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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Jessica Hamed
#coronaaussoehnung #covid19insverhältnissetzen #zuhörenstattausgrenzen #offenerdiskurs

Gemeinsam mit 15 Co- Autor*innen, darunter Ulrike Guérot, Ellis Huber, Christian Schubert, Monika Frommel und viele mehr - allesamt Menschen, die sich seit Monaten intensiv mit der Corona-Krise beschäftigen - habe ich an einem Text mitgeschrieben, dessen Ziel es ist, die öffentliche Debatte zur Corona-Krise zu versachlichen.

Die Berliner Zeitung schreibt hierzu u.a.:

„16 Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen aus Deutschland und Österreich wenden sich mit einer umfangreichen Untersuchung an die Öffentlichkeit. Sie wollen die „aufgeladene öffentliche Debatte zu Covid-19 versachlichen, ins Verhältnis setzen und so in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext bringen“, wie die Initiatoren in einer Mitteilung schreiben.

[…]

Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot sagte der Berliner Zeitung, es gehe um „eine Bestandsaufnahme“ der bisherigen Corona-Politik. Ziel sei es, den Blick in die Zukunft zu richten: „Wir müssen verhindern, dass wir im Herbst wieder in eine Situation schlittern, in der hektisch und ohne Differenzierung Maßnahmen beschlossen werden, die zu einem gesellschaftlichen Ausnahmezustand führen.“ Dazu müsse die „Hysterisierung“ aus der Diskussion genommen werden.

[…]

Ellis Huber sagte dieser Zeitung, es gehe darum, der Bevölkerung durch eine sachliche Debatte „die Angst zu nehmen, um die Spaltung in der Gesellschaft zu überwinden“. Dazu sei es notwendig, einen rationalen Diskurs zu führen, der die Extreme „der völligen Leugnung auf der einen und die maximale Dämonisierung auf der anderen Seite“ in ihrer Dominanz zurückdrängt. Huber sagte, der Diskurs trage wegen der Extreme „infantilistische Züge, die von unterwürfiger Anpassung bis zu vorpubertärer Auflehnung“ reichen.

[…]

Hirte sagte, es reiche nicht aus, sich nur auf die Impfung zu verlassen. Diese sei zwar „sicher nicht wirkungslos“, aber in ihrer Nachhaltigkeit unklar und bei Kindern und Jugendlichen fragwürdig.

[…]

Die Anwältin Jessica Hamed erwartet, dass sich die Gerichte nach anderthalb Jahren Pandemie endlich auch in der Sache mit den Maßnahmen beschäftigen: „Die Gerichte müssen überprüfen, wie sich die Sachlage tatsächlich darstellt. Sie können nicht einfach wiederholen, was in der Tagesschau gesendet wurde. Es reicht auch nicht, wenn die Gerichte sinngemäß sagen, alles, was das Robert Koch-Institut behauptet, ist eine unumstößliche Wahrheit.“

[…]

Hamed: „Es muss mindestens ein Musterhauptverfahren durch alle Instanzen geführt werden, um Rechtssicherheit, aber auch Tatsachensicherheit – soweit möglich – zu erlangen; davon würden nicht nur die Antragstellenden, sondern letztlich die gesamte Gesellschaft profitieren.“

https://lnkd.in/dEY8wPx

Zu dem Papier geht es hier:

https://lnkd.in/dfpBH5N
Forwarded from Jessica Hamed
#selbstbestimmung #impfdruck #covid19insverhältnissetzen #freiheitvssicherheit

Baumann-Hölzle beriet als Ethikerin die Schweiz zu Fragen des Epidemiengesetzes und äußert sich kritisch zur partiellen Impfflicht in Italien und Frankreich:

„Das Recht auf körperliche Integrität, das individuelle Abwehrrecht, gehört seit dem Zweiten Weltkrieg zu den stärksten Menschenrechten. Ein Impfobligatorium tangiert dieses Recht und muss daher äusserst gut begründet werden…

Wenn 60 Prozent der Infizierten sterben würden, wäre es überhaupt keine Frage, ob ein Impfobligatorium ethisch gerechtfertigt ist. Jetzt stellt sich jedoch die Frage nach dem Verhältnis der Grundrechtseinschränkungen zur Krankheits- und Todesrate und zum Verhältnis des Erkrankungs- und des Impfrisikos….

