieb ein AfD-Verbotsschild. Eine heikle Parteinahme? Berliner Zeitung Kommentar:…
Verkehrsbetriebe als Gradmesser faschistischer Tendenzen?
Aus juristischen Gründen sehe ich davon ab, ein weiteres historisches Bild den beiden hinzuzufügen, da mir dies als #Volksverhetzung ausgelegt werden würde, wenngleich es das nicht wäre. @MarcoBuschmann @bvg_unternehmen
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Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß ▪️ Der Straf­tat­be­stand der Volksverhet­zung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Ab­satz er­gänzt wor­den, der ex­pli­zit…
#Volksverhetzung / DKP: Verfassungsbeschwerde gegen Maulkorb für Kriegsgegner - Junge Welt
Die Vorsitzenden der DKP haben Verfassungsbeschwerde gegen einen neugefassten Paragraphen des Strafgesetzbuches eingelegt. In einer Pressemitteilung vom Mittwoch heißt es dazu:

Die beiden Vorsitzenden der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), Wera Richter und Patrik Köbele, haben gemeinsam mit dem Juristen Dr. Dr. Ralf Hohmann Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragraphen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes Omnibusgesetz, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug, wird vor allem deshalb moniert, weil das Gesetz »ohne tiefgehende parlamentarische Befassung durchgepeitscht worden ist«.

Siehe hierzu auch:
Der neue § 130 ist eine Gefahr für die kritische Diskussion
26.10.2022, Von Elisa Hoven
Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden. Welt
Strafverfahren wegen vermeintlicher #Volksverhetzung, aufgrund eines Zitats eines ungarischen Juden aus dem Dokumentarfilm "die letzten Tage", eingestellt

Zitiert wurde u. a.:
"Als wir den gelben Stern tragen mussten, um draußen zu sein, begannen wir uns Sorgen zu machen."

Darunter folgte die Frage:
"Und was machst du bis 2026?"

Ich höre schon die Empörung einiger, aber diese Aussage unseres Mandanten ist nicht strafbar. Der Beitrag bezieht sich nicht auf ein Verbrechen nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches und ist auch nicht geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, da er nicht darauf angelegt ist, auf rechtsgutgefährdende Handlungen hinzuwirken.

Es scheint noch ein paar Staatsanwälte in Deutschland zu geben, die zu sauberen juristischen Würdigungen (in politischen Fällen) fähig sind.

PS: Eine Richterin, die dazu nicht mehr in der Lage war, habe ich gestern wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angezeigt, auch in einem Volksverhetzungsverfahren.

Markus Haintz.
Rechtsanwalt
Haintz-legal.de
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Daphne Weber kandidiert für die Partei die Linke für das Europaparlament und hat nach eigenen Angaben gestern den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz wegen angeblicher #Volksverhetzung angezeigt.

Das ZDF berichtete von dieser rechtlich haltlosen und unbedeuteten Anzeige mit einer „Eilmeldung“. Hintergrund ist die Aussage von Friedrich Merz bezüglich der Zahnbehandlungen von Geflüchteten.

Wer mehr über die Partei die Linke erfahren möchte, kann das im nachfolgenden Video von Horizont (Folgeempfehlung) tun. Dass die (populistische) Aussage von Herrn Merz der Realität entspricht, könnt ihr dem Beitrag von Julian Reichelt, siehe unten, entnehmen.
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

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Strafanzeige_Steinmeier_geschwärzt.pdf
463 KB
Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
Markus Haintz (X-Link)
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