Zum Freispruch für Prof. Bhakdi
Das Amtsgericht verkündet den erwartbaren #FreispruchFürBhakdi.
Losgelöst von der Begründung des Freispruchs sollte hier dem Richter Respekt entgegen gebracht werden, der sich offenbar von dem Medienzirkus,der gesteigerten Motivationslage der GStA sowie der Politisierung nicht hat beeindrucken lassen.
Diese richterliche Unabhängigkeit sollte selbstverständlich sein. Leider zeigen die Erfahrungen aus den letzen Jahren, dass dem nicht so ist.
Auch heute zeigte sich, dass für einen Fall, der in einer 9-stündigen Hauptverhandlung von der Generalstaatsanwaltschaft „beackert“ und zunächst von der örtlichen StA eingestellt wurde, Ressourcen verschwendet werden, welche die Justiz an anderer Stelle dringend benötigt.
Auch das ist m.E.n. leider kein Einzelfall.
Hier muss in der Justiz dringend ein Umdenken stattfinden und gegen die Polarisierungen derartiger Verfahren entgegen gewirkt werden.
Vor allem sollte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren jetzt nicht ins Rechtsmittel „prügeln“.
https://twitter.com/dsattelmaier/status/1661039432017772549?s=46&t=fG4558O-BaBZrPjKFdvk0w
Das Amtsgericht verkündet den erwartbaren #FreispruchFürBhakdi.
Losgelöst von der Begründung des Freispruchs sollte hier dem Richter Respekt entgegen gebracht werden, der sich offenbar von dem Medienzirkus,der gesteigerten Motivationslage der GStA sowie der Politisierung nicht hat beeindrucken lassen.
Diese richterliche Unabhängigkeit sollte selbstverständlich sein. Leider zeigen die Erfahrungen aus den letzen Jahren, dass dem nicht so ist.
Auch heute zeigte sich, dass für einen Fall, der in einer 9-stündigen Hauptverhandlung von der Generalstaatsanwaltschaft „beackert“ und zunächst von der örtlichen StA eingestellt wurde, Ressourcen verschwendet werden, welche die Justiz an anderer Stelle dringend benötigt.
Auch das ist m.E.n. leider kein Einzelfall.
Hier muss in der Justiz dringend ein Umdenken stattfinden und gegen die Polarisierungen derartiger Verfahren entgegen gewirkt werden.
Vor allem sollte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren jetzt nicht ins Rechtsmittel „prügeln“.
https://twitter.com/dsattelmaier/status/1661039432017772549?s=46&t=fG4558O-BaBZrPjKFdvk0w
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AG Plön verkündet #FreispruchFürBhakdi - unabhängig von der Begründung sollte hier der Richter erwähnt werden, der sich offenbar von dem Medienzirkus,der gesteigerten Motivationslage der GStA sowie der Politisierung nicht hat beeindrucken lassen.Respekt dafür
❗️Prof. Martin Schwab zum Bhakdi-Freispruch❗️
Neben dem Verfahrensablauf äußert sich der Rechtsprofessor auch zur medialen Kampagne gegen den Mediziner.
„Die aggressiv vorgetragene Forderung in den Konzernmedien, Sucharit Bhakdi zu verurteilen, war von der Hoffnung getragen, der zur Entscheidung berufene Richter würde Angst bekommen, medial ebenfalls diffamiert zu werden, wenn er Sucharit Bhakdi freispricht, und aus diesem Grunde ein Urteil fällen, das nicht den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit, sondern den Prinzipien Macht und Opportunismus folgt. Psychodynamisch ist dieses Verhalten der Konzernmedien vergleichbar mit dem wutverzerrten Kreuzige-ihn-Gebrüll der in ihrer Verlogenheit enttarnten Pharisäer zu biblischen Zeiten.“
Schwab lobt auch ausdrücklich den Richter, der sich von dem „Trommelfeuer von Wienand & Co.“ nicht hat beeindrucken lassen.
Das ist nach wie vor nicht selbstverständlich. Und nicht vergessen: Es gibt noch so viele gleichartige Verfahren, wegen derer bisher unbescholtene Bürger vor Gericht stehen.
Lesenswert…
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/im-interview-jetzt-spricht-der-anwalt-von-sucharit-bhakdi
Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Neben dem Verfahrensablauf äußert sich der Rechtsprofessor auch zur medialen Kampagne gegen den Mediziner.
„Die aggressiv vorgetragene Forderung in den Konzernmedien, Sucharit Bhakdi zu verurteilen, war von der Hoffnung getragen, der zur Entscheidung berufene Richter würde Angst bekommen, medial ebenfalls diffamiert zu werden, wenn er Sucharit Bhakdi freispricht, und aus diesem Grunde ein Urteil fällen, das nicht den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit, sondern den Prinzipien Macht und Opportunismus folgt. Psychodynamisch ist dieses Verhalten der Konzernmedien vergleichbar mit dem wutverzerrten Kreuzige-ihn-Gebrüll der in ihrer Verlogenheit enttarnten Pharisäer zu biblischen Zeiten.“
Schwab lobt auch ausdrücklich den Richter, der sich von dem „Trommelfeuer von Wienand & Co.“ nicht hat beeindrucken lassen.
Das ist nach wie vor nicht selbstverständlich. Und nicht vergessen: Es gibt noch so viele gleichartige Verfahren, wegen derer bisher unbescholtene Bürger vor Gericht stehen.
