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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
In einigen Mainstreammedien werden gerade "Fehlerchen" in der Pandemiepolitik eingeräumt. Dazu mein Kommentar:

Es geht seit spätestens Mai 2020 nicht mehr um #Fehlerchen, sondern um einen globalen "Gleichschritt" in Richtung Totalitarismus, den nur wenige als das erkannt haben.

Die Menschen, die die mittels Staatsgewalt und kognitiver Kriegsführung erzwungene Überführung der Gesellschaft in das "neue Normale" kritisierten oder nur beschrieben, wurden mit Dreck beschmissen oder politisch und rechtlich verfolgt.

Die Mehrheit wurde durch Medien und Pseudoexperten erfolgreich zu Konformität modelliert. Eine echte Aufarbeitung ist weiterhin nicht in Sicht und die Protagonisten der fatalen und desaströsen Pandemiepolitik wollen die Deutungshoheit über die Verantwortlichkeit des Coronageschehens behalten, um sich verständlicherweise selbst zu schützen.

Beim nächsten Testgeschehen wären die selben Personen und Institutionen wahrscheinlich wieder nicht in der Lage Grundlagen wie Saisonalität und Immunität zu verstehen, geschweige denn die echte Wirksamkeit einer in 100 Tagen entwickelten modRNA-Behandlung.

Es hat sich mehr als deutlich gezeigt, dass "wirksames Regieren" mittels psychologischer Werkzeuge und Nudge-Units funktioniert und deshalb weltweit und seit vielen Jahren zum Einsatz kommt.

Die dazugehörige Scheindemokratie, die es mittels Verbot der größten Oppositionspartei, Zensur und Entmenschlichung Andersdenkender zu schützen gilt, gehört zum Gesamtpaket moderner Herrschaft dazu.

Es bleibt zu hoffen, dass bei der nächsten bereits angekündigten "Pandemie" mehr Menschen bei den Kritikern stehen und sich trauen ihren eigenen Verstand zu benutzen. Dazu braucht es die Fähigkeit sich nicht verängstigten, vereinzeln und physisch, emotional und kognitiv einsperren zu lassen.

Dialog und der freie und offene Austausch von Ideen sollten weiterhin geschützt und als Basis des Zusammenlebens geachtet werden.

Es geht nämlich unter anderem darum, was unsere Kinder und Enkel für eine Welt vorfinden und wie selbstbestimmt und selbstwirksam sie dort leben können. Bei Corona war es möglich ihnen die Luft zum Atmen zu nehmen, ihnen regelmäßig Teststäbchen in die Nase oder den Mund einzuführen, sie einzusperren und ihnen eine unnütze "Impfung" aufzudrängen. All das hatte keinen medizinischen Sinn oder Nutzen.

Meine Hochachtung an alle, die seit Anfang 2020 ihre Zweifel, Fragen und kritischen Ansichten offen kundtun und zu einer eigenen begründeten Meinung stehen. Einen besonderen Dank an alle, die in irgendeiner Form das Kindeswohl im Blick behielten und sich dafür einsetzten!

Mein Wunsch ist, dass noch viel mehr Menschen ihre Ängste teilweise überwinden, sich selber eine Meinung bilden und dann zu ihr stehen. Klar passieren dabei #Fehlerchen, aber das ist sicher besser, als Gleichschritt in Richtung Totalitarismus.

Es klingt vielleicht hochtrabend, aber es geht um sehr viel, darunter die körperliche Unversertheit und die Möglichkeit unveräußerliche Grundrechte auszuüben. Das betrifft jeden von uns auf irgendeine Weise.
#ploetzlichundunerwartet setzt sich @Karl_Lauterbach (richtigerweise) für Sport als Mittel zur Gesunderhaltung ein. Meinen offenen Brief vom 1. Mai 2020 bezüglich der negativen Folgen des Lockdowns hat er nicht beantwortet. X-Link #Fehlerchen? #RichtigErinnern

Frage damals u.a.:
1. Wurden im Deutschen Bundestag die möglichen massiven Folgen eines Lockdowns und daraus möglicherweise resultierende Todesfälle in der Bevölkerung diskutiert? Gab es eine Güterabwägung? Beispielsweise bezüglich der nachfolgend genannten potentiellen negativen Folgen eines Lockdowns:
(...)
Die Folgen fehlender Erholung durch die Unmöglichkeit von Urlaubsreisen, sei es auch nur regional sowie die gesundheitlichen Folgen durch massive Einschränkungen sportlicher Betätigungsmöglichkeiten?

https://haintz-legal.de/blog/detail/offener-brief-von-rechtsanwalt-markus-haintz-zu-den-corona-massnahmen-vom-01-mai-2020
Forwarded from Friedemann Däblitz
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
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