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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Forwarded from Corona-Impfschaden-Hilfe
#PEI, #RKI, #KBV sowie alle #Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Impfwirkungen zu überwachen und datentechnisch zu erfassen, um so Schaden von der Bevölkerung abzuhalten.

Dazu habe das PEI, "frühzeitig" geplant, in Kooperation mit allen großen Krankenkassen eine Studie zur mRNA Impfung aufzusetzen.

Das Ziel der Studie wäre die Analyse und Häufigkeit von schwerwiegenden und seltenen #Nebenwirkungen, hervorgerufen durch die mRNA Impfung.

Jedoch hat keine Krankenkasse Ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Studie gegeben, das PEI akzeptierte diesen Zustand und es kam keine Studie zustande.

Dieser skandalöse Umstand zeigt im vollen Ausmaß das Desinteresse der o.g. Stellen, sich tatsächlich um die Gesundheit der Bevölkerung zu bemühen.

Der Medizinische Behandlungsverbund ist nicht bereit, diesen Missstand hinzunehmen und steht weiterhin an der Seite der Opfer dieser verfehlten Politik.

▶️ Zur Pressemitteilung ◀️

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„Wir sind insgesamt sehr gut durch die Pandemie gekommen.“ 🔗
Forwarded from denkdeinding
Forwarded from Friedemann Däblitz
Nach #Multipolar: Geht die Risikobewertung des RKI zum 17.3.2020 von „mäßig“ auf „hoch“ auf Weisung eines hohen Militär zurück?

General #Holtherm würde passen: Er äußerte in einem Interview am 30.12.2020: „Dass mir im Rahmen der Fachaufsicht das RKI als nachgeordnete Behörde zugeordnet ist, hat Herr Prof. Wieler richtig dargestellt.“

Fachaufsicht heißt, der Bundeswehrgeneral konnte Herrn Wieler Weisungen erteilen.

Generalstabsarzt Holtherm hatte seine mit Pandemiebeginn und Beförderung einhergehende Funktion Leitung der Abteilung 6 (Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit und Nachhaltigkeit) im BMG weiter als Soldat ausgefüllt und er trug auch weiterhin täglich Uniform.

Die Wertschätzung und der Respekt ihm und der Uniform gegenüber war hoch - sagt er.

Hoch war dann auch die Gefahrenlage zum 17.03.2020 laut Einschätzung des ihm unterstellten #RKI.

Sollte meine Spekulation - eine solche ist es - ins Schwarze treffen, ist der in den Multipolar vorliegenden Protokollen des RKI Krisenstabes geschwärzte “externe Akteur” kein Wissenschaftler, sondern ein Experte in der Disziplin von Befehl und Gehorsam.

Im Kontext sagte Holtherm:

“Dass mir im Rahmen der Fachaufsicht das RKI als nachgeordnete Behörde zugeordnet ist, hat Herr Prof. Wieler richtig dargestellt. Wir pflegen eine sehr kollegiale Zusammenarbeit, haben mehrfach wöchentlich ein Lage-Update und unsere Stäbe sind aufeinander abgestimmt. Wir können somit gemeinsam die notwendige Koordinierung von ministerieller Ebene zur Fachebene sicherstellen und von dort weiter in die Fläche, in den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder und in die Gesundheitsämter der Städte und Kommunen”

Warum diese #Aufarbeitung auch aktuell und mit Blick auf die Zukunft sehr wichtig ist, wird durch die heute veröffentlichte Besetzung des neuen ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“ durch Karl Lauterbach deutlich:

Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, Sanitätsakademie der Bundeswehr, wird dort als “ständiger Gast” geführt
.

Quellen:

https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1

https://wehrmed.de/fuehrung-organisation/eine-enorm-fordernde-aufgabe.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/expertinnenrat-gesundheit-und-resilienz-2264106

(X🔗) @RA_Friede
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#RKIFiles: Brisante Corona-Protokolle des #RKI (ZDF)

Fassen wir zusammen: Die #RKIProtokolle zeigen, dass die Politik entgegen der RKI-Empfehlungen grundrechtseinschränkende und zum Teil schwer diskriminierende Maßnahmen verabschiedet hat, die sich nicht am Stand der Wissenschaft orientierten.

Das ist juristisch nicht einfach so vom Tisch zu wischen.

In Österreich wird es sich wohl ähnlich abgespielt haben, da hier die gleichen, unwissenschaftlichen Maßnahmen ergriffen wurden.

Quelle: https://zdf.de/nachrichten/zdf-mittagsmagazin/rki-protokolle-corona-klagen-102.html
von Natalie Wollmann

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Wir stellen fest, Journalismus der #Tagesschau im Jahr 2024 geht so:
Jemand ist in Verdacht, etwas vertuscht zu haben.
Die Tagesschau fragt: "Hast du was vertuscht?"
Verdächtiger sagt: "Nein."
Tagesschau verzichtet auf Beweise, Belege, fragt nicht nach, ignoriert die gegenteiligen Aussagen der Anwaltskanzlei des Verdächtigen und ist sich sicher: Der Vorwurf ist vom Tisch.

Eine Glanzleistung des kritischen Journalismus. 👏👏👏

Ist ja nicht so, als wäre das #RKI schon jemals bei falschen Aussagen ertappt worden. Undenkbar 😉

Ist euch gar nichts, also so wirklich gar nichts mehr peinlich, liebe Tagesschau?

#RKIFiles #RKIFiles #RKIFiles #RKIFiles #RKIFiles
#RKIProtokolle #RKIProtokolle #RKIProtokolle

Quelle: https://media.tagesschau.de/video/2024/0325/TV-20240325-1708-5500.webl.h264.mp4


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Forwarded from Epoch Times Deutschland
🔎 Nach der Veröffentlichung der #RKI-Protokolle ist die Empörung in den sozialen Medien groß.
Kritiker der Maßnahmen wie Lockdowns, Schulschließungen, Maskenpflicht, Ausgangssperren und vieles mehr haben es nun schwarz auf weiß, dass viele der Maßnahmen nicht wissenschaftlich belegt, sondern vielmehr politisch motiviert waren.

Doch das Schweigen in der politischen Landschaft ist groß. Weder #SPD noch Grüne, #FDP oder #Linke haben bis Redaktionsschluss Stellung zu den Veröffentlichungen genommen.
Somit stellt sich die Frage, ob es überhaupt ein politisches Interesse an einer Aufarbeitung gibt.

Nur zwei Politiker aus der Opposition wagen sich aus dem Schatten und nehmen zu den Veröffentlichungen Stellung.

👉 Hier geht es zum Artikel der Epoch Times!


Für noch mehr Infos, folgt Epoch Times direkt auf Telegram!
Forwarded from Friedemann Däblitz
Lehren aus der Pandemie Diskussionspapier_RA_Däblitz.pdf
167 KB
Ganz Deutschland wartet auf die entschwärzten #RKI-Protokolle.

Damit das Thema solange nicht in Vergessenheit gerät, habe ich ein Diskussionspapier erstellt:

„Vier Lehren aus der „Pandemie“, für die es keine „Entschwärzung“ der #RKIFiles braucht“.

Damit die #Aufarbeitung nicht allein den politisch Verantwortlichen überlassen bleibt. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
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