Lesenswert…
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/im-interview-jetzt-spricht-der-anwalt-von-sucharit-bhakdi
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Alexander Wallasch | DE
Im Interview: Jetzt spricht der Anwalt von Sucharit Bhakdi
Eine faire Berichterstattung ist Sucharit Bhakdi in den Konzernmedien während der gesamten Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt widerfahren
❗️Versammlungsverbote scheitern kläglich❗️
https://teleg.eu/RASattelmaier
Es war in der Coronazeit so einfach: Behörden konnten regelmäßig ohne große Probleme und letztlich mit freundlicher Unterstützung der Verwaltungsgerichte unliebsame Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG verbieten. Großen Anteil an dieser Verbotskultur hatte auch und vor allem das BVerfG mit seiner wegweisenden „Bremen-Entscheidung“ vom 5. Dezember 2020, welche letztlich zu dieser Erosion des Versammlungsrechts führte.
So wurden der Coronazeit der Jahre 2020 - 2022 in Summe mehr Versammlungen verboten, als in der gesamten Nachkriegszeit der BRD zuvor zusammen.
Damit ist jetzt offenbar Schluss. Die Rechtssprechung hat sich wieder auf das berufen, was jahrzehntelang als Standard galt: Versammlungsverbote können nur in extremen Ausnahmefällen bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eintritt, verboten werden.
Offenbar ist das aber bei den Versammlungsbehörden immer noch nicht angekommen, da diese weiter munter willkürlich und rechtswidrig Verbote aussprechen.
Glücklicherweise konnten die Kollegen RA Ludwig und RA Haintz die Versammlungsverbote zum Hambacher Fest am 28.05.2023 in Neustadt (👉 hier) bzw. Schwäbisch Gmünd vom 25. bis 27.05.2023 (👉 hier) erfolgreich gerichtlich kippen.
Letztlich sind das juristische Klatschen für Provinzbehörden, die Gefallen an der Verbotskultur gefunden haben.
Diese und andere Entscheidungen zur Versammlungs- aber auch Kunstfreiheit (z.B. Ganser und Waters) lassen hoffen, dass die Jusikative sich zumindest in dieser Hinsicht endgültig eines Besseren besonnen hat und dem willkürlichen Gesinnungshandeln der Exekutiven offen entgegentritt.
Der Rechtsstaat erlebt eine dringend notwendige Renaissance.
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Es war in der Coronazeit so einfach: Behörden konnten regelmäßig ohne große Probleme und letztlich mit freundlicher Unterstützung der Verwaltungsgerichte unliebsame Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG verbieten. Großen Anteil an dieser Verbotskultur hatte auch und vor allem das BVerfG mit seiner wegweisenden „Bremen-Entscheidung“ vom 5. Dezember 2020, welche letztlich zu dieser Erosion des Versammlungsrechts führte.
So wurden der Coronazeit der Jahre 2020 - 2022 in Summe mehr Versammlungen verboten, als in der gesamten Nachkriegszeit der BRD zuvor zusammen.
Damit ist jetzt offenbar Schluss. Die Rechtssprechung hat sich wieder auf das berufen, was jahrzehntelang als Standard galt: Versammlungsverbote können nur in extremen Ausnahmefällen bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eintritt, verboten werden.
Offenbar ist das aber bei den Versammlungsbehörden immer noch nicht angekommen, da diese weiter munter willkürlich und rechtswidrig Verbote aussprechen.
Glücklicherweise konnten die Kollegen RA Ludwig und RA Haintz die Versammlungsverbote zum Hambacher Fest am 28.05.2023 in Neustadt (👉 hier) bzw. Schwäbisch Gmünd vom 25. bis 27.05.2023 (👉 hier) erfolgreich gerichtlich kippen.
Letztlich sind das juristische Klatschen für Provinzbehörden, die Gefallen an der Verbotskultur gefunden haben.
Diese und andere Entscheidungen zur Versammlungs- aber auch Kunstfreiheit (z.B. Ganser und Waters) lassen hoffen, dass die Jusikative sich zumindest in dieser Hinsicht endgültig eines Besseren besonnen hat und dem willkürlichen Gesinnungshandeln der Exekutiven offen entgegentritt.
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Heute:
AG Bochum
Der örtliche Vertreter von „Querdenken Bochum“ stand heute wegen eines wohl einmaligen Vorwurfes in der deutschen Rechtsgeschichte in seiner Eigenschaft als Versammlungleiter vor Gericht.
Er soll im Januar 2022 die Kontrolle des sog. „3G-Nachweises“ nicht sichergestellt haben, welche ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen durchzuführen war. Erstmals spielte also die Teilnehmerzahl für eine behördliche Sanktionierung die entscheidende Rolle.
Das üppige Bußgeld von 2000,- EUR sollte die Bereitschaft, Versammlungen weiterhin durchzuführen, wohl mindern.
Interessant waren die Aussagen des Einsatzleiters, wie denn Teilnehmerzahlen von der Polizei ermittelt werden. Das hatte nach seiner Aussage mit „glauben“ und „Gefühl“ zu tun.
Gerichtsfest gelang der Nachweis der tatsächlichen Teilnehmerzahl so jedenfalls nicht.
Das Verfahren wurde folglich bei voller Kostenübernahme eingestellt.
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Heute:
AG Bochum
Der örtliche Vertreter von „Querdenken Bochum“ stand heute wegen eines wohl einmaligen Vorwurfes in der deutschen Rechtsgeschichte in seiner Eigenschaft als Versammlungleiter vor Gericht.
Er soll im Januar 2022 die Kontrolle des sog. „3G-Nachweises“ nicht sichergestellt haben, welche ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen durchzuführen war. Erstmals spielte also die Teilnehmerzahl für eine behördliche Sanktionierung die entscheidende Rolle.