Wir stehen nicht mehr am Beginn der Pandemie und wissen heute viel mehr. Etwa, dass die Mehrzahl der Todesfälle in Altersheimen passiert sind. Oder, dass der Altersmedian der an Corona Verstorbenen nahe an der durchschnittlichen Lebensspanne liegt. Gleichzeitig ist es sehr schwierig, die zukünftigen Entwicklungen der Virusvarianten und der Impffolgen abzuschätzen. Die Frage, ob diese Pandemie einen derart schweren Eingriff wie ein Impfobligatorium rechtfertigt, ist bislang ungeklärt. Es fehlen gut diskutierte, begründete und verbindliche Standards, was als eine leichte, mittelschwere oder schwere Pandemie definiert wird. Auch die WHO macht dazu aktuell keine Aussagen…

Die Frage des Impfobligatoriums wirft zuerst die Frage nach dem Verhältnis von Sicherheit und Freiheit auf: Wollen wir in einer Null-Risiko-Gesellschaft leben? Und welche Freiheiten sind wir dafür bereit aufzugeben? Die Freiheit zur Selbstschädigung ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut: Wir dürfen etwa rauchen, auch wenn wir wissen, dass es nicht gesund für uns ist. Wenn wir urteilsfähig sind, darf uns niemand am Suizid hindern. Eine Impfpflicht zum Selbstschutz einer urteilsfähigen Person würde bedeuten: Der Staat weiss besser, was gut für sie ist und was nicht….

Beim Autofahren stellen wir auch eine Fremdgefährdung dar und trotzdem ist es nicht verboten. Bei der Debatte rund um die Impfpflicht, insbesondere beim Gesundheitspersonal, geht es also zentral um die Frage: Rechtfertigt die Fremdgefährdung durch Nichtgeimpfte ein Obligatorium?…

Was eine Notlage von nationaler Tragweite darstellt, ist nicht definiert. Es fehlen Mortalitäts- und die Morbiditätsangaben. Die Frage ist unbeantwortet, wie viele der Infizierten tatsächlich erkranken und wie viele der Erkrankten tatsächlich am Virus sterben müssen, um politisch eine besondere oder eine ausseordentliche Notlage ausrufen zu können. Dazu gehört dann auch die Antwort auf die Frage, ab wann ein Impfobligatorium im Verhältnis zur Grundrechtseinschränkung zu verantworten ist. Diese Diskussion müssen wir im Hinblick auf künftige Epidemien unbedingt führen….“

https://www.20min.ch/story/impfobligatorium-tangiert-eines-der-staerksten-menschenrechte-519867844144
Forwarded from Jessica Hamed
#politikausserrandundband #covid19insverhältnissetzen #ovgniedersachsen #schliessungvonclubs

Gestern war zu lesen, dass die Regierung plant ab Anfang/Mitte September, „inzidenzunabhängig“ verschärfte Maßnahmen, wie der Zutritt ins Restaurant, Frisör usw nur für „3G“ geprüfte Menschen zu gestatten. Und gar nur für „2G“, unter bestimmten Umständen (Inzidenz ab 15,5?).

Während bei der #tagesschau hierrüber im Hinblick auf die Grundrechtseingriffe verharmlosend unter der Überschrift „weitere Corona-Regeln als Schutz geplant“ berichtet wurde: https://lnkd.in/dgXB_96N

Spricht die #bild zu Recht von „knallhart-Maßnahmen“: https://lnkd.in/dPb7i9Sb

Für mich hat die Regierung mit einem solchen Vorhaben jegliche Bodenhaftung verloren und zeigt dabei, dass sie den Werten eines freiheitlichen Rechtsstaats nichts abgewinnen kann. Um es unmissverständlich zu sagen: diese Pläne sind mE schlicht verrückt. Denn: es kann sich jeder ab 12 Jahre inzwischen selbst schützen, wobei bei Kindern und Jugendlichen keine besondere Gefahr von Covid ausgeht. Damit hat der Staat seine Schuldigkeit getan. Aber, wie befürchtet fällt es ihm schwer, sich aus dem Leben der Menschen wieder zurückzuziehen.

Die Regierung täte gut daran, sich die gestrige Entscheidung des OVG Niedersachsen zur Gemüte zu führen. Der Senat hat die Schließung von Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen bei einer Inzidenz von über 10 außer Vollzug gesetzt, denn, so heißt es in der PM:

„Der Senat hat dem Antrag im Hinblick auf § 9 Abs. 5 Corona-VO entsprochen. Es handele sich bei der Schließung der genannten Einrichtungen nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Insbesondere lägen die speziellen Voraussetzungen des § 28a Abs. 3 IfSG nicht vor. Diese Vorschrift sehe drei unterschiedliche Inzidenzbereiche (über 50, über 35, unter 35) vor. Dies schließe es aus, die derzeit angeordnete Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Eirichtungen sowie Shisha-Bars bereits bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von mehr als 10 anzuordnen. Unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 35 kämen bei der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Staffelung lediglich allgemeine Regelungen, wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung, äußerstenfalls Zugangsbeschränkungen in Betracht. Generelle Betriebsschließungen einzelner Branchen seien damit nicht vereinbar.

Der Senat hat zudem darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Fortschreiten der Immunisierung der Bevölkerung und der damit verbundenen weitgehenden Beschränkung des Infektionsgeschehens auf weniger vulnerable (jüngere) Gruppen eine Anpassung der Schwellenwerte an die geänderte Sachlage erforderlich sei. Auf Grundlage der derzeit geltenden Schwellenwerte könnten schwerwiegende Grundrechtseingriffe nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum gerechtfertigt werden.“


https://lnkd.in/dJQKkbDh
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