Das üppige Bußgeld von 2000,- EUR sollte die Bereitschaft, Versammlungen weiterhin durchzuführen, wohl mindern.
Interessant waren die Aussagen des Einsatzleiters, wie denn Teilnehmerzahlen von der Polizei ermittelt werden. Das hatte nach seiner Aussage mit „glauben“ und „Gefühl“ zu tun.
Gerichtsfest gelang der Nachweis der tatsächlichen Teilnehmerzahl so jedenfalls nicht.
Das Verfahren wurde folglich bei voller Kostenübernahme eingestellt.
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❗️Der ÖRR weiter unter Beschuss ❗️
Die Wissenschaftsjournalistin Cornelia Stolze macht bei BILD.TV Druck auf ARD und ZDF.
Am Beispiel des Grussarztes der ARD Dr. E. v. Hirschhausen erklärt sie die zunehmende Verstrickung von Journalisten, die (eigene) Lobbyinteressen vertreten.
Sie kommt zu dem Schluss, dass der ÖRR in der Coronazeit versagt hat.
Putzig sind die Statements dazu von Sportmoderator Waldemar Hartmann.
Fazit: Bei dieser Gemengelage wird eine zwingende Reform des ÖRR nicht möglich sein. Er sollte daher im Interesse aller endlich seinen Hit nehmen.
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Die Wissenschaftsjournalistin Cornelia Stolze macht bei BILD.TV Druck auf ARD und ZDF.
Am Beispiel des Grussarztes der ARD Dr. E. v. Hirschhausen erklärt sie die zunehmende Verstrickung von Journalisten, die (eigene) Lobbyinteressen vertreten.
Sie kommt zu dem Schluss, dass der ÖRR in der Coronazeit versagt hat.
Putzig sind die Statements dazu von Sportmoderator Waldemar Hartmann.
Fazit: Bei dieser Gemengelage wird eine zwingende Reform des ÖRR nicht möglich sein. Er sollte daher im Interesse aller endlich seinen Hit nehmen.
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❗️Ermittlungen gegen Roger Waters❗️
https://teleg.eu/RASattelmaier
Nach seinem Auftritt in Berlin wird nun gegen Roger Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
„Dessen Bühnenkleidung habe den Eindruck einer SS-ähnlichen Uniform erwecken können, sagte ein Polizeisprecher zur Begründung am Freitag dem Evangelischen Pressedienst.“
Auf Bildaufnahmen vom 17. Mai sei zu sehen, dass Waters unter anderem einen schwarzen, langen Ledermantel getragen habe sowie am linken Oberarm eine rote Binde mit gekreuzten Hämmern auf weißem Grund, hieß es weiter. Die Polizei ermittelt, ob Waters mit seiner Bühnenkleidung möglicherweise die Würde von Opfern des Nationalsozialismus verletzte oder die NS-Herrschaft verherrlichte oder rechtfertigte.“
(Quelle 👉 faz.de)
Die Verfolgungswut der Strafbehörden nimmt bedenkliche Ausmaße an.
Ich höre seit über 40 Jahren mit größter emotionaler Begeisterung die Musik von Pink Floyd und halte das Album „The Wall“ aus dem Jahre 1980 für das wohl beste und wichtigste Werk der Popgeschichte. Ich habe die Band noch mehrfach live erleben können, was für mich immer noch die größten Musikerlebnisse meines Lebens darstellen.
Mit ihren gesellschaftspolitischen Aussagen zu Konformität und Anpassung warnten Pink Floyd seinerzeit vor genau jenen Zuständen, die wir heute erkennen können.
In der Vergangenheit hat Roger Waters seine Bühnenshow ohne strafrechtliche Ermittlungen abhalten können. Und nun meint (ausgerechnet) die Berliner Polizei, die sich in den vergangenen drei Jahren eher durch Mangel an juristischer Bildung hervor getan hat, im Sinne des Zeitgeistes die Kunstfreiheit eines stets vom Feuilleton umjubelten Künstlers strafrechtlich als Volksverhetzung bewerten zu können.
Ein kläglicher Versuch der Kriminalisierung, welcher Deutschland in der Welt geradezu lächerlich dastehen lassen wird. Insbesondere die Menschen im Mutterland der Popmusik werden über all das lachen.
Sämtliche Künstler in Deutschland sollten diesen Fall als Angriff auf ihren Berufsethos verstehen und hiergegen aufstehen.
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Nach seinem Auftritt in Berlin wird nun gegen Roger Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
„Dessen Bühnenkleidung habe den Eindruck einer SS-ähnlichen Uniform erwecken können, sagte ein Polizeisprecher zur Begründung am Freitag dem Evangelischen Pressedienst.“
Auf Bildaufnahmen vom 17. Mai sei zu sehen, dass Waters unter anderem einen schwarzen, langen Ledermantel getragen habe sowie am linken Oberarm eine rote Binde mit gekreuzten Hämmern auf weißem Grund, hieß es weiter. Die Polizei ermittelt, ob Waters mit seiner Bühnenkleidung möglicherweise die Würde von Opfern des Nationalsozialismus verletzte oder die NS-Herrschaft verherrlichte oder rechtfertigte.“
(Quelle 👉 faz.de)
Die Verfolgungswut der Strafbehörden nimmt bedenkliche Ausmaße an.
Ich höre seit über 40 Jahren mit größter emotionaler Begeisterung die Musik von Pink Floyd und halte das Album „The Wall“ aus dem Jahre 1980 für das wohl beste und wichtigste Werk der Popgeschichte. Ich habe die Band noch mehrfach live erleben können, was für mich immer noch die größten Musikerlebnisse meines Lebens darstellen.
Mit ihren gesellschaftspolitischen Aussagen zu Konformität und Anpassung warnten Pink Floyd seinerzeit vor genau jenen Zuständen, die wir heute erkennen können.
In der Vergangenheit hat Roger Waters seine Bühnenshow ohne strafrechtliche Ermittlungen abhalten können. Und nun meint (ausgerechnet) die Berliner Polizei, die sich in den vergangenen drei Jahren eher durch Mangel an juristischer Bildung hervor getan hat, im Sinne des Zeitgeistes die Kunstfreiheit eines stets vom Feuilleton umjubelten Künstlers strafrechtlich als Volksverhetzung bewerten zu können.
Ein kläglicher Versuch der Kriminalisierung, welcher Deutschland in der Welt geradezu lächerlich dastehen lassen wird. Insbesondere die Menschen im Mutterland der Popmusik werden über all das lachen.
Sämtliche Künstler in Deutschland sollten diesen Fall als Angriff auf ihren Berufsethos verstehen und hiergegen aufstehen.
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
⬆️⬆️⬆️⬆️
Passend zu diesem Post.
Jeden Tag laut aufdrehen. 🤗
Roger Waters hat sich zu den Angriffen gegen seinen Auftritt geäußert:
Mein jüngster Auftritt in Berlin hat böswillige Angriffe von denen hervorgerufen, die mich verunglimpfen und zum Schweigen bringen wollen, weil sie mit meinen politischen Ansichten und moralischen Prinzipien nicht einverstanden sind.
Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, stellen eindeutig eine Oppositionserklärung gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen dar. Versuche, diese Elemente als etwas anderes darzustellen, sind unaufrichtig und politisch motiviert. Die Darstellung eines verrückten faschistischen Demagogen ist seit Pink Floyds „The Wall“ im Jahr 1980 ein Merkmal meiner Shows.
Ich habe mein ganzes Leben damit verbracht, mich gegen Autoritarismus und Unterdrückung auszusprechen, wo immer ich sie sehe. Als ich ein Kind war, wurde nach dem Krieg in unserem Haus oft der Name Anne Frank gesprochen, sie wurde zu einer bleibenden Erinnerung daran, was passiert, wenn man dem Faschismus Kontrolle gibt. Meine Eltern kämpften im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazis, und mein Vater zahlte den höchsten Preis.
Unabhängig von den Folgen der Angriffe gegen mich werde ich weiterhin Ungerechtigkeit und alle, die sie begehen, verurteilen.
Passend zu diesem Post.
Jeden Tag laut aufdrehen. 🤗
Roger Waters hat sich zu den Angriffen gegen seinen Auftritt geäußert:
Mein jüngster Auftritt in Berlin hat böswillige Angriffe von denen hervorgerufen, die mich verunglimpfen und zum Schweigen bringen wollen, weil sie mit meinen politischen Ansichten und moralischen Prinzipien nicht einverstanden sind.
Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, stellen eindeutig eine Oppositionserklärung gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen dar. Versuche, diese Elemente als etwas anderes darzustellen, sind unaufrichtig und politisch motiviert. Die Darstellung eines verrückten faschistischen Demagogen ist seit Pink Floyds „The Wall“ im Jahr 1980 ein Merkmal meiner Shows.
Ich habe mein ganzes Leben damit verbracht, mich gegen Autoritarismus und Unterdrückung auszusprechen, wo immer ich sie sehe. Als ich ein Kind war, wurde nach dem Krieg in unserem Haus oft der Name Anne Frank gesprochen, sie wurde zu einer bleibenden Erinnerung daran, was passiert, wenn man dem Faschismus Kontrolle gibt. Meine Eltern kämpften im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazis, und mein Vater zahlte den höchsten Preis.
Unabhängig von den Folgen der Angriffe gegen mich werde ich weiterhin Ungerechtigkeit und alle, die sie begehen, verurteilen.
YouTube
Pink Floyd - Another Brick In The Wall, Part Two (Official Music Video)
The official promo video for 'Another Brick In The Wall, Part 2' by Pink Floyd, taken from the album 'The Wall', originally released in 1979.
Pink Floyd’s ‘Animals 2018 Remix – Dolby Atmos’ on Blu-ray out May 17th. Pre-order here: https://PinkFloyd.lnk.…
Pink Floyd’s ‘Animals 2018 Remix – Dolby Atmos’ on Blu-ray out May 17th. Pre-order here: https://PinkFloyd.lnk.…
❗️Der Wegscheider❗️
Heute u.a. über die „Schandurteile“ in den Verfahren gegen Bhakdi und Machl und über die Frage, wie man eigentlich einen Marxisten definiert.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaxfpnm6xdegt5vndryk/
Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Heute u.a. über die „Schandurteile“ in den Verfahren gegen Bhakdi und Machl und über die Frage, wie man eigentlich einen Marxisten definiert.
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ServusTV
27. Mai - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Ich bin Marxist!“ - Im neuen Wochenkommentar geht es einmal mehr um unseren permanenten Kampf gegen Rechts, wir schauen hinter die Kulissen des roten Machtkampfs und erörtern grobe Fehlurteile der Justiz!
Forwarded from Front_Wolf2020 - Produktion (Front_Wolf2020)
🔴 LIVE | Hambacher Fest 2.0 - Frieden, Freiheit, Demokratie, Selbstbestimmung💥
LIVE-Übertragung des Hambacher Festes 2023 in voller Länge. Ab 10.00 Uhr startet zunächst die Auftaktkundgebung und um 11 Uhr beginnt der Aufzug und der Aufstieg zum Schloss. Dort wird dann der Demokratiepreis von Wolfgang Kochanek verliehen. Im Anschluss daran, findet in Neustadt an der Weinstraße eine Podiumsdiskussion statt.
Wir werden alle Bereiche übertragen. Moderiert wird unsere Sendung von Alexa (Alexa fragt nach!)
Eine Übertragung vom Team KlardenkenTV.
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❗️FDP fordert „Stopp des Roger Waters Konzertes❗️
https://teleg.eu/RASattelmaier
Die Frankfurter FDP macht Stimmung gegen das heutige Konzert des Pink Floyd-Mitbegünders Roger Waters in der Festhalle:
Nachdem zuletzt bekannt geworden war, dass die Berliner Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Musiker ermittelt, forderte nun die Frankfurter FDP die Polizei und das städtische Ordnungsamt dazu auf, den Auftritt von Waters doch noch zu stoppen. In einem öffentlichen Schreiben bezeichneten die Freien Demokraten das geplante Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers als eine „unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.
(Quelle 👉 fr.de)
Richtig gelesen:
Die „liberale“ Partei fordert (erneut) einen staatlichen Eingriff in die Kunstfreiheit und das, obwohl die Angelegenheit gerichtlich bereits umfassend geklärt wurde.
Die nun konstruierten Vorwürfe der vermeintlichen Volksverhetzung gegen den Künstler ändern weiterhin nichts an der juristischen Bewertung, dass dieses Konzert nicht verboten werden kann.
Denn zunächst gilt hier die Unschuldsvermutung im Hinblick auf die vorgeworfene Straftat.
Darüber hinaus sollte es auch und vor allem in der „Rechtsstaatspartei“ FDP ausreichend juristisch gebildete Personen geben, die sauber den Tatbestand der Volksverhetzung prüfen und bewerten können. Dann kommt sicherlich auch diese Partei zu dem Schluss, dass keine Straftat von Roger Waters zu erwarten ist.
Ansonsten scheint die FDP sich von ihrem Prinzip der Liberalität und Rechtsstaatlichkeit nun endgültig verabschieden zu wollen.
Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Die Frankfurter FDP macht Stimmung gegen das heutige Konzert des Pink Floyd-Mitbegünders Roger Waters in der Festhalle:
Nachdem zuletzt bekannt geworden war, dass die Berliner Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Musiker ermittelt, forderte nun die Frankfurter FDP die Polizei und das städtische Ordnungsamt dazu auf, den Auftritt von Waters doch noch zu stoppen. In einem öffentlichen Schreiben bezeichneten die Freien Demokraten das geplante Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers als eine „unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.
(Quelle 👉 fr.de)
Richtig gelesen:
Die „liberale“ Partei fordert (erneut) einen staatlichen Eingriff in die Kunstfreiheit und das, obwohl die Angelegenheit gerichtlich bereits umfassend geklärt wurde.
Die nun konstruierten Vorwürfe der vermeintlichen Volksverhetzung gegen den Künstler ändern weiterhin nichts an der juristischen Bewertung, dass dieses Konzert nicht verboten werden kann.
Denn zunächst gilt hier die Unschuldsvermutung im Hinblick auf die vorgeworfene Straftat.
Darüber hinaus sollte es auch und vor allem in der „Rechtsstaatspartei“ FDP ausreichend juristisch gebildete Personen geben, die sauber den Tatbestand der Volksverhetzung prüfen und bewerten können. Dann kommt sicherlich auch diese Partei zu dem Schluss, dass keine Straftat von Roger Waters zu erwarten ist.
Ansonsten scheint die FDP sich von ihrem Prinzip der Liberalität und Rechtsstaatlichkeit nun endgültig verabschieden zu wollen.
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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
Forwarded from News von TKP
Die deutsche Unrechtsjustiz führt auch Politprozesse gegen weniger prominente Opfer.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2023/05/28/angeklagt-nach-%c2%a7-130-volksverhetzung-und-holocaustleugnung-ein-non-promi-vor-gericht/
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2023/05/28/angeklagt-nach-%c2%a7-130-volksverhetzung-und-holocaustleugnung-ein-non-promi-vor-gericht/
tkp.at
Angeklagt nach § 130 – Volksverhetzung und Holocaustleugnung – ein „Non-Promi“ vor Gericht
Wer ist Robert Höschele, muss man den kennen? Ich denke ja. Höschele ist einer von mehreren Angeklagten, die es auf jeweils eigene Art wagten, […]
❗️Weltweite Unterstützung für Roger Waters❗️
Der Künstler erfährt nach seinem Statement zu den Vorgängen in Berlin und den eingeleiteten Ermittlungen weltweit eine große Unterstützung und erhält Zuspruch über Twitter & Co.
U.a. springt die
die US-amerikanische „Libertarian Party“ dem Künstler zur Seite, die im Gegensatz zur hiesigen FDP u.a. bewaffnete Einsätze der US Army im Ausland grundsätzlich ablehnt.
Die Welt dürfte mit Argwohn auf Deutschland schauen.
https://twitter.com/dsattelmaier/status/1663094752403652608?s=46&t=CHSflIZh7OQ7vlzrOrIFuw
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Der Künstler erfährt nach seinem Statement zu den Vorgängen in Berlin und den eingeleiteten Ermittlungen weltweit eine große Unterstützung und erhält Zuspruch über Twitter & Co.
U.a. springt die
die US-amerikanische „Libertarian Party“ dem Künstler zur Seite, die im Gegensatz zur hiesigen FDP u.a. bewaffnete Einsätze der US Army im Ausland grundsätzlich ablehnt.
Die Welt dürfte mit Argwohn auf Deutschland schauen.
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Twitter
Im Gegensatz zur hiesigen „Liberalen“ Partei #FDP spricht die US Libertarian Party #RogerWaters Mut zu. Hinzu kommen 5M Klicks auf das Statement des Künstlers. Die deutsche Politik blamiert sich mit der #CausaWaters in der Welt.
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
💥Neues von der Justiz!💥
Morgen, 01. Juni 2023 habe ich als Anwalt am Landgericht Wiesbaden um 9 Uhr den nächsten Gerichtstermin.
Meine Mandantin soll
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
geleistet haben und ist dafür auch schon vor dem Amtsgericht verurteilt worden.
Es ist wichtig - auch für die spätere Dokumentation der Taten und Täter aus der Justiz - diese Verfahren zu beobachten.
Der Umgang mit den Kritikern der Maßnahmen, die Delegitimation von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit durch die Staatsgewalt bedürfen der historischen Aufarbeitung.
Wer also morgen Zeit hat, ein Gerichtsverfahren anzuschauen, kann zum Landgericht Wiesbaden kommen, um als "Hüter unseres Rechtsstaats" die Art der Verfahrensführung zu beobachten.
Ich freue mich auf Euch.
---
Mein Kanal:
t.me/RA_ludwig
Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein
Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung
Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden
Hier unterschreiben gegen Kriminalisierung:
https://www.wir-fordern.eu/
Morgen, 01. Juni 2023 habe ich als Anwalt am Landgericht Wiesbaden um 9 Uhr den nächsten Gerichtstermin.
Meine Mandantin soll
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
geleistet haben und ist dafür auch schon vor dem Amtsgericht verurteilt worden.
Es ist wichtig - auch für die spätere Dokumentation der Taten und Täter aus der Justiz - diese Verfahren zu beobachten.
Der Umgang mit den Kritikern der Maßnahmen, die Delegitimation von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit durch die Staatsgewalt bedürfen der historischen Aufarbeitung.
Wer also morgen Zeit hat, ein Gerichtsverfahren anzuschauen, kann zum Landgericht Wiesbaden kommen, um als "Hüter unseres Rechtsstaats" die Art der Verfahrensführung zu beobachten.
Ich freue mich auf Euch.
---
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t.me/RA_ludwig
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RA Ludwig - Querdenkeranwalt
Die Coronamaßnahmen haben unsere Grundrechte in einem bisher unbekannten Ausmaß eingeschränkt. Seit März 2020 kämpfe ich mit euch dafür, dass wir unsere Freiheitsrechte nicht ganz verlieren und in vollem Umfang wiederbekommen.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Vor ca. 15 Monaten wurde ich vom HR verunglimpft. Ursprünglich, weil ich zu Schulgründungen aufgerufen hatte, wechselte der freie Journalist Siefert schnell das Thema und griff mich dort an, wo er mich am Zielgerichtetsten treffen konnte: In meiner Arbeit als Anwalt und dort als gesetzlicher Betreuer, gestützt auf unwahre und aus dem Kontext gerissene Auskünfte, die er sich über mich beim Landkreis eingeholt hatte und dann aufbauschte. Kurz darauf setzte der Hanauer OB, der mich nicht kennt, sozusagen als Echo, eins drauf und gab mit anderen (Parteigenossen?) eine Pressekonferenz. Darunter waren solche, die mir beruflich über Jahre hinweg ihre Wertschätzung versichert hatten, bis eben Corona kam.
Parallel erstattete er Strafanzeige gegen mich. Vorwurf: Ich sei Querdenker, ein Querdenker als Betreuer ginge nicht. Ich hätte meine Betreuten von der Corona-Impfung abgehalten und „bedroht“. Hinter meinem Rücken wurde ermittelt, und wie ich nur aus der Tagespresse erfahren konnte, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, weil sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellte.
Strafanzeige erstattete OB Kaminsky aber auch wegen des Verdachts der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“, wie er damals verkündete, ohne konkret einen Sachverhalt zu benennen, durch welches Verhalten ich denn diesen Straftatbestand erfüllt haben soll. Das hat mir nun vermutlich eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Staatsschutz-Abteilung der Polizei eingebracht.
Natürlich werde ich erst mal Akteneinsicht nehmen.
Beim besten Willen vermag ich nicht erkennen, wo ich den Staat und seine Symbole verunglimpft hätte.
Weil so ein OB, besonders weil er nun mal zu den „Guten“, der SPD, gehört, wichtig ist, wird so etwas weiterverfolgt.
Ich habe die Corona-Maßnahmen kritisiert und würde es wieder tun. Hält das die Demokratie, hält das der Rechtsstaat nicht aus? Warum muss ich mich mit so einer falschen Verdächtigung beschäftigen?
Ich hatte eine schwere Zeit, die ich nicht verdiente. Ich meinte, rehabilitiert zu sein und ein RECHT zu haben, rehabiltiert zu sein.
Ich hole beruflich jeden Tag die sprichwörtlichen Kastanien aus dem Feuer, setze mich für den Rechtsstaat ein und bin als Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege. Der Staatsanwaltschaft arbeite ich immer wieder zu, ermittele für meine Betreuten, wo diesen Unrecht geschieht, und liefere die Ergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Ich bin auf einen funktionierenden Staat und seine Behörden angewiesen und ihm Loyalität schuldig, nicht irgendeiner Partei, ihrer Politik und daher sicher auch nicht der SPD.
Parallel erstattete er Strafanzeige gegen mich. Vorwurf: Ich sei Querdenker, ein Querdenker als Betreuer ginge nicht. Ich hätte meine Betreuten von der Corona-Impfung abgehalten und „bedroht“. Hinter meinem Rücken wurde ermittelt, und wie ich nur aus der Tagespresse erfahren konnte, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, weil sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellte.
Strafanzeige erstattete OB Kaminsky aber auch wegen des Verdachts der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“, wie er damals verkündete, ohne konkret einen Sachverhalt zu benennen, durch welches Verhalten ich denn diesen Straftatbestand erfüllt haben soll. Das hat mir nun vermutlich eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Staatsschutz-Abteilung der Polizei eingebracht.
Natürlich werde ich erst mal Akteneinsicht nehmen.
Beim besten Willen vermag ich nicht erkennen, wo ich den Staat und seine Symbole verunglimpft hätte.
Weil so ein OB, besonders weil er nun mal zu den „Guten“, der SPD, gehört, wichtig ist, wird so etwas weiterverfolgt.
Ich habe die Corona-Maßnahmen kritisiert und würde es wieder tun. Hält das die Demokratie, hält das der Rechtsstaat nicht aus? Warum muss ich mich mit so einer falschen Verdächtigung beschäftigen?
Ich hatte eine schwere Zeit, die ich nicht verdiente. Ich meinte, rehabilitiert zu sein und ein RECHT zu haben, rehabiltiert zu sein.
Ich hole beruflich jeden Tag die sprichwörtlichen Kastanien aus dem Feuer, setze mich für den Rechtsstaat ein und bin als Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege. Der Staatsanwaltschaft arbeite ich immer wieder zu, ermittele für meine Betreuten, wo diesen Unrecht geschieht, und liefere die Ergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Ich bin auf einen funktionierenden Staat und seine Behörden angewiesen und ihm Loyalität schuldig, nicht irgendeiner Partei, ihrer Politik und daher sicher auch nicht der SPD.
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❗️Mein Statement zum Post des Kollegen H. Fischer❗️
Ich habe den Kollegen Holger Fischer stets als fachlich hochqualifizierten und rechtschaffenen Rechtsanwalt wahrgenommen, der sich sehr für die Freiheit, die Menschlichkeit und vor allem unsere Kinder eingesetzt hat.
Die medial und vor allem auch politisch initiierte Kampagne gegen ihn glich einer Hetzjagd, die niemand - auch nicht ein Andersdenkender - verdient hat. Dabei stand gerade die „Causa RA Fischer“ beispielhaft für den Verlust unserer Debattenkultur und unseres politischen aber auch rechtlichen Anstandes während der Coronazeit.
Das dürfen wir niemals vergessen und unser zukünftiges - zwingend notwendiges gemeinsames - Handeln daran messen.
Deswegen hier noch einmal die mitreißende Rede des Kollegen RA Holger Fischer vom 19.12.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Ich habe den Kollegen Holger Fischer stets als fachlich hochqualifizierten und rechtschaffenen Rechtsanwalt wahrgenommen, der sich sehr für die Freiheit, die Menschlichkeit und vor allem unsere Kinder eingesetzt hat.
Die medial und vor allem auch politisch initiierte Kampagne gegen ihn glich einer Hetzjagd, die niemand - auch nicht ein Andersdenkender - verdient hat. Dabei stand gerade die „Causa RA Fischer“ beispielhaft für den Verlust unserer Debattenkultur und unseres politischen aber auch rechtlichen Anstandes während der Coronazeit.
Das dürfen wir niemals vergessen und unser zukünftiges - zwingend notwendiges gemeinsames - Handeln daran messen.
Deswegen hier noch einmal die mitreißende Rede des Kollegen RA Holger Fischer vom 19.12.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht.
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❗️Grünwähler unerwünscht❗️
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Ein Schild mit der Aufschrift „Grünwähler haben hier Hausverbot“ sorgt für Wirbel in den Nachbargemeinden Kellmünz (Bayern, ca. 1450 Einwohner) und Dettingen (Baden-Württemberg, ca. 2500 Einwohner).
Das Schild hat Thomas Obermüller auf dem Grundstück seines Metallbaubetriebes aufgestellt.
„Das ist eine Diskriminierung von Personen“, schimpft ein Einwohner von Dettingen gegenüber BILD. „Ich finde das unmöglich und fordere, dass das Schild wegkommt. Dass Menschen ausgegrenzt werden, egal wer, darf man nicht tolerieren", sagt er. Und schiebt nach: „Mit dieser Meinung bin ich hier nicht allein“
(Quelle: 👉 bild.de)
Ob der oben zitierte „Einwohner“ und all die Anderen sich auch über die Ausgrenzung von Ungeimpften - durch exekutive Verordnungen - auch so echauffiert hat ?
Natürlich ist das Schild auf dem Grundstück des Betriebes rechtlich nicht zu beanstanden. Denn es handelt sich um eine zulässige Meinungsäußerung i.S. Art 5 GG, die man (wie immer) nicht gut finden muss.
Bei einem ähnlichen Fall in einen Berliner Restaurant gab es jedenfalls „sehr viel Beifall“ für die Ankündigung des Betreibers, „AFD-Leute“ nicht mehr zu bedienen.
(Quelle: 👉welt.de)
Die Empörung entlädt sich stets abhängig von der jeweiligen politischen Einstellung. Der Grundsatz der freien Meinungsäußerung als Fundament des demokratischen Diskurses wird dabei jedoch stets vergessen. Denn ansonsten wären die Aufschreie (auf beiden Seiten) weit weniger laut.
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Ein Schild mit der Aufschrift „Grünwähler haben hier Hausverbot“ sorgt für Wirbel in den Nachbargemeinden Kellmünz (Bayern, ca. 1450 Einwohner) und Dettingen (Baden-Württemberg, ca. 2500 Einwohner).
Das Schild hat Thomas Obermüller auf dem Grundstück seines Metallbaubetriebes aufgestellt.
„Das ist eine Diskriminierung von Personen“, schimpft ein Einwohner von Dettingen gegenüber BILD. „Ich finde das unmöglich und fordere, dass das Schild wegkommt. Dass Menschen ausgegrenzt werden, egal wer, darf man nicht tolerieren", sagt er. Und schiebt nach: „Mit dieser Meinung bin ich hier nicht allein“
(Quelle: 👉 bild.de)
Ob der oben zitierte „Einwohner“ und all die Anderen sich auch über die Ausgrenzung von Ungeimpften - durch exekutive Verordnungen - auch so echauffiert hat ?
Natürlich ist das Schild auf dem Grundstück des Betriebes rechtlich nicht zu beanstanden. Denn es handelt sich um eine zulässige Meinungsäußerung i.S. Art 5 GG, die man (wie immer) nicht gut finden muss.
Bei einem ähnlichen Fall in einen Berliner Restaurant gab es jedenfalls „sehr viel Beifall“ für die Ankündigung des Betreibers, „AFD-Leute“ nicht mehr zu bedienen.
(Quelle: 👉welt.de)
Die Empörung entlädt sich stets abhängig von der jeweiligen politischen Einstellung. Der Grundsatz der freien Meinungsäußerung als Fundament des demokratischen Diskurses wird dabei jedoch stets vergessen. Denn ansonsten wären die Aufschreie (auf beiden Seiten) weit weniger laut.
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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
❗️Der Wegscheider❗️
„Satire darf alles…“
…wenn sie von der richtigen Seite kommt“
Heute geht es in dem Wochenkommentar u.a. um die Frage, wann denn eine Großdemonstration vorliegt und wann eine Regierung von den Medien als „demokratisch legitimiert“ gilt.
Unermüdlich, der Herr Kollege Dr. Wegscheider.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa3140t244b71yau9jsk/
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https://teleg.eu/RASattelmaier
„Satire darf alles…“
…wenn sie von der richtigen Seite kommt“
Heute geht es in dem Wochenkommentar u.a. um die Frage, wann denn eine Großdemonstration vorliegt und wann eine Regierung von den Medien als „demokratisch legitimiert“ gilt.
Unermüdlich, der Herr Kollege Dr. Wegscheider.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa3140t244b71yau9jsk/
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ServusTV
3. Juni - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Satire darf alles!“- Im neuen Wochenkommentar geht es um Großdemonstrationen gegen schwarz-blau, um vorbildliche Integration von Migranten bei unseren deutschen Nachbarn und um das Erkennen rechtsextremer Symbole!
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Heute:
Amtsgericht Dachau
Freispruch im Sinne der Meinungsfreiheit !
Im heutigen Verfahren stand der Mandant wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen § 111 StGB wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor Gericht.
Er hatte wie so viele einen Post - ein sog. Meme - auf Facebook weitergeleitet und sah sich als Massnahmenkritiker dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft München ausgesetzt, zu einem Totschlag zum Nachteil der Altkanzlerin Merkel aufgerufen zu haben.
Warum dieses Verfahren große Bedeutung für die Meinungsfreiheit hat und was sonst noch alles passierte, beschreibe ich im Video.
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Amtsgericht Dachau
Freispruch im Sinne der Meinungsfreiheit !
Im heutigen Verfahren stand der Mandant wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen § 111 StGB wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor Gericht.
Er hatte wie so viele einen Post - ein sog. Meme - auf Facebook weitergeleitet und sah sich als Massnahmenkritiker dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft München ausgesetzt, zu einem Totschlag zum Nachteil der Altkanzlerin Merkel aufgerufen zu haben.
Warum dieses Verfahren große Bedeutung für die Meinungsfreiheit hat und was sonst noch alles passierte, beschreibe ich im Video.
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❗️Causa R. Waters: Offener Brief einer Künstlerin❗️
In einem offenen Brief an die Polizei Berlin wendet sich die Künstlerin Philine Conrad.
Es ist ein Plädoyer für die Kunst- und Meinungsfreiheit, dem sich andere Künstlerinnen und Künstler zahlreich anschließen sollten.
https://www.manova.news/artikel/gewolltes-missverstandnis
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Es ist ein Plädoyer für die Kunst- und Meinungsfreiheit, dem sich andere Künstlerinnen und Künstler zahlreich anschließen sollten.
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Gewolltes Missverständnis
Weil er auf der Bühne einen Nazi parodierte, verfolgen deutsche Behörden den Musiker Roger Waters, als sei er wirklich einer. Offener Brief an die Berliner
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Heute:
Landgericht München I
In der heutigen Berufungsverhandlung wurde der jüdische Mandant wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB in der Begehungsweise der „Verharmlosung“ zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt.
Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt „Wehret der Anfängen“ künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.
Eine gefährliche Entwicklung im Rahmen der Rechtssprechung zum § 130 Abs. 3 StGB. Der Freispruch für Prof. Bhakdi stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Ausnahme dar.
Alles Infos im Video
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Landgericht München I
In der heutigen Berufungsverhandlung wurde der jüdische Mandant wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB in der Begehungsweise der „Verharmlosung“ zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt.
Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt „Wehret der Anfängen“ künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.
Eine gefährliche Entwicklung im Rahmen der Rechtssprechung zum § 130 Abs. 3 StGB. Der Freispruch für Prof. Bhakdi stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Ausnahme dar.
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